Hallo liebes Forum,
wie wird das bei Ihnen in den Häusern gehandhabt wenn ein Patient bei der angegebenen Krankenkasse nicht versichert ist und es sich erst bei der AOP-Rechnung heraus stellt.
In der Regel läuft es so, dass der Patient mit Versicherungskarte oder mit Überweisung kommt.
Die Rechnung wird dann zur Krankenkasse gesendet und es stellt sich dann erst heraus, dass der Versicherungsschutz nicht oder für diesen Zeitraum nicht besteht.
Wie wird jetzt weiter verfahren?
Muss die Krankenkasse auf Grund der verhandenen Versicherungskarte oder Überweisung trotzem zahlen?
Oder wird eine Rechnung nach GOÄ 1-fachsatz erstellt und der Patient läuft als Selbstzahler?
Darf das Krankenhaus dann die Rechnung an den Patienten schreiben oder muss dies vom Chefarzt abgerechnet werden?
Würde mich über einen regen Austausch freuen.
MfG
cstracke