Beiträge von Mehlhorn

    Hallo MyDRG,

    ?( Die Prozedur "Entfernung von Osteosynthesematerial, Marknagel, Femurschaft" :ops: 5-787.6g führt bei einer :icd: S72.3 und Z47.0 in die DRG I23Z
    Lokale Exzision und Entfernung von Osteosynthesematerial [glow=#FF0000,3] außer an Hüftgelenk und Femur[/glow]

    Wie verstehe ich denn das?( ?? In welche DRG müßte denn eine Lokale Exzision und Entfernung von Osteosynthesematerial am Hüftgelenk und Femur führen?

    Gruß :x

    Björn

    Hallo Jörg,

    ich denke, der Samstag Vormittag ist für alle am leichtesten einzurichten.

    Wie steht es denn um die Aktivitäten mit der Sammlung der Plausi-Regeln?
    Wer sammelt? Wer schreibt auf? Ich hab hier nur die Herren Nötzel, Gust und Lückert als Interessenten. Gibt es noch mehr? Dann bitte auch PM - dann kann man "im kleinen Kreis" mal die Aktivitäten koordinieren.

    Nach dem neuen Release im SAP die riesen Katastrophe: Spezifisch bezeichnete Diagnosen (E11.90) werden als "unspezifisch" angemeckert. Wenn es E14.50 wäre, die als unspezifisch angemerkt wird, dann würd ichs ja verstehen - aber das.... :bombe: Wer gibt da eigentlich der SAP medizinischen Sachverstand? ?(

    Patienten mit Todesursachenkennzeichen (Todesdiagnose) kann man zu weiteren stationären Aufenthalten aufnehmen....
    --
    Gruß:x

    Björn Mehlhorn

    Hallo,

    in KODIP ist solch eine Liste nicht vorhanden - man kann sogar den im Ursprungs-Posting erwähnten Fall beanstandungsfrei eingeben und gruppieren lassen ?(

    Das ist so ein Punkt für die Plausibilitätskontroll-Liste.

    Wer so eine Liste hat mit seitenrelevanten DRG, der kann sie bei mir gegen eine Liste aller in der Anästhesie gebräuchlichen/gebrauchten Prozeduren tauschen... ;)

    Viele Grüße:x

    Björn

    Hallo,

    nun bin ich bei der Problematik des Überleitens der kompletten SAP-IS/H*Med-Datensätze in KODIP-"Erfassen" ;) darauf gestoßen, daß die Rechts/Links-Informationen nicht mit an KODIP übergeben werden und ich so nicht die komplette Akte im "Erfassen" sehe. ;(

    Dann habe ich mal einen Patienten erfaßt, der eine pertrochantäre Femurfraktur links ( :icd:S72.04 li) und eine alte TEP rechts ( :icd:Z96.6 re) hat. Dieser habe ich rechts eine "neue TEP bei nicht voroperierter Hüfte" verpaßt ( :ops:5-820.01 re). :D

    Das Resultat nach dem Groupen sollte erwartungsgemäß eine "Große OP - nicht passend zur Diagnose" sein, denn entweder operiere ich die falsche Hüfte (die mit der TEP) oder ich operiere eine TEP mit der falschen Prozedur (Neue TEP bei nicht voroperierter Hüfte"). ?(

    Raus kommt eine "I03C - Ersatz des Hüftgelenks". :shock1:

    Aber das ist doch eindeutig nen Fehler, wenn ich die andere Hüfte operiere als die, die frakturiert ist, oder?

    Gibt es für Plausibilitätskontrollen eine Liste aller Diagnosen, die seitengetrennt auftreten können und bei denen somit eine Lokalisationsangabe notwendig ist???

    Gruß:x

    Björn

    Hallo Kollege Rembs,

    Zitat


    Original von Rembs:

    Vorbemerkung:
    Der subkutane Portkatheter ist geeignet bei langfristiger Chemotherapie, der Hickman-Katheter ist vorteilhafter bei hämatologischen Patienten, die neben der Chemotherapie auch Infusionen, parenterale Ernährung oder wiederholt Blutanalysen benötigen. Wobei zur Ernährungstherapie auch die laparoskopische FNKJ Anlage als Option besteht.

