Beiträge von Mehlhorn

    Hallo,

    was spräche denn dagegen? :d_gutefrage:

    Einen Facharzt für Anästhesiologie und Intensivtherapie können Sie doch auf Stundenhonorar-Basis bekommen - eine Zulassung durch die KKen braucht es nicht - es besteht ja nur ein Vertrag zwischen dem Dienstleister und dem Khs.

    Das Ganze kann ja auch zuhause beim Patienten sein, sodaß der ambulante Charakter ganz klar wird - eine Ausdehnung des Betriebsbereiches des Krankenhauses findet so nicht statt. :d_neinnein:

    Gruß

    Björn

    Hallo,

    zur Vermeidung des Verlegungsabschlages in ein externes, nach DRG abrechnendes, Haus (z.B. auch Frühreha-Haus mit DRG-Abrechnung) habe ich schon nach Auswegen gesonnen:

    Man könnte :d_gutefrage: einen Langzeitbeatmeten, den man in die Frühreha legen möchte, einfach für 24 Stunden zuhaus pflegen und die empfindlichen Abschläge (z.T. über 10.000€) so zwischen verlegendem Krankenhaus und dem externen Pflegedienst teilen.

    Die Verlegungsabschläge sind dann laut KFPV nicht zu ziehen. :deal: :i_baeh:

    Für 5000 € pro Tag richte ich doch auch gern privat eine Pflegemöglichkeit für Intensivpatienten ein :lach: , oder? :k_biggrin:

    Gruß

    Björn

    Hallo,

    das ist natürlich quatsch - jede Diagnose, die einen eigenen Behandlungsaufwand hat, muß auch kodiert werden.

    Wir streiten uns gerade mit dem MDK, ob die Diagnose \"Anämie\" (Hb 5,2 mmol/l) dadurch gerechtfertigt ist, daß 14 Kontrollen innerhalb von 3 Tagen stattfanden - wo normalerweise 3 Kontrollen stattfinden. Transfundiert haben wir nicht - aber genau das wurde ja durch den erhöhten diagnostischen Aufwand gegenüber einer Routine-Post-OP-Versorgung abgewendet.

    Hätten wir also lieber transfundieren sollen? Eine vom MDK verordnete Körperverletzung, um den gehabten erheblichen Aufwand (neben der Kontrolle liefen ja auch intensives klinisches Monitoring und Beurteilung jedes einzelnen Ergebnisses durch einen Arzt) gegenüber einer Transfusion auch noch codieren zu dürfen??? :sterne:

    Wir werden - je nach weiterem Ausgang der Dinge - das Thema ausfechten - es hat grundsätzlichen Charakter.

    Gruß

    Björn

    Hallo,

    unter Diathese versteht man \"Veranlagung zu\" - d.h. D68.3 ist nach ICD 10 immer dann zu codieren, wenn es sich nicht um das Exclusivum Z92.1 handelt und es gleichzeitig einen Mehraufwand nach DKR machte.

    Z92.1 beschreibt eine Synopsis aus zwei Zuständen, die also gleichzeitig vorliegen müssen - ansonsten ist D68.3 zu codieren:
    - Dauertherapie
    und
    - Keine Blutung.


    Wenn es (verstärkt) blutet und diese Blutung auf Grund von zirkulierenden antikoagulaniten stattfindet und all dies einen erhöhten Resourcen-Verbrauch zur Folge hat (Falithrom absetzen, Vitamin K ansetzen, Gerinnung kontrolliern, gar PPSB substituieren?, Heparin ansetzen zum Ersatz des Falithrom), dann ist eine D68.3 zu codieren.

    Auch beim Umsetzen von Falithrom auf Heparin (präoperativ stationär) ist keine Dauertherapie (dies wäre ja die alleinige Fortführung eines Medikamentes ohne Regime-Änderung) gegeben - also darf nicht Z92.1 angegeben werden.

    Einzig die Dauertherapie ohne Blutung ist mit Z92.1 zu codieren.

    Gruß

    Björn Mehlhorn

    Hallo liebes InEK,

    warum bekommt man z.T. weniger Geld bei aufwandstärkeren Patienten? Wenn man ein Teil der Dokumentation wegläßt, dann gibts plötzlich mehr Geld. Warum?

    Beispielhaft ist ein Patient, der 97 Stunden beatmet wird nach Reanimation bei Kammerflimmern und dann noch einen AICD eingebaut kriegt (sonst kann man ihn ja nicht mehr entlassen).
    Wäre er nur 96 Stunden oder kürzer beatmet worden, wäre der Erlös höher.

    Genauso die Zystoskopie (ein Belegungstag) ohne CC (L41Z) gibt mehr Geld als mit CC (L71B).

