Beiträge von Thomas_Heller

    Hallo Herr Lückert und Herr Schaffert,
    die Mindestmengenproblematik gehört zwar nicht mehr zum Thema \"Konvergenzphase verlängern\" - aber trotzdem möchte ich meine Meinung dazu auch noch loswerden:
    Im Prinzip stimme ich meinen Vorrednern ja zu -ist ja auch plausibel, dass die Menge etwas mit der Qualität zu tun hat. ABER:
    Wenn man mal an mehreren Häusern war und mehrere Chefs erlebt hat dann sieht man auch die Grenzen dieser Sichtweise.
    Ich habe die Erfahrung gemacht, dass einige Leute, die habilitiert sind, nicht viel Zeit im OP verbracht haben. Größere Häuser schmücken sich aber gerne mit Habilitierten. Oberärzte an größeren Häusern, die mehr operiert haben als sich um eine Habilitation zu kümmern werden dann eher an kleineren Häusern Chefs. Warum sollte nun dieser nicht habilitierte Chef an einem kleineren Haus mit einem geringeren Patientenaufkommen auf einmal schlechter operieren???? Vielleicht verliert er die Routine nach vielen Jahren auf dem Lande, aber erstmal ist er doch der Erfahrenere. Gerade von Universitätskliniken habe ich schon gehört, dass Assistenten im letzten Jahr der Weiterbildung ihren OP-Katalog in einem kooperierenden \"kleineren\" Krankenhaus vollgemacht haben, da die Vielzahl der Assistenten und potentiellen Operateure eine gute Ausbildung mit OP-Erfahrung verhindert haben.
    Sicher wird es bei spezialisierten Teams wie in der Herzchirurgie hervorragend trainierte und versierte Operateure geben, aber es gibt auch Operateure in verschiedenen Disziplinen, die zwar viel operieren, aber bei denen man sich nicht unters Messer legen würde.
    Es ist halt alles etwas differenzierter als es sich der Politiker so vorstellt.

    Sie haben völlig Recht Herr Neumann, insbesondere in Punkt 3.
    Aber es gilt heute in der gesamten Krankenhauslandschaft immer noch die Devise \"Es wird schon nicht so schlimm kommen wie angekündigt. warten wirs erstmal ab und bleiben beim Alten\" Wenn das jetzt wieder honoriert wird, sehe ich schwarz für viele kleine schon Anfang der Neunziger Jahre wirtschaftlich arbeitende Krankenhäuser. Wo sind die Landräte in der DKG??

    Hallo Qualitätsbericht-Interessierte,

    insbesondere die Seite http://www.healthgrades.com/ ist für mich ein interessantes Beispiel, wohin uns die Qualitätsberichte führen können - mit allen positiven und negativen Aspekten. Ich glaube, dass die Politik (u.a.Herr Lauterbach) ähnliche Vorstellungen von Transparenz haben. Die. o.g.Adresse stammt übrigens aus einem Forums-Beitrag vom 3.2.03 von Herrn Regorz aus München.


    Vielen Dank Herr Sommerhäuser!
    Das ist eine tolle Idee. Ich hatte gehofft, dass die GQMG so etwas macht, aber Sie können das natürlich viel professioneller.
    Ich wünsche Ihnen und uns, dass diese Adresse genauso bekannt und viel beachtet wird wie mydrg, damit die Qualität neben dem Wirtschaftlichen auch eine Chance hat.

    Mit freundlichen Grüßen

    --
    mfG
    Thomas Heller
    QMB/OA Gyn
    Haßberg-Kliniken
    Haus Haßfurt/Unterfranken

    Zitat


    Original von DBahlo-Rolle:
    ... Wenn die Frau dann heimgeht weil Sie sich dort wohler fühlt, nach ein paar Stunden wiederkommt und entbindet haben wir im BW die Möglichkeit für den 1. Aufenthalt eine "Aufnahmeuntersuchung" abzurechnen. .


