Beiträge von A. Roßkamp

    Hallo DRG-Forum,

    bei der korrekten Kodierung der Neurofibromatose (Q85.0) ergibt sich abhängig vom Ausmaß des operativen Eingriffs zur Entfernung von Neurofibromen ein \"Zuordnungsproblem\" der entsprechenden DRGs.
    Bei alleiniger Kodierung der Q85.0 und des OPS-Schlüssels 5-915.1- führt dies in die B81B (rel. Gewicht 0,790). Erstreckt sich die Abtragung über eine größere Fläche, lt. Def. > 4 cm², so führt die Kodierung der 5-915.5- in die 902Z (rel. Gew.icht 0,970).
    Der Aufwand ist bei großflächiger Abtragung mit dem höheren Relativgewicht der 902Z zwar abgebildet, allein die Zuweisung in díe 902Z irritiert.
    Gibt es ähnliche oder ggf. andere Kodiererfahrungen?
    Ist bei der Abtragung der Neurofibrome u. U. die Fläche der Stielbasis limitierend und nicht die Flächenausdehnung, bspw. gesamter Rücken mit multiplen, kleinen Hauttumoren.

    Gruß aus Duisburg

    A. Roßkamp

    Hallo Forum und zugleich Pardon für mein Anliegen!

    Wo kann ich mein Kurzprofil hinterlegen, damit dieses linksseitig, wie bei einigen Mitgliedern vorhanden, erscheint.
    Habe mich nun schon einige Male leider fustran durch die Einstellungen geklickt und nichts gefunden. Dachte zuerst unter Profilbild, aber dort ist ja die Einbindung eines \"Fotos\" vorgesehen.

    Dank und Gruß

    A.Roßkamp

    Hallo Herr Mies,

    haben Sie herzlichen Dank für Ihre Antwort.

    Steht zu \"befürchten\", dass dem so ist, wie Sie vermuten.
    Somit bleibt wohl leider auch für die zweite Jahreshälfte 2004 die \"Black Box\" bzgl. Ermittlung des Ambulanten Potentials im stationären Bereich weiterhin bestehen.
    Ist Ihnen der ab 01.01.05 gültige EBM2000Plus mit den zugehörigen OPS-Ziffern u.U. schon bekannt?

    Freundlichen Gruß

    Hallo Herr Winter, Chomann, Patklein3, Auen,

    wie ist Ihr Kenntnisstand zu § 115b bzgl. Umsetzung von § 20, Abs.2:
    \"Die Vertragspartner vereinbaren, bis zum 30 Juni 2004 eine Zuordnung der relevanten Operationsschlüssel (OPS 301) im Katalog der Eingriffe gemäß § 115b SGB V vorzunehmen\"?

    Ist die Zuordnung nun erfolgt?
    Kann hierzu weder im Forum noch bei der DKG etwas finden.

    Mit freundlichem Gruß

    Achim Roßkamp
    Med.-Controlling

    Hallo DRG-Forum,

    dies ist mein erster und sicherlich nicht letzter Beitrag in diesem Forum, hiermit \"versprochen\".

    Bei der Kodierung eines Falls stellt sich bei Erfassung einer zusätzlichen Therapeutischen Lavage der Lunge nachfolgendes Problem. Der Patient gelangt hiermit in die DRG 901Z (rel. Gew. 2,087), ohne diese Kodierung bleibt die Eingruppierung des beatmungspflichtigen Falls in der DRG F40A (rel. Gew. 2,565). Aus Gründen der korrekten med. Dokumentation sollte die Kodierung m. E. so erfolgen, aus monetären Gesichtspunkten ist dies für das Haus jedoch \"negativ\". Wie wäre hier sinnvoll zu verfahren?
    Unsere Kliniken rechnen z.Zt. noch nicht nach DRGs ab.

    Jetzt aber Mut und ab mit diesem Beitrag bevor ...

    Schon jetzt herzlichen Dank für zahlreiche Antworten auf meinen \"Jungfernbeitrag\"!

    A. Roßkamp
    Arzt
    Medizinische Informatik
    Abtl. Med.-Controlling/QM