Hallo Herr Schmitt,
wahrscheinlich kann man dieses Thema endlos diskutieren, aber eine gesunde Diskussion hat ja noch niemandem geschadet. Aber zurück zum Thema:
die Überliegererlöse sind in den von Ihnen genannten § enthalten, zumindestens konnte ich nichts gegenteiliges finden. Sie haben Recht, dass bei Berücksichtigung der Überliegererlöse 2002/2003 als sonstige Mehrerlöse die Fälle nicht zu berücksichtigen sind.
Die Überliegererlöse wurden allerdings nach BPflV abgerechnet, da das KHEntgG in 2002 noch nicht gegriffen hat. D.h. das die Überliegererlöse, die in 2003 !! ausgeglichen werden, nach BPflV ausgeglichen werden in Kombination mit dem KHEntgG (bzw. zusätzlich). Eine andere Gesetzeslage ist mir hierzu nicht bekannt.
Gruss
Pandur