Hallo,
ich weiss nicht wie die Abrechnungsregeln z.B. in Österreich aussehen, aber bei uns im Gesetz steht FPV 06 §3 (1) Verlegung in ein anderes Krankenhaus. Von deutschen Krankenhäusern ist hier nicht die Rede. Ich kenne die Gesetzestexte allerdings auch nicht auswendig und daher kann es sein, dass irgendwo anders steht, dass nur eine Verlegung zwischen deutschen Krankenhäusern möglich ist. (Die Vereinbarung besteht zwischen deutschen Verbänden meinen Sie vielleicht das?) Von einer Einreise aus dem Ausland zur Behandlung kann man nach o.g. Tatbestand m.E. nicht sprechen. Dann müsste es sich hierbei um eine Grauzone handeln.
Bei der Abrechnung in einem anderen Krankenhaus (Möglicherweise mit anderen Abrechnungsbestimmungen / Gesetz) würde ich davon ausgehen, dass es sich ähnlich verhält wie vor 3 Jahren bei einer Verlegung zwischen BPflV und KHEntgG.
Es ist aber noch früh, ich kann mich also irren.
Gruss
Pandur
:zzz: