Beiträge von shadow

    Hallo Herr Dr. Hilf,

    bin im Gespräch mit unserem Hausjuristen, ob er ein kurzes Statement bezüglich nachträglicher Dokumentation aus juristischer Sichtweise erstellt; falls dem so sein sollte, werde ich dies hier gerne veröffentlichen!

    Schöne Grüße aus dem sonnigen Bayern

    shadow

    Servus und hallo,

    folgende Fragestellung ist bei uns aufgetaucht:

    Patient A wird aus dem KH entlassen, wird routinemäßig gegroupt und abgerechnet.
    Bei einer Nachfrage durch eine KK bezüglich einer ND stellt sich heraus, daß zwar die ND verschlüsselt wurde und auch der entsprechende Aufwand in realiter hierfür stattgefunden hat (z.B. zusätzliche Diagnostik/Therapie), dieser Aufwand (der ja zur Verschlüsselung beerchtigt hatte) durch den zuständigen Arzt zu dokumentieren vergessen wurde (Gründe hierfür gibt es immer wieder mal, siehe die üblichen Streßsituationen...).

    Darf in diesem Fall die Dokumentation quasi nachträglich vervollständigt werden, wenn die Behandlung/Pflege auch tatsächlich stattgefunden hatte? Aus juristischer Sicht handelt es sich hier NICHT um eine Urkundenfälschung (dies jedenfalls stellte unser Jurist am Haus klar), so daß also durchaus nachträglich dokumentiert werden darf.

    Wie aber verhält es sich in diesem Zusammenhang mit den Kodierrichtlinien? Darf eine Dokumentation nachgereicht werden, was ja u.U. erlösrelevante Auswirkungen nach sich ziehen kann?

    Wer hat in dieser Hinsicht vielleicht schon Erfahrung? Für entsprechende Diskussionsbeiträge wäre ich sehr dankbar!

    Mit freundlichen Grüßen

    shadow

    Servus und hallo,

    möchte mich dem Kodiervorschlag von Herrn Killmer anschließen: zwar fahren wir in unserer Klinik keine HF, kodieren aber bei der HD parallel wie von Herrn Killmer geschildert:

    also bei der CVVHD < 3 Tage mit dem Schlüssel 8-854.10, > 3 Tage 8-854.11 usw. Wobei ein Filterwechsel oder eine andersweitige technische Unterbrechung ja nicht dazu berechtigt, eine erneute Verschlüsselung vorzunehmen. (DKR 1401c)

    Mit freundlichen Grüßen aus dem heißen Ostbayern :sonne:

    shadow

    Hallo Forum,

    nachdem dies ja die \"Beginners\"-Seite ist, auch mal eine Anfängerfrage:

    Harninkontinenz darf verschlüsselt werden, wenn sie \"für mindestens 7 Kalendertage persistiert\" (DKR 0601a).

    Bedeutet dies 7 Tage am Stück oder dürfen auch einzelne Tage summiert werden (kommt ja insbesondere bei schwerst pflegebedürftigen Pat. und Langliegern mal vor)?

    Aus meinem geschätzten Lateinabiturfundus habe ich allerdings in Erinnerung, daß \"persistieren\" mit \"durchgehend bestehen\" zu übersetzen ist... womit ich mir die Antwort selbst geben könnte.

    Wäre für andere Meinungen dennoch dankbar,

    mfg

    shadow

    Servus Herr Lueckert,

    im Grunde bleiben meiner Meinung nach nur zwei Möglichkeiten:
    Variante A: Sie werfen alles in einen Topf und weichen auf den Schlüssel L89.- aus
    Variante B: Sie kodieren jeden Deku einzeln - wozu ich eher neigen würde -weil sich damit die Möglichkeit eröffnet, jeden Deku einzeln (und damit den erhöhten Pflege- und Behandlungsaufwand) sauber zu dokumentieren. Dies um so mehr, als jeder Deku lt. Ihren Angaben unterschiedlichen Grad aufweist und der ICD hier ausnahmsweise mal sehr detailliert aufschlüsselt.

    mfg

    shadow

    Servus Herr Miller,

    würde mich Ihrer Sichtweise anschließen; allerdings würde ich sehr wohl die Nebenwirkung eines Medikamentes hier als ND verschlüsseln, um den Pat. korrekt abzubilden.

    Und der Vollständigkeit halber:
    blauer Himmel, lauer Wind, knapp 27 Grad - soweit die aktuelle Meldung aus dem bayerischen Freistaat

    :sonne:

    herzliche Grüße,

    shadow

    Hallo Steffen, hallo Dr. Sander,

    herzlichen Dank für den Hinweis. Die Sepsiskriterien waren mir bekannt - gerade deshalb war ich auf der Suche nach einer besseren Abbildung für die \"SIRS\". Werde also zukünftig A41.9 verwenden. Wer weiß, vielleicht werde ich im kommenden Jahr ja dann fündig... ;)

    mfg

    shadow

    Servus Susanne,

    auch wir haben uns nach Absprache mit unserer Pulmonologin darauf geeinigt, Sauerstoffgabe > 24 H als resp. Insuffizienz zu kodieren. Ein weiteres und hilfreiches Entscheidungskriterium ist natürlich auch immer der AZ des Patienten (entsprechend dokumentiert). :p

    mfg

    shadow

    Hallo Forum,

    in unserem Haus wird gerade heiß zum Thema \"Kodierung der Sepsis\" diskutiert. In diesem Zusammenhang tauchte die Frage auf, mit welcher Verschlüsselung \"SIRS\" am besten abzubilden ist. Trotz allen Suchens wurde ich nicht recht fündig - sollte man also eine \"SIRS\" unter R57.8 zu verschlüsseln haben?
    Wäre für ein paar Tipps dankbar!