Hallo KM,
der Pflegesatz deckt nicht die ganze Behandlung ab, da in der Neurolgie die BPflV keine Anwendung mehr findet.
Es handlet sich hier um zwei eigenständige Geltungsbereiche (KHEntgG/BPflV) die separat abzurechnen sind.
Wir verfahren jedenfalls so, ohne bisher negativen Erfahrungen.
Gruss
AH