Beiträge von Bebu

    Hallo Forum,

    mein Problem mit dem MDK ist, dass der GA darauf besteht die M96.6 nicht zu kodieren, was natürlich einen DRG Wechsel zur Folge hat. Der GA meint S72.3 mit Y69! wäre ausreichend.

    Deshalb bräuchte ich die Empfehlung des DIMDI zur Kodierung der intraoperativen Fraktur, damit ich diese dem Gutachter vorlegen kann. Weil er sich auf die SEG4 beruft.

    Bei der Patientin lag eine Pseudarthrose bei Verschraubung einer Schenkelhalsfraktur nach einem Unfall und Operation in der Türkei vor. Hier wurde nun das Metall entfernt und eine TEP eingebaut. Dabei kam es intraoperativ zu einer Femurfraktur, die dann mit einer Cerclage versorgt wurde.

    Gruß
    Bebu

    Hallo Forum,
    wo genau finde ich denn die Empfehlung des DIMDI, die M96.6 nur zur Kodierung einer intraoperativen Fraktur zu verwenden?

    ich hatte bei der letzten MDK Begehung genau diesen Fall, mit dem berühmten Schlag zu viel. Die dadurch entstandene Fraktur wurde zusätzlich mit einer Cerclage fixiert.

    Der MDK Gutachter meinte nach der neuesten Kodierempfehlung ( SEG 4), wäre die S72.3 mit Y69! zu kodieren und nicht die M96.6

    Gruß
    Bebu

    Hallo und guten Morgen,

    folgende Problematik haben wir mit der Kasse:

    Pat. kommt zur stat. Aufnahme wegen AZ Verschlechterung, Temp. Erhöhung, erhöhte Transaminasen und CRP, sowie Leukopenie.

    Die Hep. Serologie war neg. EBV Serologie und Borrelienserologie war pos.Befund kam aber erst nach Entlassung
    Bei der Pat. zeigte die Oberbauchsonografie eine Cholecystolithiasis ohne Zeichen einer Cholecystitis, intrahepatische Gallenwege nicht erweiter, sonst o. B.
    Pat wurde symptomatisch und antibiotisch behandelt und nach 4 Tagen auf eigenen Wunsch wieder entlassen.

    Nun haben wir als HD die B17.8 gewählt, was auch vom MDK bestätigt wurde, aber von der Kasse abgelehnt wird.
    Stattdessen möchte die Kasse als HD B27.0+ K770* und schlug uns, falls wir nicht damit einverstanden sind, den Klageweg vor.

    Hat dazu jemand eine Idee ??
    Gruß aus dem sonnigen RLP

    Hallo Forum,
    unser Pat stellte sich mit Einweisung vom HA mit Verdacht auf Lebermetastasen bei operiertem Rektum CA, mit Leberteilresektion ( wg. Metastasen) vor 5 Jahren vor. Nach versch. Untersuchungen wurde der Pat letzendlich mit der Diagnose Lebermetastasen auch in eine benachbarte Uniklinik verlegt.
    Als HD haben wir die Metastasen und das Rektum CA als ND ausgewählt.

    Der MDK sagt nun in seiner Stellungnahme, dass das Rektum CA die HD sei, denn der Pat. wurde zum Tumorstaging aufgenommen worden und nicht nur speziell wegen der Lebermetast.
    Im Rahmen unserer Untersuchungen wurde u. A. ein Abdomen- und Thorax CT, sowie eine Pleurapunktion bei bestehendem Erguss durchgeführt.

    Leider steht im Verlegungsbrief ;

    \" Im Rahmen der Nachsorgeuntersuchung wurde im Abdomen CT eine Raumforderung im Bereich des linken Leberlappens beschrieben.\"

    Wer hat nun Recht ?

    Danke für Anregungen.

    Hallo,
    vielen Dank für die Antworten.
    Habe auch in den Kodierempfehlungen SEG4 vom MDK nachgesehen, darin steht eigentlich auch eindeutig, dass es sich um eine Komplikation handelt.
    Hätten wir beim zweiten Aufenthalt auch das Carcinom als HD genommen, wäre das sicher auch hinterfragt worden und eigentlich dann im Sinne der Hauptdiagnoseregel falsch kodiert, oder?

