Beiträge von Cyre

    Hallo,

    die Idee hatte meine Kollegin letztens auch, allerdings sind wir an der Umsetzung in ORBIS gescheitert. Man müsste ja den Entlasstag des Patienten korrigieren, damit das System die NST-Besuchstage erfassen lässt. Das wiederum hat aber Einfluss auf die Zuzahlung und ... Wir haben es im Endeffekt gelassen. Wäre allerdings wirklich interessant ...

    Liebe Grüße

    Cyre

    Hallo und Danke an die Antwortenden,

    meine Tendenz und das "Kodiererherz" geht ja auch zur Kodierung der T87.5 als ND, bei einem deutlichen DRG-Sprung läutet nur automatisch das Alarm-Glöckchen MD-Prüfung. Die Erfahrung lehrt leider auch, dass da eben keine medizinische und unabhängige Überprüfung der sachgerechten Leistung im Sinne der Versicherten erfolgt, leider.

    Ohne die Änderung der DRG hätte ich vermutlich bei der Kodierung nicht gezögert, nun aber wollte ich mich rückversichern, auch weil diese diabetischen Füße, pavK und allgemein Gefäße für mich irgendwie immer ein bisschen schwierig sind.

    Aber lieben Dank. Ich kodiere es jetzt so - denn ja, für mich bildet die T87.5 eben genau das ab, was da vorliegt und weswegen nach der US-Amputation (proximal) nun noch die OS-Amputation erfolgte.

    Vielen lieben Dank und entschuldigt das viele Hin und Her.

    Grüße aus Rand-Sachsen

    Cyre

    Jetzt bin ich noch verwirrter ||

    Es geht mir gar nicht um die Frage der HD, da war ich mir (bis gerade eben) eigentlich sehr sicher. Es geht mir um den Zustand nach der erfolgten US-Amputation:

    Zitat

    "Im weiteren Verlauf wird eine zunehmende "Ischämie am US-Stumpf mit ausgedehnter Nekrosebildung" [...] beschrieben und es erfolgt die erforderliche OS-Amputation im gleichen Aufenthalt."

    Ist dieser Umstand mit T87.5 zu kodieren als ND oder prüft der MD den Kode weg, weil medizinisch ganz anders?

    Liebe Grüße,

    Cyre

    Hallo AlterEgo,

    zunächst einmal Danke für die Rückmeldung. Mir ist die DKR durchaus bekannt und bewusst, der diabetische Fuß ist HD und die pavK etc. ND.

    Meine Frage zielt eher darauf ab, ob die sich rasch nach Amputation entwickelnde Nekrose mit T87.5 abgebildet werden kann oder ob dies "medizinisch" quasi immer noch der diabetische Fuß ist und die T87.5 damit nicht zusätzlich als ND zu kodieren ist. Vermutlich drücke ich mich aufgrund des Knotens in meinem Kopf blöd aus. :/

    Liebe Grüße

    Cyre

    Liebe Forumsgemeinde,

    ich hänge mich mal mit meiner Frage hier dran, weil die Überschrift passend ist. Zum Fall:

    Aufnahme des Patienten bei Fußgangrän / diabetischer avK mit Nekrosebildung, bei zunehmender Nekrosebildung US-Amputation.

    Im weiteren Verlauf wird eine zunehmende "Ischämie am US-Stumpf mit ausgedehnter Nekrosebildung" [...] beschrieben und es erfolgt die erforderliche OS-Amputation im gleichen Aufenthalt.

    Nun war ich geneigt die T87.5 für das Problem zu kodieren, switche aber dadurch von der F27A in die F13A (HD E11.74+I79.2) mit einer DRG-Erlössteigerung von knapp 10.000 Euro - Prüfung garantiert. :rolleyes:

    Daher wollte ich hier fragen (bevor ich meine Chirurgen behellige) - Bildet die T87.5 das Problem korrekt ab oder ist diese eher für später entstehende am (primär verheilten) Stumpf gedacht und "mein" Problem begründet sich an der ursächlichen Erkrankung, also dem diabetischen Fuß?

    Ich danke für erhellende Rückmeldungen.

    Freundliche Grüße

    Cyre

    Hallo an M2 und zakspeed,

    vielen Dank für die Rückmeldungen und die Bestätigung meines Bauchgefühls.

    Die Kodierung ist entsprechend der Anlage der FPV erfolgt (dauerhaft erworbene Blutgerinnungsstörung bei massiver Leberschädigung) - ob das medizinisch so korrekt ist soll aber bitte der MD prüfen, formal haben wir uns an alles gehalten.

    Leider sind wir in der Vergangenheit bei jedem Husten der Kasse gesprungen, die sitzt ja auch am längeren Hebel und behält den "strittigen Betrag" einfach ein. Also liefern wir brav, weil sonst kommen wir ja nicht an unser Geld.

    Wir sind nur ein kleiner Grund- und Regelversorger und stehen mit dem Rücken an der Wand, deswegen das Credo der Chefin "Wir dürfen uns die Kassen nicht zum Feind machen." Manchmal glaube ich, wir sind im Krieg und nicht in der Gesundheitsversorgung.