    5-399.5 (Implantation von venösen Katherverweilsystemen) erscheint mir korrekt.


    Gut - aber das ist laut OPS eine Operation. Und es braucht Operateure, einen OP-Saal und Anästhesisten.

    Original von Rembs:

    Zitat


    1. 1 Std OP Zeit und 1 1/2 Anästhesie sind nicht der Regelfall


    Dann sollte ich also Narkose extra codieren? Denn bei uns halten die 4jährigen Biester :teufel: bei den LA nicht so still ;( , daß unsere Chirurgen da 15 cm Tunnel :chirurg: graben können.... Die Chirurgen wollen da immer ne Narkose. :( (Ich würde mein Kind im entsprechenden Fall auch nur in Narkose operieren lassen... )
    Das Altersmittel für den Katheter ist bei uns bei ca. 6 und das Höchstalter bei 14 Jahren - die sind auch ganz vernünftig :sleep: für ne LA.
    Und die OP-Dauer ist bei uns normal und kaum vom Operateur abhängig...

    Original von Rembs:

    Zitat


    2. Das australische RG für die Kombination: maligne Erkrankung, Chemotherapie und Katheterimplanation erscheint mir plausibel. (Es gelten die Gesetzmäßigkeiten eines Pauschalsystems)


    Das ist wohl klar - mir sah halt die OP mit Narkose etc. sehr nach operativer DRG aus.

    Original von Rembs:

    Zitat


    3. Alternative: der Eingriff ist auch als ambulante OP (Lokalanästhesie) möglich. (abhängig vom Einzelfall)


    Nur sind diese Einzelfälle leider rar! Wenn die so gemacht werden, dann hab ich ja nix dagegen - aber Ihre Aussage bedeutet ja, daß in Deutschland zumeist keine Narkose gemacht wird, und wir daher hier immer die Narkose bei unserem Patientengut dazucodieren müssen.

    Original von Rembs:

    Zitat


    4. Sie fragen "was hat sich das DRG System gedacht", ich darf mit meinen Worten pointiert antworten:
    nichts Schlechtes


    Davon gehe ich aus - nur ist das Forum ja dazu da, sich Gedanken über das Warum und Wie dessen zu machen - ohne vielleicht großen Einfluß zu haben. Aber Einigkeit macht Stark - wie es so heißt. Und so kriegen wir wahrscheinlich irgendwann einmal auch noch eine Plausibilitätskontrolle bei Eingabe der Diagnosen und Prozeduren hin.....

    --
    Gruß:x

    Björn Mehlhorn

    Hallo Kollege Rembs,

    Zitat


    Original von Rembs:

    Vorbemerkung:
    Der subkutane Portkatheter ist geeignet bei langfristiger Chemotherapie, der Hickman-Katheter ist vorteilhafter bei hämatologischen Patienten, die neben der Chemotherapie auch Infusionen, parenterale Ernährung oder wiederholt Blutanalysen benötigen. Wobei zur Ernährungstherapie auch die laparoskopische FNKJ Anlage als Option besteht.

    5-399.5 (Implantation von venösen Katherverweilsystemen) erscheint mir korrekt.


    Gut - aber das ist laut OPS eine Operation. Und es braucht Operateure, einen OP-Saal und Anästhesisten.

    Original von Rembs:

    Zitat


    1. 1 Std OP Zeit und 1 1/2 Anästhesie sind nicht der Regelfall


    Dann sollte ich also Narkose extra codieren? Denn bei uns halten die 4jährigen Biester :teufel: bei den LA nicht so still ;( , daß unsere Chirurgen da 15 cm Tunnel :chirurg: graben können.... Die Chirurgen wollen da immer ne Narkose. :( (Ich würde mein Kind im entsprechenden Fall auch nur in Narkose operieren lassen... )
    Das Altersmittel für den Katheter ist bei uns bei ca. 6 und das Höchstalter bei 14 Jahren - die sind auch ganz vernünftig :sleep: für ne LA.
    Und die OP-Dauer ist bei uns normal und kaum vom Operateur abhängig...

