Beiträge von Mehlhorn

    Hallo,

    über die D68.3 wurde ja schon mehrfach diskutiert. :sterne:

    Wie stellt es sich dar, wenn ein Patient im gegenwärtigen Krankenhausaufenthalt neu auf Falithrom®/Marcumar® eingestellt wird?

    Es ist weder eine Dauertherapie aus der Eigenanamnese (Z92.1) - denn er hatte das ja noch nie, noch ist es eine manifeste Blutung.

    Um den Unterschied und erheblichen Mehraufwand gegenüber einem Vorgehen ohne diese Therapie (Aufenthaltsdauer verkürzt sich, Schweregrad der Erkrankung ist niedriger, Labor- und Medikamentenkosten sind geringer) in den Fällen (z.B. Lungenembolie, Vorhofflimmern) herauszuarbeiten, wurde nun vorgeschlagen, die

    Hämorrhagische Diathese (d.h. Veranlagung zur Hämorrhagie) zu verschlüsseln.

    Diese hat ja auch den Code D68.3 - und ist nicht identisch mit der manifesten Blutung. Die manifeste Blutung ist zwar ein Inclusivum zur Diathese - aber nicht umgekehrt.
    Daher hat D68.3 hier eine Bedeutung. Sonst kriegt man die leichten Fälle von den schweren ja auch nicht getrennt im DRG-System.

    Oder wie handhabt Ihr das?

    Gruß

    Björn

    Hallo,

    vielen Dank für die Antwort.

    Ein Problem haben die Operateure natürlich schon, wenn sie in den OP gehen und eine prozedurenfreie OP durchführen. Und das ganze 2x. Die ECMO selbst wird ja von der Intensivstation - der durchführenden Einrichtung - angegeben.

    Wie lösen die anderen das EDV-technisch mit unverschlüsselten Operationen???

    Gruß

    Björn

    Hallo,

    folgender Fall:

    Ein Patient wird nach Kammerflimmern reanimiert und 96 Stunden beatmet.
    Dann wird dem Patienten - weil man ihn ja so nicht entlassen kann (ungeschützt) - ein AICD eingebaut.
    Erlös A13Z - RG 6.16.

    Hätte die Beatmung 5 Minuten eher geendet, dann wären es 12 k€ mehr gewesen (RG 10,28 - F01Z).

    Darf man nun die Beatmung einfach unterschlagen auf der Rechnung? Oder ist ein ZE für eine Implantation des teuren Gerätes (Sachkosten) geplant (Split der DRG in Leistung und Sachkosten)?

    Gruß

    B. Mehlhorn

    Zitat


    Original von chr_goetz:
    Es gibt zukünftig die Spondylodese dorsal (5-836.3) und die Spondylodese "dorsal und ventral kombiniert, interkorporal" (5-836.4). Der im Regelfall isoliert angewandte ventrale Zugang zur HWS ist aber weder das eine noch das andere. Wie also kodiert man zukünftig die Operation eines cervicalen Bandscheibenvorfalles mit Knöchendübel/Cage/Zement von ventral?:(


    5-836.x wäre die Lösung.
    Am besten das DIMDI noch mal drauf hinweisen - dann können die vielleicht noch einen Code rausgeben, der nicht auf .x endet...

    Ist vielleicht wirklich nur ein "Irrtum vom Amt", der jetzt auffällt.

    Gruß

    Björn

    Hallo,

    Zitat


    es gibt ja schon lange eine Excel-Datei, in der die Hauptdiagnosen auf die möglichen DRGs entsprechend dem Definitions-Handbuch abgebildet sind.

    Gibt es auch schon eine für 2004?


    Diese Tabellen suche ich auch - sonst müßte man die CC-Listen-Tabelle (Handbuch 5, Anlage C) noch mal abtippen?

    Gibt es die Handbücher schon in einer WORD-Version, so wie die 2003er-Handbücher?

    Gruß

    Björn

    Hallo Herr Ziebart,

    Zitat


    Original von ziebart:
    den Vertrag nach § 115b Abs. 1 SGB V (ambulantes Operieren und stationsersetzende Eingriffe im Krankenhaus) können Sie u.a. von den Internetseiten der KBV herunterladen:

    Gibt es auch schon eine vollständige Version mit gegenübergestelltem OPS (als Excel)? Wie ist es mit der Katarakt-Chirurgie? Die beiden GO-Schlüssel führen in den selben OPS 301-Schlüssel? Wie soll die KK da das Ambulante Operieren unterscheiden von dem anderen?

    Gruß

    Björn

    Hallo,

    was ist denn unter der Formulierung "... als selbständiger Eingriff..." zu verstehen.
    (Es geht um das SE 11.01 nach BPflV, hier die Defintion desselben). Darf man bei einem Selbständigen Einriff nix weiter machen als genau nur das?
    Darf man einen anderen Eingriff in einer Folge-OP oder Vor-OP machen? Wie weit müssen die OPs auseinanderliegen? Oder ist z.B. eine vaginale Hysterektomie und eine laparoskopische Radikale Lyphonodektomie (5-402.7) in einer Sitzung nebeneinander angebbar?

    Gruß :x

    Björn

    Hallo,

    ich sehe auch keinen rechten "Ausweg" darin für große Krankenhäuser. Nur kleine Häuser mit Spezialisation z.B. auf Palliativmedizin o.ä., die noch nicht gut abgebildet ist, könnten das nutzen.

    Ich hatte mal angedacht, den Bereich der Pflege von Patienten mit multiresistenten Keimen (erheblicher finanzieller Mehraufwand) derart zu durchdenken, aber dies auch wegen der sehr eng gefaßten Bedingungen im Referntenentwurf verworfen.

    Gruß - besonders an Dr. Domurath und Dr. Henning nach BW

    Björn

    Hallo,

    entschuldigt die ungeschickte Frage:

    Wo sind denn die Definitionshandbücher Version 2004 (also die mit den neuen Codes drin) zu finden?

    Ich finde beim InEK immer nur die Version 2003/2004 (also mit den alten ICD 10 V2.0 und OPS 301 V2.1).
    Die Grouper sind schon nach den neuen Handbüchern zertifiziert (24.11.2003), aber die Handbücher finde ich nirgendwo.

    Wird es die Tabellen auch als Download geben oder muß man sich die selbst abtippen?

    Wer kann mir helfen?

    Gruß:x

    Björn