Beiträge von Krankenkatze

    Hallo Zabi,

    um \"Ärger\" aus dem Weg zu gehen, müssen Sie auf jeden Fall die Appendizitis (ich denke mal die K35.9) als HD kodieren. Diese war ja auch Grund der stat. Behandlung. Die C18.1 wenn dann nur als ND! (Wäre in diesem speziellen Fall aber egal, da ja normalerweise in Ihrem Fall die G72Z als DRG in Frage käme, auf die sich das CA trotz CCL 2, nicht erschwerend auswirkt.)

    MfG
    2 :chicken:

    2KK

    Hallo,

    ich hab da einen Fall der lässt mich so ein wenig ins Grübeln kommen!
    Vielleicht kann mir ja jemand hier weiterhelfen?!?

    Hier erstmal die Eckdaten:

    vollstat. Aufenthalt zur Chemotherapie, mit einer Verweildauer von 3 Tagen.
    Aufnahme: 22.06.2004 (0101) / Entlassung: 25.06.2004 (012)
    Aufnahme- und Entlassungsdiagnose ist die \'C34.8 - Bösartige Neubildung: Bronchus und Lunge, mehrere Teilbereiche überlappend\', keine weiteren Nebendiagnosen.
    Die einzige verschlüsselte OPS war \'8542 - Nicht komplexe Chemotherapie\' und abgrechnet werden sollte die DRG \'E71C - Neubildungen der Atmungsorgane ohne Strahlentherapie, ohne äußerst schwere CC\'.

    Jetzt meine Frage:
    Ist die Kodierung korrekt?
    Muß wirklich der Krebs abgerechnet werden, oder gibt es eine Möglichkeit die Chemotherapie abzurechnen?

    Lt. Kodierrichtlinien kann man die \'R63Z - Stationäre Aufnahme zur Chemotherapie\' nur abrechnen, wenn die ICD \'Z51.1 - Chemotherapiesitzung wg. bösartiger Neubildung\' als Hauptdiagnose kodiert ist. Das wiederrum ist lt. Richtlinien auch nur möglich wenn es sich um einen Tagesfall handelt.
    So richtig zufrieden bin ich damit aber nicht!
    Wer kann mir helfen!

    MfG