Beiträge von Pandur

    Hallo,

    auch ich würde auf den von Herrn Blaschke genannten Artikel zurück greifen, hier ist sehr detailliert dargestellt, wann es ein Upcoding gibt und wann nicht. Dies ist im Bezug auf die Ausgleichsberechnung ein wichtiger Faktor, da hier ja durch ein Upcoding 100% ausgeglichen werden müssen. D.h. im schlimmsten Fall müsste ich zunächst erstmal alles was ich an Mehrerlösen habe \"zurückbezahlen\". Nicht zu vergessen wäre allerdings, dass eine verbesserte Kodierung unbedingt nachzuweisen ist. Sollten Sie das nicht können, wäre hier eben nur ein Upcoding anzunehmen. Upcoding ist zumindestens ein Thema mit dem man sich länger und sorgfältig beschäftigen muss, denn wer arbeitet schon gerne mehr und dann auch noch umsonst.

    Gruss

    Pandur

    :a_link:

    Hallo,

    die Überlieger 2002/2003 BPflV sind also nicht in die Ausgleichsberechung für 2003 nach KHEntgG mit einzubeziehen. Bei einer Vermischung von BPflV und KHEntgG gebe ich Ihnen natürlich allen Recht. Ich kann nicht die Überlieger 2002/2003 nach KHEntgG ausgleichen oder mit in die Berechnung der 2003 Fälle einbeziehen. Aber ich kann Sie nachrichtlich ausweisen und eine Berechnung nach alten Ausgleichsregeln machen und somit den Ausgleichsbetrag nach KHEntgG entsprechend reduzieren (also praktisch etwas wie einen Spitzausgleich oder ?). Ansonsten wüsste ich auch nicht was man sonst mit den Überliegern machen soll wenn man sie nicht in 2002 ausgleicht aber auch nicht in 2003. :sterne:

    Gruss

    Pandur

    Hallo Herr Schmitt,

    wahrscheinlich kann man dieses Thema endlos diskutieren, aber eine gesunde Diskussion hat ja noch niemandem geschadet. Aber zurück zum Thema:

    die Überliegererlöse sind in den von Ihnen genannten § enthalten, zumindestens konnte ich nichts gegenteiliges finden. Sie haben Recht, dass bei Berücksichtigung der Überliegererlöse 2002/2003 als sonstige Mehrerlöse die Fälle nicht zu berücksichtigen sind.

    Die Überliegererlöse wurden allerdings nach BPflV abgerechnet, da das KHEntgG in 2002 noch nicht gegriffen hat. D.h. das die Überliegererlöse, die in 2003 !! ausgeglichen werden, nach BPflV ausgeglichen werden in Kombination mit dem KHEntgG (bzw. zusätzlich). Eine andere Gesetzeslage ist mir hierzu nicht bekannt.

    Gruss

    Pandur

    @Herr Schmitt

    Hallo,

    ich glaube das Thema mit den Überliegerausgleichen hatten wir schon mal oder ? :k_biggrin:

    Rein gesetzmässig gesehen müssen auch die Überlieger 2003/2004 ausgeglichen werden. Hier stellt sich dann nur die Frage wie und wann ich Ausgleiche !? Entweder in 2003 oder 2004. Allerdings müssten meiner Meinung nach die Überlieger wenn in 2004 nach BPflV abgerechnet eben auch nach genau dieser ausgeglichen werden und zwar in 2004, es sei denn es wurde eine gesonderte Vereinbarung getroffen bzw. es wurde in der Pflegesatzvereinbarung festgelegt. Für Optionshäuser trifft dies dann für die Überlieger 2002/2003 zu. Die jeweiligen Fälle die vor Pflegesatzvereinbarung noch nach BPflV abgerechnet worden sind (bspw. 01-06/04 BPflV und 07-12/04 nach KHEntgG) sollten dann wie schon genannt nachgruppiert werden (ohne Überlieger !!). Ein einfaches weglassen der Überliegerfälle kommt meiner Meinung nach nicht in Frage.

    Gruss

    Pandur

    :a_link:

    Hallo Herr Siegel,

    erst einmal glaube ich, dass die Erlösausgleiche entweder durch die Finanzbuchhaltung berechnet werden müssen oder durch das Controlling (nicht Med. Controlling).

    Aber zu Ihrer Frage:

    Im Forum wurde schon mehrfach diskutiert was in solchen Fällen zu tun ist. Ich glaube die richtige Lösung wäre, die Fälle in 2004 durch einen Grouper zu jagen :kangoo: und diese Daten dann im Erlösausgleich zu berücksichtigen. Hierbei müssen Sie aber auch beachten, dass Sie noch Überlieger aus 2003 hatten (voraussichtlich) und diese (wiederum voraussichtlich) ja schon verhandelt waren. D.h. die Überlieger aus 2003 müssen nach BPflV ausgeglichen werden. Für 2004 haben Sie nachverhandelt, d.h. diese Fälle nachgruppieren.

    Sollten jemand andere Erkenntnisse vorliegen bitte ich um Korrektur meiner Antwort, deshalb Siegel \"Angaben ohne Gewähr\".

    Gruss

    Pandur

    :i_drink:

    Hallo Herr Schmitt,

    natürlich gilt für die Optionshäuser schon in 2003 das KHEntgG aber erst ab Aufnahmedatum 01.01.2003. D.h. Ihre Aussage stimmt m.E. so nicht. Denn die Überlieger 2002/2003 werden nicht in 2002 ausgeglichen sondern in 2003 und nach Ihrer Aussage müsste man diese Fälle nachgroupen und das funktioniert mit Sicherheit so nicht. Eine Splittung der Fälle nach BPFLV und KHEntgG scheint mir auch nicht sinnvoll. Oder liege ich da falsch ? Wenn jemand die Überlieger anders behandelt hat würde mich das natürlich interessieren (immer unter Berücksichtigung der Gesetze versteht sich).

    Gruss

    Pandur

    Hallo Herr Wolkenstein,

    schönen Dank erstmal für den Download. Darf man auch wissen woher Sie den Katalog haben ? Ich habe nämlich auf den üblichen Seiten keine offizielle Vorversion finden können !

    Gruss

    Pandur