Beiträge von eckhardt

    Hallo!

    Nette Formulierung oder auch sie haben zwar was gemacht das macht aber nichts. Für die Relevanz/Nicht-Relevanz kann ein Krankenhaus ja nunmal nichts. Da muß die KK doch wohl eher zum InEK gehen und die verklagen. Wer legt denn dann demnächst fest welche Leistung wieviel Wert ist? Hoffentlich macht diese Sichtweise keine Schule.

    MfG
    Eckhardt

    Hallo Herr Breitsprecher!

    Ich glaube es ist eine Frage wie man hier den Block definiert.
    Bei nichtkomplexen Chemotherapie z. B. FAC (1 Tag=1 Block) Tag 1 und Wiederholung Tag 21 mit Aufnahme jeweils zur Chemotherapie ist für jede Aufnahme die 8-542 zu kodieren. Es gibt aber auch Chemotherapie wie z. B. AIO (FS und 5-FU als 24-h Chemotherapie) bei denen 1 Zyklus aus 6 Gaben besteht (Tag 1, 8, 15....). Hier ist jede Einzelgabe (Patientenkontakt)gesondert zu kodieren. Hierauf bezieht sich der Satz \"...Bei mehrtägigen Serien....\".
    Bei mittelgradigkomplexen Chemotherapie sieht es ja etwas anders aus. Hier erfolgt ja bei stationärer Aufnahme die Applikation während \"eines Patientenkontaktes\" über mehrere Tage, also einmal für diesen Block (z. B. VAD 1 Block=5 Tage) kodieren. Hier ist ja die mehrtägigkeit im OPS-Code enthalten. Bei der nächsten Aufnahme fängt ein neuer Block an und es ist erneut zu kodieren.


    MfG
    Eckhardt

    Hallo ggrimm!

    Wenn ich ihr Problem richtig verstanden habe geht es um die chronische Abstoßungsreaktion nach Nierentransplantation mit zunehmender chronischer Niereninsuffizienz.
    T83.8 passt nicht, da unter T83 Exkl.: Versagen und Abstoßung von Transplantierten Organen und Geweben (es wird auf T86.- verwiesen).
    Bei Z94.: Exkl. Komplikationen bei transplantierten Organen/Geweben.
    Man landet bei T86.1


    MfG
    Eckhardt

    Hallo Herr Schrader,

    ich würde die R15 in diesem Fall zusätzlich kodieren. Ich würde eine Inkontinenz bei einer Enteritis nicht als \"normal\" ansehen. In der Regel ist der Patient ja schon noch in der Lage seinen Stuhlgang zu kontrollieren.
    Ich denke es ging ihnen um diese Regel bei der Kodierung der Stuhlinkontinenz.


    MfG
    Eckhardt

    Hallo!

    Die 8-543 ist im Prinzip zu gebrauchen wie die 8-542. Einmal pro stationärem Aufenthalt zu kodieren (also nicht für jeden Tag extra aber für jede einzelne Aufnahme).
    Bei Bisphosphonaten gibt es keinen OPS-Code. Zur Z51.5 gibt es, glaube ich, etwas geteilte Meinungen. Die Palliativ-Mediziner hätten diesen Code gern für die Behandlung auf einer Palliativstation reserviert. Zur Zeit kann man (denke ich) aber die palliative Behandlung mit einem Bisphosphonat so abbilden(wird keine Beschwerde von der KK geben da nicht Erlösrelevant). Hier ist nur auf die primäre Fehlbelegung zu achten (keine stationäre Aufnahme nur zur Bisphosphonat-Therapie, da alleine sicher ambulant möglich).


    MfG
    Eckhardt

    Hallo Herr Selter!

    Danke, wieder etwas gelernt.
    Bedeutet für mich im Umkehrschluß die eitrige Arthritis ist tatsächlich die HD.
    Hoffe ich habe das jetzt richtig verstanden.
    Oder aber auch das DRG System ist ja ein lernendes System.

    MfG
    Eckhardt

    Hallo Sneze!

    Die Sachlage ist im wesentlichen klar. Die DRG O64B ist von der Wiederaufnahmeregelung ausgenommen und eine Komplikation liegt nicht vor. Somit kann eine Fallzusammenführung nicht erfolgen.
    Wir haben ähnliche Probleme bei Fällen Histologie-Gewinnung, Entlassung und \"Wiederaufnahme\" zur Operation nach Erhalt der Histologie. Es gibt eine längere Diskussion dazu in diesem Unterforum (leider weiß ich nicht genau wie man den Link direkt hier erstellt).
    Also am besten nochmal mit der Kasse telefonieren, auf die Sachlage hinweisen (bzw. nach der gesetzlichen Grundlage fragen) und die Reaktion abwarten. Im Zweifel bleiben nur rechtliche Schritte.

    MfG
    Eckhardt

    Hallo Herr Selter,

    wenn ich den Fall richtig verstanden habe lag eine septische Hüftkopfnekrose als Ursprungserkrankung vor, diese führte zur Hüftkopfresektion und dann ein halbes Jahr später zur Hüft-TEP. Wie kommen sie zur M96.88 (...nach Entfernen einer Gelenkprothese)?
    Wäre nicht doch die Grunderkrankung (septische Hüftkopfnekrose) HD wegen geplantem Folgeeingriff auch wenn die OP erst nach einem halben Jahr erfolgt?


    MfG
    Eckhardt

    Hallo maygrap!

    Gibt man in meinem Suchprogramm (Diacos) Ulcus Dieulafoy ein so kommt man zur K25.9 Ulcus ventriculi nicht näher bezeichnet. Ich würde hier pragmatisch vorgehen und K26(Ulcus duodeni) mit .9 nicht näher bezeichnet kodieren. Alternativ wäre (so denke ich) auch .0 falls eine Blutung vorlag möglich.


    MfG
    Eckhardt