    Gruß aus dem sonnigen RLP
    Bebu

    Hallo Forum,

    Pat kam zur stat. Chemotherapie wg. Coloncarcinom.
    Dann nach 14 Tagen erneute Aufnahme wegen ausgeprägter Leukopenie und fieberhaftem Infekt (sept. Zustand).
    Beim ersten Aufenthalt wurde das Coloncarcinom als HD verschlüsselt.
    Beim Zweiten A41.9 Sepsis und D70.19 arzneimittelinduzierte Agranulozytose.... als ND.
    Nun möchte die Kasse eine Fallzusammenlegung wegen Komplikation.
    Habe ich dagegen eine Argumentation ?
    Gilt die Kennzeichnung in Spalte 13 nur für die normale Wiederaufnahme oder auch bei WA wegen Komplikationen?
    Für Antworten vielen Dank.

    :d_gutefrage:
    Bebu

    Hallo Forum,

    gibt es eine Möglichkeit, die sehr teuren Medikamente für Nierentransplantierte ( Rapamune, Prograf ) zusätzlich zur DRG abzurechnen?
    Zum Fall :
    Nierentransplantierter Diabetiker mit massiven vaskulären Problemen, und daraus resultierenden Amputationen und Wundinfektionen.
    Stat. Behandlung schon mehr als 3 Monate ( von der Kasse abgesegnet)!

    Danke für Antworten

    :sonne:
    Bebu

    Hallo Forum,
    immer wieder MDK.

    In einem MDK GA wird die ND T80.1 Gefäßkompl. nach Infusion.... gestrichen. Im Pflegebericht steht als Eintrag \"Phlebitis durch Braunüle Verband angelegt\" und ist von der Schwester abgezeichnet.
    Hierzu schreibt der GA :

    Hierzu ist aus zweitgutachterlicher Sicht festzustellen dass die Feststellung einer Phlebitis, dies insbesondere in Abgrenzung zu einer Umgebungsrötung der Haut, einem Arzt obliegt. Eine solche Diagnose kann von einer Pflegefachkraft zwar vermutet werden, ist aber durch den behandelnden Arzt in geeigneter Weise zu bestätigen um nachvollziehbar zu sein.

    Bisher hatten wir mit solchen Einträgen keine Probleme und diese wurden auch immer anerkannt auch ohne ausdrücklichen Arzteintrag.
    Aber das ist wohl von MDK zu MDK unterschiedlich.

    Habe ich eine Argumentation die Diagnose doch geltend zu machen, auch ohne Arzteintrag ?

    Gruß aus dem immer noch wolkenlosen RLP

    :sonne:
    Bebu

    Hallo und guten Morgen,
    vielen Dank für die Antworten, die mir zur Formulierung meines Widerspruchs sehr hilfreich sind.
    Wie bei der ursprünglichen Kodierung werde ich auf die HD Phlegmone am Rumpf bestehen und T80.2 zusätzlich als ND angeben.
    Über das Ergebnis werde ich dann erneut berichten.
    Gruß aus dem sonnigen RLP
    Bebu

    Hallo Forum,
    stationäre Übernahme einer Pat aus dem Altenheim im reduz. Az und EZ.
    Im Bereich der re. Flanke besteht eine schmerzhafte Weichteilentzündung nach im AH verabreichter subcutaner Infusion.
    Als HD wurde daher von uns L03.3 Phlegmone an der Bauchdecke kodiertmit der DRG j64.
    Nun kommt das MDK Gutachten in dem als HD die T80.2 Komplikation nach med. Maßnahmen kodiert werden müsste, da der Kode spezifischer wäre als L03.3 und DRG T64Z resultiert, mit der gleichzeitigen Ankündigung den nicht unerheblichen, überzahlten Betrag bei einer der nächsten Rechnungen einzubehalten.
    Habe ich eine Argumentation für das Beibehalten der urspünglichen Kodierung, oder ist in diesem Fall T80.2 wirklich der spezifischere?
    Für Antworten vielen Dank
    Bebu