Beiträge von WKnobloch

    Hallo MDK-Opfer,

    die Patientin erlitt bei ihrem Unfall ein schweres Polytrauma mit nachfolgendem komatösen Zustand. Die Patientin wurde im gesamten Verlauf (Krankenhausbehandlung ca. 1/2 Jahr) nie wach. Es gab zwar einzelne \"Hoch´s\", in denen die Patientin z.b. die Augen öffnete oder auf Ansprache den Kopf bewegte, mehr aber auch nicht. Einen Monat nach Aufnahme in ein Pflegeheim wurde die Patientin dann wegen \"sehr schlechter Werte\" wieder ins Krankenhaus übernommen und ist letztlich dann auch dort nach 10 Tagen verstorben.

    Die Hyponatriämie mag zwar an sich schon die schlimmere Diagnose gewesen sein, aber allein deswegen war die Patientin nicht somnolent. Daher weiß ich auch nicht, ob wir mit der DKR D002d alleine weiterkommen.

    Beste Grüße

    W.Knobloch

    Hallo !

    vielen Dank für die Antworten.

    in den Kodierrichtlinien steht zwar, daß wenn zwei oder mehr Diagnosen.... vorliegen, die HD vom Arzt festzulegen ist, das heißt aber doch nicht, daß man diese Festlegung nicht mal anzweifeln darf. In den Kodierrichtlinien steht jedenfalls auch nicht, daß die Auswahl der HD durch den Arzt zwingend bindend ist.

    Zweifelsohne besteht der Ressourcenverbrauch nicht bloß aus den reinen Medikamenten- oder Bluttransfusionskosten, aber es wäre doch auch nicht gerechtfertigt, in Zweifelsfällen (sh. oben), den höheren Ressourcenverbrauch einfach mit den höheren Kosten zu begründen, obwohl diese höheren Kosten ja extra deswegen über ein Zusatzentgelt abgedeckt werden. Wenn der Arzt seine Entscheidung mit anderen Argumenten begründet, beispielsweise, weil durch die Schwestern öfters kontrolliert werden mußte, oder mehr Laboraufwand gegeben war oder, oder....., würde ich das problemlos akzeptieren, aber bloß mit den Kosten kann er´s bei Abrechnung eines Zusatzentgelts meiner Meinung nach nicht begründen.

    Viele Grüße

    W. Knobloch

    Guten Morgen allerseits!

    möchte hier mal ein Problem zur Diskussion stellen:

    Patientin wird bei Zustand nach schwerem Polytrauma mit Somnolenz aus dem Pflegeheim ins Krankenhaus aufgenommen. Aufnahmediagnose ist eine schwere Hyponatriämie (E 87.1). Daneben wird eine Thrombozytopenie (D69.61) diagnostiziert. Als Hauptdiagnose wurde ursprünglich vom KH ein Non-Hodgkin-Lymphom (C85.9) angegeben, das aber gar nicht vorlag. Es stellt sich nun die Frage, was denn nun die neue Hauptdiagnose sein soll - entweder die Hyponatriämie oder die Thrombozytopenie. Weitere vom KH gemeldete ND sind: A41.9, S06.6, N39.0, J18.9, R65.0!, D63.0* - OPS: 8-800.80, 1-424, 1-207.0

    Der MdK meint, daß die Hyponatriämie die HD ist, weil das die Aufnahmediagnose war (Werte weit unter 120 mmol/l). Das KH meint, daß die Thrombozytopenie die HD ist, weil diese Diagnose die meisten Ressourcen verbraucht hat, weil der Patientin teure Thrombozytenkonzentrate verabreicht wurden.

    Nun bin ich der Meinung, daß dieses Argument nicht zieht, da die Thrombozytenkonzentrate eigens über ein Zusatzentgelt abgerechnet werden und somit als \"Ressourcenverbrauch\" keine Berücksichtigung finden dürften. Was meint Ihr dazu?

    Beste Grüße

    W.Knobloch

    Guten Tag allerseits!

    für 2003 gab es ja nun das G-DRG-System, Version 1.0, dann gibt es das G-DRG-System, Version 2003/2004 und dann noch das G-DRG-System, Version 2004. Das erstgenannte System für 2003 ist klar, das letztgenannte für 2004er Fälle auch. Welche Fälle betrifft dann aber die Version 2003/2004? Vielen Dank im voraus.

    Gruß W. Knobloch

    Zunächst wünsche Ich Ihnen, Herr Selter, einen wunderschönen Tag (Soviel Zeit ist wirklich) und bedanke mich für Ihre Antwort auf meine Frage.

    Ich arbeite derzeit noch mit dem Online-Grouper der Fa. GTI. Bei Verschlüsselung der Hauptdiagnose mit S82.0 und der Nebendiagnose Z53 (ein Weichteilschaden liegt nicht vor) wirft mein Grouper allerdings wieder die DRG I75C (und nicht wie bei Ihnen die I77Z) aus. Ist das ein Grouperspezifisches Problem oder kann es sein, daß die abgespeckte Onlineversion hier evtl. Fehler produziert oder habe ich etwas falsch gemacht?

    Vielen Dank im voraus!

    Mit freundlichen Grüßen
    W. Knobloch

    Beispiel: Krankenhaus nimmt Patientin mit der Diagnose Patellafraktur stationär auf und plant eine Operation für den nächsten Tag. Leider kommt ein Notfall dazwischen, so dass man die Patientin zunächst entläßt, sie aber bittet, sich in 5 Tagen wieder zur stationären Behandlung einzufinden um dann die Patellafraktur operativ zu behandeln. Das Krankenhaus möchte nun die DRG I75C (Verletzung an Schultergelenk, Arm, Ellenbogengelenk, Kniegelenk..., ohne CC) abrechnen. Gleichwohl fand keine Behandlung oder sonstige Prozedur (außer Röntgen) statt. M.E. ist bei dieser Sachlage die o.g. DRG nicht zutreffend. Wie wird das vom Forum gesehen?