Hallo liebe Forumsgemeinde,
ich hänge mich mal mit meinem Problem hier dran, da ich denke es bildet den ähnlichen Sachverhalt ab.
Es geht um die Gabe von Fibrinogen, ZE-138. Wir haben dieses sowie die anderen "Bluter-ZEs" nicht verhandelt. Bisher war die Aussage, in Notsituationen dürfen wir diese Dinge (Fibrinogen, PPSB etc.) geben und zur Abrechnung kam dann pauschal die 600 Euro .
Nun kommen die Rechnungen mit dem ZE-138 mit der Forderung des Nachweises zur Überschreitung des Schwellenwertes zurück. Frage:
Gilt die Fußnote 8 ) in der Anlage vier auch, wenn nichts verhandelt wurde und eine notfallmäßige Gabe vorliegt?
Vielen Dank für die Erleuchtung
Grüße aus Sachsen
Cyre