Nach meiner Auffassung handelt es sich dabei nicht um Mehrleistungen im Sinne von §4 Abs. Abs. 2a KHEntgG , sondern lediglich um eine jetzt neue Vergütung einer Leistung, die schon immer erbracht wurde, mithin um einen Katalogeffekt.
Das ist richtig. Es handelt sich nicht um eine neue Leistung, sondern lediglich um eine andere Vergütungsform. Für unsere Verhandlungen argumentieren wir das ebenfalls so.
Wer hat Erfahrung mit dieser Auffassung und kennt womöglich offizielle Stellungnahmen oder gar Schiedsstellenentscheidungen dazu?
Lt. meiner Information gibt es ein Schreiben des BMG an DKG und GKV-Spitzenverband welches Folgendes besagt:
"....Dennoch ergibt sich aus Sinn und Zweck der Regelung, dass der Gesetzgeber lediglich sicherstellen wollte, dass die vereinbarten Mittel des Pflegstellenförderprogramms den Krankenhäusern im jeweiligen Land im Jahr 2012 weiterhin in voller Höhe zur Verfügung stehen..." Das Schreiben ist vom 04.10.2011
GKV hat entsprechend geantwortet mit Schreiben vom 06.10.2011: "....Ich teile Ihre Ansicht, dass der Gesetzgeber - wie auch die anderen Beteiligten - offensichtlich den Mittelübergang via Zusatzentgelt nicht antizipiert hat. Insofern besteht Handlungsbedarf, damit es zum intendierten Mittelübergang kommt - ohne Minderung und ohne Mehrung des Fördervolumes."
Somit würde aus meiner Sicht ein "Rabatt" aka Mehrleistungsabschlag dem Gesetzeszweck widersprechen. Generell spricht aber aus meiner Sicht gegen einen Abschlag, dass die Leistungen und Kosten bereits in 2011 enthalten waren.
Ich habe für NRW ebenfalls die Info, dass es keinen Mehrleistungsabschlag, aber auch keinen Ausgleich für die ZEs geben soll.
Die o.g. Schreiben können Sie mit Sicherheit über die DGK anfragen. Leider habe ich Sie nicht in einem verwertbaren Format vorliegen.
Gruss
Pandur