Guten Morgen!
@Schimmer:
Es geht ja um das Problem ob bestimmte Diagnosekombinationen kodiert werden dürfen, die eine ähnliche Behandlung erfahren. Bei Herzinsuff. und VHF gibt man ja z.B. Novodigal um beides zu behandeln. Frage: darf ich dann auch beides kodieren? Wenn ein getrennter Aufwand da ist z. B. ACE-Hemmer für die Herzinsuff. und Novodigal/Macumar für VHF habe wir bei uns kein Problem beide Diagnosen zu kodieren.
Bei der COPD/respiratorischen Insuff. ist das Problem noch etwas anders gelagert. Hier wird aus meiner Sicht eine medizinisch sachlich falsche Zusammenlegung zweier Diagnosen gefordert. Aus J44.19 und J96.0 kann nicht automatisch zur Zusammenlegung zur J44.10-2 führen. Die J44.10-2 setzt die Durchführung einer Lungenfunktion voraus. Auch enthält die J44.10-2 nicht automatisch die J96.0 (wie von der Kassen unterstellt).
In dieser Situation macht eine langwierige Erklärung wenig Sinn. Deshalb kurzes Statement an die Kasse (wenn man sich seiner Sache Sicher ist) und auf die Überprüfung durch den MDK warten.
Zinsser:
Wieso nicht? Wir haben hier ein ähnliches Verfahren, wo Anfragen der KK kurz!! beantwortet werden ohne medizinische Details weiterzugeben. Dies reduziert die Anfragen über den MDK (die in der Regel deutlich mehr Arbeit machen). Es geht ja darum sich die Arbeit so leicht wie möglich zu machen.
MfG