Hallo an alle,
vielen Dank erstmal für das Interesse.
Die Antwort von mhollerbach sehe ich genauso.
Unser \" Problem \" ist aber: Das erbringende Krankenhaus stellt die Leistung nicht uns in Rechnung sondern dem Patienten.
Es ist eine Verbringung (Leistung ist während stationären Aufenthaltes beauftragt und durchgeführt) aber verursacht KEINE Kosten,
deshalb die Frage, ob die Abrechnung (bedeutet mehrere Tausend Euro Mehrerlös, wenn wir das kodieren) erlaubt ist.
Danke.
al