    Hallo Frau Bahlo-Rolle,
    zunächst mal vielen Dank für Ihre Antwort. Es gibt sicherlich viele Arten, mit dem Problem umzugehen. Das hängt aber auch von den Ermächtigungen bzw. sonstigen Absprachen mit den Kassen ab.
    Bitte beantworten Sie mir eine Frage: Wie und mit wem rechnen Sie eine "Aufnahmeuntersuchung" ab. Ich habe Sie so verstanden, dass es eine ambulante Abrechnung außerhalb der DRG-Vergütung ist.?(


    --
    mfG
    Thomas Heller
    QMB/OA Gyn
    Haßberg-Kliniken
    Haus Haßfurt/Unterfranken

    Zitat


    Original von AnMa:
    Hallo, RTL-Fan´s

    neben all dem Spass, macht Euch bloß keinen Kopf um das Erstellen des Qualitätsberichtes. Der vorgegebene Inhalt hat kaum ansatzweise was mit Ergebnisqualität zu tun, also kriegen wir das alle hin, da keiner die wirkliche Qualität seiner Leistungen abbilden muss. Die überzeugten Quali-Täter lächeln nur über die Anforderungen.

    schönes Wochenende

    AnMa :chili:


    Hallo AnMa,

    ich sehe das nicht so. Den zweiten (Kür-)teil des Qualitätsberichtes kann man nach Marketing- Gesichtspunkten relativ frei gestalten bis hin zu Links auf eine eigene webseite. Man hat nicht nur die Erlaubnis sondern geradezu eine Aufforderung mit Qualitätsgesichtspunkten zu werben.
    Wenn ich eine planbare OP über mich ergehen lassen müsste, z.B. eine Schilddrüsen-Op, dann würde ich schon danach auswählen, wer die Zahl seiner Recurrensparesen überhaupt kennt und nach außen bekannt gibt. Wer keine Zahl nennt, weil er sie nicht kennt und nie erhoben hat, der ist für mich als Anbieter im Nachteil.
    Ich weiss natürlich nicht, ob diese Zahl stimmt, aber es soll ja sogar Wissenschaftler geben, die ihre Ergebnisse fälschen.
    Das für die Ärzteschaft so typische "Kopf in den Sand stecken" :strauss: und denken "wird schon nicht so schlimm werden":isnihn: ist m.E. nicht mehr die richtige Strategie. Vieles ist in letzter Zeit schlimmer gekommen als wir es uns ausgemalt haben.
    Ich bin eher dafür, etwas möglichst früh :uhr: zu gestalten, als abzuwarten und hinterher zu retten,:shock1: was noch zu retten ist.

    Ein schönes Wochenende


    --
    mfG
    Thomas Heller
    QMB/OA Gyn
    Haßberg-Kliniken
    Haus Haßfurt/Unterfranken

    Hallo Forum (speziell Gynis),
    auch nach den neuen DKR ist eines immer noch nicht geklärt:
    Patientin kommt am Termin mit Wehen, wird stationär aufgenommen und geht nach X Stunden wieder nach Hause weil es doch nicht zur Geburt gekommen ist.
    Manchmal kommt sie schon nach Y Stunden wieder und bekommt ihr Kind.

    Zwei Fälle mit unterschiedlicher DRG O64Z und z.B. O60C

    Die Kasse mag aber nicht zweimal bezahlen und bezweifelt die Notwendigkeit der stationären Aufnahme im 1.Fall, zumal wenn nur kurze Zeit zwischen Entlassung und Wiederaufnahme vergeht. Das weiss ich aber zum Zeitpunkt der Entlassung noch gar nicht. Es können auch 14 Tage bis zur Wiederaufnahme vergehen.

    Es wäre sicherlich vielen geholfen, wenn die variablen X und Y feste Werte hätte.

    Wer hat Erfahrung mit derartigen Abrechnungen und Kassenverhalten???