    Ist das nicht ein wenig schräg?


    Auch die Behandlung mehrerer Krankheiten in einem Aufenthalt (Full-Service-Mentalität der Patienten) wird nicht adäquat abgebildet.

    Vielleicht kann man sowas wie eine Plan-Entlassung für diesen Fall einführen - d.h. man codiert eine fiktive Entlassung und Neuaufnahme. Nach Wiederaufnahmeregeln wäre so ein Fall dann problemlos abbildbar.

    Dann kann man internistische Probleme mit chirurgischen und Haut und Uro alle in einem Fall abhandeln, ohne daß der Patient schlecht versorgt wird (sonst gilt \"DRG\": 1 Pauschale für 1 Leistung, d.h. 4 Leistungen = 4 Pauschalen = 4 x ins Krankenhaus nacheinander....).


    Gruß

    Björn Mehlhorn

    Hallo Herr Kollege Sander,

    die (R)Evolution :baby: des DRG-Systems ist zwar noch nicht eingeläutet, aber ich habe schon so manchen Vorschlag gemacht, der nun umgesetzt ist.

    :d_gutefrage: Es ist vermutlich das InEK, was uns die Spielregeln vorgibt - das DIMDI verwaltet nur die \"Hardware\" (sprich den :icd: ).

    Ob wir mehrere :icd: gleichzeitig verschlüsseln müssen oder nicht, gibt uns die Software (sprich :dkr: + :defman: ) vor.

    Und wenn da in den :dkr: steht :deal:
    Codiere :icd: UND :icd: UND :icd: - dann machen wir das!

    Auch wenn in den :icd: das anders steht :d_neinnein: (Siehe Vorspann zu den :dkr: ). Die :dkr: sind bindend im Umgang mit den :icd: .


    Da beim Hypertonus schon fast alle Codes zur Verfügung stehen :) , um ihn modular und in Graden codieren zu können (wenns denn Not tut :d_pfeid: ), ist es eigentlich mehr ein Vorschlag ans InEK.


    Auch ist :uhr: die Zeit fürs Vorschlag-Verfahren beim DIMDI wohl abgelaufen.

    Den :grouper: Grouper kann das InEK immer noch nach modernsten Erkenntnissen stricken....

    [hr]
    Für MiBiBefunde sollte dasselbe gelten:

    Krankheit + Erreger + Resistenz

    Dann kann man einem Harnwegsinfekt mit sensiblen E.coli einen anderen (niedrigeren) CCL zuweisen als einer Staphylokokkenmeningitis mit multiresistenten Kokken.

    Zur Zeit ist es genau andersrum :a_augenruppel: (was ich nicht nachvollziehen kann :noo: - von wegen \"ökonomische Schweregrade\"/\"Aufwand\" :sterne: u.s.w.).


    Auch fällt das Codieren leichter:

    [mwechsel]WO? + WER + RESISTENZ?[/mwechsel]

    Und nicht: :d_neinnein:
    1.: Gibt es einen Organ-Infektionscode?
    2.: Gibt es den Erreger in o.g. Code?
    3.: Wähle den richtigen Organinfektions-Code!
    4.: Ist der Erreger abgebildet mit o.g. Code?
    5.: Wähle ggfs. einen extra Erregercode


    Wem soll man sowas denn beibringen? :i_respekt: Nicht mal ne Software kriegt das hin - geschweige denn ein durchschnittlich interessierter Stationsarzt.

    Gruß

    Björn

    Hallo,

    warum führt

    C49.4 Bösartige Neubildung Bindegewebe und andere Weichteilgewebe des Abdomens Magen (Gastrointestinaler Stroma-Tumor = GIST)

    nicht in die MDC 06 (in die, wo per Endoskopie am Magen :chirurg: operiert werden kann)?

    So führt ein GIST mit Endoskopie in ne Fehler-DRG! :erschreck:

    Gruß

    Björn Mehlhorn

    Hallo,

    ein Patient bekommt wegen rezidivierender TIAs aufgrund von Phospholipid-Auto-Antikörpern immer wieder eine Stoßtherapie mit IV-Immunsuppressiva/Zytostatika im Krankenhaus.

    Gleichzeitig wird ein mnestisches Defizit nach Hirninfarkt behandelt und therapiert.

    Die Kassen machen nun die F06.7/I69.3 streitig, genauso wie die Angabe der TIAs.