    Aber in diesem Fall werde ich telefonisch bei der Kassenmitarbeiterin nachfragen, an welcher Stelle denn die Formalien nicht erfüllt werden und auf welcher rechtlichen Grundlage außerhalb der Prüfung des MD Unterlagen zur Verfügung gestellt werden sollen.

    Es bleibt spannend (und irgendwie traurig, dass man sich auf immer neuen Wegen erwehren muss)

    Grüße aus Sachsen

    Cyre

    Hallo liebe Forumsgemeinde,

    mir stellt sich aktuell unter datenschutzrechtlicher Gesichtspunkte die Frage, ob die Krankenkasse bei "Prüfung der sachlich-rechnerischen Richtigkeit" Unterlagen aus der Krankenakte anfordern kann? Bisher dachte ich, dass bei Zweifeln an der Abrechnung / Kodierung entweder der Falldialog oder die Prüfung durch den MD erfolgt.

    Im konkreten Fall handelt es sich um die Gabe von Blutgerinnungsfaktoren (konkret PPSB). Die Kasse fordert nun das "Bluterprotokoll" (auf Nachfrage, da mir dieser Begriff nicht geläufig und google keine Hilfe war - es sind die Klebchen mit der Menge und Charge gemeint) zum Nachweis für das ZE2022-97 an, da unsere Abrechnung "nicht den bestehenden Kodier- und Abrechnungsvorschriften entspricht." Zur Prüfung des Anspruches wird dieses Protokoll benötigt.

    Mal abgesehen davon, dass ich hier immernoch davon ausgehe, dass das eigentlich Etwas für den MD ist - Wir haben da kein separates "Bluterprotokoll", sondern die Klebchen befinden sich auf der entsprechenden ITS-Kurve und da sind ja nun ganz viele medizinische Sachverhalte, die ich einem Kassenmitarbeiter eigentlich nicht so zur Verfügung stellen möchte.

    Gibt es hierfür irgendwie Erfahrungen oder bin ich total auf dem Holzweg? Da wir bei uns im Haus noch immer die Meinung vertreten, dass wir "Knechte der Kassen" sind und brav das tun müssen, was diese - vielleicht auch ohne rechtliche Grundlage - verlangen, wollte ich zumindest einmal auf den Erfahrungsschatz anderer Medizincontroller zurückgreifen.

    Herzlichen Dank und liebe Grüße aus Sachsen

    Cyre

    Hallo liebe Forumsgemeinde,

    ich brauche Hilfe bei der Kodierung in der Unfallchirurgie und hoffe, nicht fälschlicherweise ein neues Thema eröffnet zu haben.

    Mein Patient zog sich durch einen Sturz eine knöcherne Ruptur am rechten, unteren Patellapol zu. Beschrieben als "vollständige knöchern Patellasehnenruptur am unteren Pol" sowie "Retinakulumruptur Knie". Als Eingriff steht "Naht und transpatellare Refixation mit Bio-SwiveLock-Ankern". Da ich nicht einmal eine Idee habe, wo ich im OPS suchen soll und KODIP in diesem Fall auch keine Hilfe ist, hoffe ich hier auf Auflösung.

    Hier der OP-Bericht:

    "

    Nach Vorbereitung und Aufklärung des Patienten Rückenlagerung in Allgemeinanästhesie. Dreifache Desinfektion und sterile Abdeckung des OP-Gebietes. Längsverlaufender Hautschnitt im Bereich des unteren Patellapols bis ca. 4 cm unterhalb der Patella. Das Subkutangewebe wird längs durchtrennt.

    Die Patellasehne und das Retinakulum sind rupturiert. Einbringen von Bio-Swivelock-Ankern und eines FiberTAP im Bereich des unteren Patellapols und Fixieren mit der Sehne . Durchbewegen des Kniegelenkes – es zeigt sich eine Beugbarkeit des Kniegelenkes bis 30°. Der Streckapparat ist intakt.. Ausgiebige Spülung des OP-Gebietes. Anlage einer Redondrainage, die perkutan herausgeleitet und mittels Faden fixiert wird. Schichtweiser Wundverschluss. Hautnaht mittels Klammernahttechnik."

    Herzlichen Dank und hoffnungsvolle Grüße

    Cyre

    Hallo liebe Forumsgemeinde,

    durch meine Vorgesetzte bin ich gebeten worden zu fragen, ob auch andere Häuser folgende Konstellation haben und wie damit umgegangen wird.

    Wir haben jetzt vermehrt Prüfanzeigen, welche vor der eigentlichen Beauftragung zur Prüfung datiert sind. Z.B. Prüfanzeige datiert vom 28.09.2022, unten im Text dann aber "Ferner informieren wir Sie hiermit gemäß §6 Abs. 3 der Prüfverfahrensvereinbarung (PrüfvV) [...] über die heute, den 29.09.2022, erfolgte Beauftragung zur Prüfung sowie die ebenfalls heute erfolgte Einleitung des Prüfverfahrens."

    Mit freundlichen Grüßen

    Cyre