Hallo Herr Selter!
Sollte die Aufnahme nach amb. OP im KH am selben Tag erfolgen, werden die \"Fälle\" zusammengeführt und über die DRG abgerechnet. Dies passiert ja nun mal meistens wegen einer Komplikation.
§ 115 b des SGB V, Abs. 2 § 7 besagt:
Wird ein Patient an demselben Tag in unmittelbarem Zusammenhang mit dem ambulanten Eingriff eines Krankenhauses stationär aufgenommen, erfolgt die Vergütung nach Maßgabe der Bundespflegesatzverordnung bzw. des Krankenhausentgeltgesetzes.
Wenn dies so gilt ist mir jetzt noch eine \"dumme\" Frage eingefallen. Was wird denn dann HD. Die Komplikation die zur Aufnahme führte oder die Diagnose die zur ambulanten OP führte?
Danke
MfG
Eckhardt