Beiträge von cstracke

    Hallo liebes Forum,

    wie wird das bei Ihnen in den Häusern gehandhabt wenn ein Patient bei der angegebenen Krankenkasse nicht versichert ist und es sich erst bei der AOP-Rechnung heraus stellt.

    In der Regel läuft es so, dass der Patient mit Versicherungskarte oder mit Überweisung kommt.

    Die Rechnung wird dann zur Krankenkasse gesendet und es stellt sich dann erst heraus, dass der Versicherungsschutz nicht oder für diesen Zeitraum nicht besteht.

    Wie wird jetzt weiter verfahren?
    Muss die Krankenkasse auf Grund der verhandenen Versicherungskarte oder Überweisung trotzem zahlen?

    Oder wird eine Rechnung nach GOÄ 1-fachsatz erstellt und der Patient läuft als Selbstzahler?
    Darf das Krankenhaus dann die Rechnung an den Patienten schreiben oder muss dies vom Chefarzt abgerechnet werden?


    Würde mich über einen regen Austausch freuen.


    MfG
    cstracke

    Liebes Forum,

    wir haben Probleme mit der KV-Notfallabrechnung. Unsere bisherigen Widersprüche wurden zurückgewiesen.

    Die KV hat uns die Anästhesie-Ziffern 05330 + 05331 + 05310 gestrichen mit der Begründung, dass diese Leistungen
    lt. Beschluss der KV im Notfall nicht abrechnungsfähig sind.

    Eine Abrechnung der EBM-Ziffer 05330 +05331 sei neben der EBM-Ziffern 02301 + 02302 ausgeschlossen.

    Wie sollen Anästhesien z. B. bei kleinen operativen Eingriffen oder Schulterluxationen in Notfall abgerechnet werden?

    Wir bitten um Hilfe.

    cstracke

    Hallo liebes Forum,

    könnte mir bitte einer den Abs. 3 des EBM Präambel 31.2.1 erklären?

    \"Der Leistungsumfang der Krankenhäuser, die sich zur Teilnahme am Vertrag gemäß § 115 b SGB V erklärt haben,
    definiert sich nicht durch den Inhalt dieses Abschnittes, sondern durch den Vertrag nach § 115 b SGB V.\"

    Kann das bedeuten, dass der Abschnitt Nr. 8 des Präambels 31.2.1 für Krankenhäuser nichtig ist?

    Oder habe ich hier einen Denkfehler?


    Freundliche Grüße

    cstracke

    Hallo Herr Offermanns,

    dieses Problem haben wir mit einer Krankenkasse und konnte leider trotz Verweis auf den
    Leitfaden der Krankenkassen und Vertrag zum amb. Operieren nicht gelöst werden.
    Die Kasse teilte uns mit, dass diese Thema vor Gericht geklärt wird.
    (Sozialgericht Köln, AZ: S 19 KR 49/05)

    Freundliche Grüße aus Neuss
    cstracke

    Hallo Herr Offermann,

    vielen Dank für Ihre Antwort.
    Die Krankenkasse will mir trotz der Stand-by-Leistung und der im Anschluss statt gefundenen Post-OP-Behandlung die Stand-by-Leistung streichen mit der Begründung, dass die Anästhesieleistung mit der
    Post-OP-Leistung abgegolten sei.
    Das finde ich sehr fragwürdig. Die Kasse beruft sich auf den Kommentar von Wezel & Liebold.

    Grüße aus dem sonnigen Neuss

    cstracke

    Hallo liebes Forum,

    ich brauche Ihre Hilfe bezüglich einer Rechnungskürzung zum ambulanten Operieren. Eine Krankenkasse streicht uns die
    EMB-Ziffer 05340 (Stand-by-Leistungsziffer) zu einer Portanlage. Die Begründung der KK:
    \"Die postoperative Überwachung nach Leistungen des Abschnittes 31.2 (ambulante und belegärztliche Operationen) kann nur mit den Leistungen des Abschnittes 31.3 berechnet werden.\" lt. Kommentar Wezel & Lieboldt.
    Nach telefonischer Rücksprache ist die Meinung der Krankenkasse das die Stand-by Position mit der Abrechnung der postoperativen Überwachung Ziffer 31503 (Abschnitt 31.2) und der Leistungsziffer 31212 abgegolten sei.
    Ich verstehe den Kommentar so das man diese Leistung nicht als postoperative Behandlung berechnen darf.

    Wie sind Ihre Erfahrungen oder wie verstehen Sie das?

    Freundliche Grüße aus Neuss
    cstracke

    Hallo Herr Alfredo,
    vielen Dank für die schnelle Info. Leider kann ich mich nicht bei der Bayrischen Krankenhausgesellschaft anmelden, weil unser Haus zur KG Nordrhein gehört und lt. Registierung ist die Zugangsberechtigung nur für Mitglieder der Bayerischen Krankenhausgesellschaft angedacht. Bisher gibt es bei der KGNW noch keine Datei zum runterladen. Ich kenne nur das AOK Formular und von diesem wird abgeraten.

    Viele Grüss
    cstracke

    Hallo liebes Forum,
    ich brauche Ihre Hilfe bezüglich der Mitteilung an die Verbände usw. Irgendwie verstehe ich den §1 Abs.2 nicht so richtig. Dort steht das in dieser Mitteilung die entsprechenden abteilungsbezogenen Leistungsbereiche und einzelnen Leistungen zu benennen seien.
    Es wird empfohlen eine Excel-Datei anzufertigen, aber was soll da genau angegeben werden? Soll OPS-Schüssel und die dazu gehörige EMB-Ziffer oder nur der OPS-Schlüssel oder nur die EBM-Ziffer pro Abteilung mitgeteilt werden? Und wie sollen die Daten übermittelt werden. Per E-Mail? Hat jemand die E-Mail-Adressen der Verbände? Damit auch die Datei in die richtigen Hände fällt. Oder per Diskette/CD oder Papierausdruck der Exceltabelle und dann per Post?
    Wie wurde dies von Ihnen bewerkstelligt? Wer weiß genaueres?

    Herzlichen Dank