    :defman: :vertrag: :no:

    Gibt es vielleicht schon eine MdK-Meinung dazu????:mdk: :jay:

    Hallo ToDo,
    mir ist noch nicht ganz klar welche Rolle "Kassenfürsten" in der Show spielen- Sie sitzen doch wohl nicht in der Jury???:bounce:

    Als Produzenten können Sie auch nicht auftreten weil Sie ja kein Geld haben - oder???? :no: :no:

    Also was ihre Rolle -klären Sie uns bitte auf!!:isnihn:

    --
    mfG
    Thomas Heller
    QMB/OA Gyn
    Haßberg-Kliniken
    Haus Haßfurt/Unterfranken

    Zitat


    Original von bdomurath:
    Hallo Herr Heller,

    würden Sie bitte den genauen Text für alle raussuchen. Ich habe ihn nicht zur Hand. Wäre interessant.

    Danke

    B. Domurath
    Bad Wildungen

    Hallo Herr/Frau Domurath,
    die Vereinbarung der Selbstverwaltung zur Vorgabe des § 137 SGB V finden Sie z.B.unter http://www.vdak.de/strukturierter_qualitaetsbericht.htm

    Hier steht der Passus in §2 Abs 3 auf Seite 3/4 der Vereinbarung.


    :vertrag: :vertrag:
    --
    mfG
    Thomas Heller
    QMB/OA Gyn
    Haßberg-Kliniken
    Haus Haßfurt/Unterfranken

    Im § 137 wird eine Prüfung durch den MdK "angedroht" für denjenigen, der seinen Qualitätsbericht nicht abliefert.
    Hat jemand Erfahrung mit einer Prüfung durch den MdK?
    Vielleicht könnte man es ja als ein Gütesiegel anstreben, vom MdK geprüft worden zu sein;D ?( :-p ;)
    Nach dem Motto: Was uns nicht umbringt macht uns nur noch härter:))

    (Ich find das alles ungeheuer spannend wer und was zum Schluß noch übrigbleibt in unserem Gesundheitswesen - vielleicht könnte man eine RTL-Show daraus machen)

    mfg
    Thomas Heller
    Haßberg-Kliniken
    QMB und OA Gyn

    Hallo Herr Zacher, hallo Forum!
    Das geburtshilfliche Problem, nochmal aufgewärmt.
    Zwischenzeitlich habe ich verschiedene Meinungen eingeholt. Unter anderem meint die BKG, dass wir zwei Fälle abrechnen sollten und unser Verwaltungsleiter schliesst sich dieser Meinung an.

    Was macht die Krankenkasse???? :boom: :shock1:

    [glow=#FF0000,3]Sie ruft die Patientin an und fragt sie aus!![/glow]
    Im Brief der Krankenkasse an uns steht dann, die Patientin hätte ausgesagt, es sei keine stationäre Leistung erbracht worden.

    Konkret war der Fall so:
    Schwangere Patientin kommt mit diffusen Beschwerden (Schmerzen, Übelkeit, kann nicht mehr schlafen etc. am Termin um verlangt Geburtseinleitung) Wir sind einverstanden. Es spricht nichts dagegen.
    Patientin unterschreibt Aufnahmevertrag gegen 11.00 uhr(sie ist Arzthelferin) und die Behandlung beginnt. Abends (20.30) entschließt sich die Patientin dann doch plötztlich wieder nach Hause zu gehen. (Vielleicht ging es ihr nicht schnell genug).
    Nachts um 2.00 Uhr kommt die Patientin wieder und kriegt ihr Kind.
    Wir haben eine O65B und eine O60D abgerechnet.
    Ich habe zwar die Meinung vertreten, es war früher ein Fall und heute ist es auch ein Fall. Aber man kann hier geteilter Meinung sein, wenn keine zeitliche Grenze festgelegt ist.

    Diese Konstellation ist sicherlich keine Rarität und müsste in Deutschland tagtäglich vorkommen. Wie wird es anderswo geregelt??
    Was machen die Kassen?? Die Patienten anzurufen und auszufragen halte ich für eine üble Entgleisung. Man kennt ja die genaue Fragetechnik nicht und hier kommt es sicherlich am ehesten zu Missverständnissen.

    Also wer kann Erfahrungen beitragen?? Ich bitte um regen Zuspruch!!


    --
    mfG
    Thomas Heller
    QMB/OA Gyn
    Haßberg-Kliniken
    Haus Haßfurt/Unterfranken