    Natürlich hat er derzeit keine TIAs - genausowenig wie ein Hypertoniker derzeit keinen hohen Blutdruck hat oder ein Diabetiker derzeit keinen hohen Blutzucker oder ein Anämiepatient derzeit keinen niedrigen Hb-Spiegel.
    Aber die TIAs sind doch der Grund der Behandlung und müssen m.E. codiert werden - wenn die Antikörper ohne diese gravierende Bedrohung (immer wieder TIAs) vorliegen würden, würden wir doch nicht so einen Zauber veranstalten (der den Patienten ja auch gefährden kann).
    Sie haben ja eine therapeutische relevanz - nämlich den MEHR-Aufwand mit der Zytostatikum-Infusion.


    Wie sieht die MyDRG-Gemeinde die beiden strittigen Punkte?

    Gruß

    Björn Mehlhorn

    Hallo liebes InEK,

    warum wird bei der N18._ die Niereninsuffizienz in 4 verschiedenen Stufen eingeteilt und bei I12/13._ nicht?

    Hat es einen höheren Sinn, dem Arzt in dem Fall der nicht-kardiogenen Niereninsuffizienz eine Stadien-Einteilung abzuverlangen, hingegen im Falle der kardiogenen Niereninsuffizienz nicht?? (?

    Ebenso die Herzinsuffizienz: Bei reiner Herzinsuffizienz kann man sie nach NYHA einteilen - bei Herzinsuffizienz mit Hyperotnus oder Herzinsuffizienz mit Niereninsuffizienz fallen sämtliche Stadieneinteilungen unter den Tisch ?!?!? :threemonkey:

    Da es bei der Angabe des ICD 10 GM nie um Prävalenz/Morbidität/Mortalität geht, sondern nur um abrechnungstechnische Dinge, wäre es vielleicht sinnvoller, die Ausprägungen der Krankheiten einzeln darzustellen und dann im Grouping-Verfahren zu bewerten:

    - Hypertonus (mit Grad und Entgleisungsangabe (Krise))
    - Niereninsuffizienz (mit Gradangabe)
    - Herzinsuffizienz (mit Gradangabe)

    etc.

    Ggfs. werden zusätzliche Verknüpfungsschlüssel generiert, die dem Grouper zeigen, daß das eine mit dem anderen verknüpft ist (wie es die Schlüssel I11 ff zeigen). Jedoch müssen dann immer die Grund-Schlüssel der Ausprägungen der Krankheit benannt werden und nur zusätzlich wird ein Verknüpfungsschlüssel hinzugegeben, wenn er zutrifft.

    Der Grouper bewertet dann das Zusammentreffen der einzelnen Ausprägungen mit einem Kombi-CCL.


    Reine Kombischlüssel (I11 ff) sind EDV-technisch und schulungstechnisch schwer zu handhaben und sollten eliminiert werden. Modular aufgebaute Diagnosen mit einzelnen Ausprägungen sind viel leichter darstellbar.

    Mit freundlichem Gruß

    Björn Mehlhorn

    Hallo,

    bei uns gibt es differente Auffassungen zum Gebrauch der Codes

    [hr]
    T88.6 Anaphylaktischer Schock als unerwünschte Nebenwirkung eines indikationsgerechten Arzneimittels oder einer indikationsgerechten Droge bei ordnungsgemäßer Verabreichung
    [hr]
    T88.7 Nicht näher bezeichnete unerwünschte Nebenwirkung eines Arzneimittels oder einer Droge
    [hr]
    Z88.0 Allergie gegenüber Penizillin in der Eigenanamnese
    [hr]

    Einige wollen eine T88.7 auch dann codieren, wenn zwar im aktuellen Aufenthalt kein Peniclillin gegeben wurde, jedoch ein erhöhter Aufwand durch Vermeidung von Penicillin gegeben war (anderes teureres Antibiotikum). Andere sagen, daß nur bei manifester Allergie durch Exposition mit dem Agens eine T-Diagnose (entsprechend der Ausprägung) zu wählen ist.

    Wie tun?

    Gruß

    Björn

    Hallo,

    wenn die I48.- einen diagnostischen, therapeutischen oder pflegerischen Mehraufwand macht, darf man sie nicht uncodiert lassen. Das fordern ja die DKR von uns.

    Problem an der D68.3 ist, daß es Fälle von \"Grundkrankheit\" gibt, bei der keine Falithromisierung notwendig ist (also leichte Fälle) und solche mit Falitrhomisierung (schwere Fälle).

    Und gerade diese beiden unterschiedlichen Ausprägungen (leichter vs. schwerer Verlauf) soll doch durch das DRG-System berücksichtigt werden (wenn ich das dann richtig verstanden habe).

    Wie soll ich denn sonst die verschiedenen Ausprägungen (Labor, Liegetage etc.) unterschiedlich codieren?

    Gruß

    Björn