Hallo Jan,
Zitat
Original von Cramer:
Frage:
Muss "Krankheiten des Kreislaufsystems in der Eigenanamnese" codiert werden, wenn es keine Behandlungsrelevanz hat?
Antwort:
Die Z86.7 darf nur codiert werden, wenn sich aus dem "alten Schlaganfall" ein erhöhter Aufwand während des aktuellen stationären Aufenthaltes herleiten lässt.
Sehen Sie das genauso?
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Dies ist in Übereinstimmung mit der Definition "Nebendiagnose" der Kodierrichtlinien.
Zitat
Original von Cramer:
Ich würde immer die Z86.7 kodieren, auch ohne Ressourcenverbrauch
Dazu die komplette Kodierrichtlinie - ganz unten der wesentliche Satz, der Zeigt, daß die Z86.7 nicht immer anzugeben ist.
„Eine Krankheit oder Beschwerde, die entweder gleichzeitig mit der Hauptdiagnose besteht oder sich während des Krankenhausaufenthaltes entwickelt.â€
Für Kodierungszwecke müssen Nebendiagnosen als Krankheiten interpretiert werden, die das Patientenmanagement in der Weise beeinflussen, dass irgendeiner der folgenden Faktoren erforderlich ist:
•therapeutische Maßnahmen
•diagnostische Maßnahmen
•erhöhter Betreuungs-, Pflege- und/oder Überwachungsaufwand
Krankheiten, die durch den Anästhesisten während der präoperativen Beurteilung dokumentiert wurden, werden nur kodiert, wenn sie den oben genannten Kriterien entsprechen. Sofern eine Begleitkrankheit das Standardvorgehen für eine spezielle Prozedur beeinflusst, wird diese
Krankheit als Nebendiagnose kodiert.
Anamnestische Diagnosen, die das Patientenmanagement gemäß obiger Definition nicht beeinflusst haben, wie z.B. eine ausgeheilte Pneumonie vor 6 Monaten oder ein abgeheiltes Ulkus, werden nicht kodiert.
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Gruß:x
Björn Mehlhorn