    Original von Rembs:

    Zitat


    2. Das australische RG für die Kombination: maligne Erkrankung, Chemotherapie und Katheterimplanation erscheint mir plausibel. (Es gelten die Gesetzmäßigkeiten eines Pauschalsystems)


    Das ist wohl klar - mir sah halt die OP mit Narkose etc. sehr nach operativer DRG aus.

    Original von Rembs:

    Zitat


    3. Alternative: der Eingriff ist auch als ambulante OP (Lokalanästhesie) möglich. (abhängig vom Einzelfall)


    Nur sind diese Einzelfälle leider rar! Wenn die so gemacht werden, dann hab ich ja nix dagegen - aber Ihre Aussage bedeutet ja, daß in Deutschland zumeist keine Narkose gemacht wird, und wir daher hier immer die Narkose bei unserem Patientengut dazucodieren müssen.

    Original von Rembs:

    Zitat


    4. Sie fragen "was hat sich das DRG System gedacht", ich darf mit meinen Worten pointiert antworten:
    nichts Schlechtes


    Davon gehe ich aus - nur ist das Forum ja dazu da, sich Gedanken über das Warum und Wie dessen zu machen - ohne vielleicht großen Einfluß zu haben. Aber Einigkeit macht Stark - wie es so heißt. Und so kriegen wir wahrscheinlich irgendwann einmal auch noch eine Plausibilitätskontrolle bei Eingabe der Diagnosen und Prozeduren hin.....

    --
    Gruß:x

    Björn Mehlhorn

    Hallo,

    wenn ich in 1 Stunde OP und 1 1/2 Stunden Narkose einen Hickman-Katheter zur Chemotherapie bei einem Tumor-Patienten implantiere (wohl :ops: 5-399.5 ???), dann komme ich nicht in eine operative DRG, sondern bleibe in der Tumor-DRG.

    Was hat sich da das DRG-System bei gedacht???

    Gibt es für den HIGMAN-Katheter (sp.??) (zentralvenöser langstreckig getunnelt gelegter Zweilumen-Verweilkatheter (Monate bis Jahre) mit externen Anschlüssen) und dessen Implantation vielleicht noch andere Darstellungsweisen?

    Mit erwartungsvollem Gruß:x

    Björn

    Hallo,

    nun stutzen wir hier über den Unterschied zwischen J07A und J07B - OP an der Mamma (bösartig bzw. nicht). X(

    Darf man den "Verdacht auf bösartige Erkrankung" als "Erkrankung" codieren (hier Mamma-Tumor), auch wenn er sich später nicht herausstellt? Man hat ihn ja anbehandelt (:chirurg: OP) in Gedanken, er sei bösartig. Wenn nun 3 Tage nach Entlassung noch nicht feststeht (da muß der Fall ja abrechnungstechnisch abgeschlossen sein), ob bösartig oder gutartig, dann kann doch nach DKR 008a nur der Tumor (-Verdacht) stehen bleiben. Was spräche nach DKR dagegen? Später als 3 Tage danach (wenn dann die Histo kommt) gilt der Patient ja bereits als abgerechnet und ich darf ihn nicht mehr modifizieren. Da kommts doch zum Streit....
    :itchy:


    :chirurg: OP-technisch ( :ops: 5-870.0) und Aufwand-technisch (Liegendauer, Medikamente etc.) bestehen hier überhaupt keine Unterschiede bei der Erbringung der DRG. Warum gibt es da überhaupt einen DRG-Split bei identischer Prozedur? :no:

    Gruß :x

    Björn

    Hallo,

    der Dr. Ruhwedel in der Zentralklinik Bad Berka hat Erfahrung im Einbau dieser intrathekalen Baclofen-Pumpen.
    Zentrum für Querschnittgelähmte
    Leitender Oberarzt: Herr Dr. med. H. Ruhwedel
    Sekretariat: Frau Kupfernagel
    Tel: 03 64 58-5 1410 / 03 64 58-5 1405, Fax: 03 64 58-5 3520
    Email: que@zentralklinik-bad-berka.de

    Vermutlich kann er beilflich sein bei der Klärung dieser Frage (zumindest für Hessen und Thüringen).

    Gruß:x

    Björn