Beiträge von bany

    Patient wurde nach Fahrradsturz nach CT mit Schädelbasisfraktur mit Duraverletzung, Orbitabodenfraktur und Einblutung in Kiefer- Keilbeinhöhle aufgenommen, konservative Behandlung, auf grund der Duraverletzung Antibiose.

    HD S06.8 (Duraverletzung)

    ND S02.1 + S02.3

    Ist diese Kodierung schlüssig?

    Laut MDK HD Schädelbasisfraktur, Duraverletzung wird als intrakranielle Verletzung (mit Hinweis auf die Inclusiva der ICD) nicht akzeptiert, ebenfalls Hinweis auf DKR 1911a.

    Ich denke fast, hier liegt wohl der Gutachter richtig?

    Mit Danke im voraus BANY

    Liebes Forum,

    Eine Patientin wurde mit Schwindel ohne Bewußtlosikeit stationär aufgenommen, Behandlung mit Trentalinfusionen bei bekannter ausgeprägter SAE aus den Voraufenthalten. Hauptdiagnose I67.88 wird angezweifelt, vom MDK wird R42 (Schwindel) entsprechend D002f verlangt, ich sehe hier eher den ersten Satz dieser Kodierrichlinie als zutreffend, ich freue mich über eine Hilfestellung.

    PS Sollte ich im Falschen Thread sein, Entschuldigung.confused.png

    Noch allen einen schönen Winter Bany

    Liebe Forumsteilnehmer, ein Problem mit Kodierung der Nebendiagnosen.
    Stationäre Einweisung des Patienten nach erstem epi. Anfall = Hauptdiagnose.
    Bekanntes met. Sigmacarcinom mit Lebr-, Lungen- und Knochenmetastasen. Neben der durch den MDk nicht bezweifelten HD Epi.-Anfall habe ich die Met. und das Ca als ND kodiert, da kontinuierliche Schmerztherapie mit Morphium, Novamin, Haldol, weiter orale Schmerzmedikation und Physiotherapie.
    Das Sigma- Ca. wird anerkannt, die Metastasen nicht, meiner Meinung nach erfolgte die Schmerztherapie wegen des gesamten malignen Geschehens. Über Meinungsbeiträge pro und auch kontra bin ich dankbar. (Bereits 2x vom MDK begutachtet)
    Danke Bany

    Sehr geehrter Herr Blaschke,
    auf die DKR 300i habe ich selbstverständlich schon im Rahmen von 2 MDK- Gutachten hingewiesen
    Sehr geehrter Herr Horndasch
    Ironie ist mein zweiter Vornahme.
    Im Übrigen ist der geschriebene Text die Antwort der Kasse auf die \"Androhung\" des Rechtsweges, eigentlich müsste man lachen, wenn es nicht so traurig wäre.
    Einen schönen sonnigen Tag. BANY

    Liebes Forum,
    habe ich etwas verpasst oder kann ich ncht lesen.
    ...teilen wir ihnen mit, dass die ND J91* weitehin nicht zu kodieren ist. Bei den durchgeführten Röntgenaufnahmen handelt es sich um eine Therapieüberprüfung der Herzinsuffizienz (4x Thoraxaufnahme, Furesis und Aldactone gegeben), ...wurde keine Punktion durchgeführt. Dies stellt einen abnormen Befund dar und ist eigenständig nicht kodierbar.
    .....darauf hinweisen, dass im DRG_System 2011 der Pleuraerguss in der Ausschlussliste der Diagnose Herzinsuffizienz aufgenommen wurde (ich kann nichts finden). Dadurch wird eine doppelte CCL-Relevanz beider Diagnosegruppen vermieden. Für 2010 ist der Grund zur Aufnahme in die Ausschlussliste gleichlautend anzuwenden. (es handelt sich um einen 2010er Fall.) Danke im Voraus für die Hilfe. BANY

    Liebes Forum,
    habe ein kleines Problem mit Kodierung der HD.
    Epikrise:Die Einweisung des Patienten erfolgte durch den Notarzt wegen rezidivierenden synkopalen Zuständen bei erniedrigtem Blutdruckwert von 90/60 mmHg. Täglicher Alkoholgenuss wird mit 2 Flaschen Bier angegeben.
    Der Patient wohnt allein, Tabletten werden von ihm unregelmäßig eingenommen
    Labor (n. S.I.) – Pathologisch: Leuko 13,3; Hb 7,7; Glukose 6,6; Na 121 / 133; K 2,73 / 4,04; CrP 25,6.
    Ursache für die aufgetretene klinische Symptomatik waren eine laborchemisch nachgewiesene Hypokaliämie und Hyponatriämie sowie eine arterielle Hypotonie – am ehesten medikamentös bedingt.
    Es erfolgte eine Infusionsbehandlung mit Inzolen und Natriumchlorid 10 %.
    Die Therapie mit Diovan und HCT wurde beendet.
    Unter den o.g. therapeutischen Maßnahmen kam es zur Besserung des Allgemeinzustandes und Normalisierung der Elektrolyte.
    Aufgrund einer bestehenden Enzephalopathie – am ehesten alkoholtoxischer Genese –
    mit Gedächtnisstörung und Desorientierung wurde ein Betreuungsverfahren beantragt
    Wir Kodierten HD mit Hyponatriämie
    1. MDK Gutachten HD R55
    1. WiederspruchEntsprechend der Epikrise wird als Ursache für die aufgetretene klinische Symptomatik eine laborchemisch nachgewiesene Hypokaliämie und Hyponatriämie verantwortlich gemacht, die auch therapiert wurde.
    Wir halten daher diese Hauptdiagnose als regelrecht kodiert.
    Der Begründung, dass die Synkope nicht umfassend abgeklärt ist (z. B. kein Langzeit-EKG), deshalb ist die R55 zu kodieren, können wir nicht folgen.
    Wir bitten um nochmalige Begutachtung und verbleiben
    2. MDK Gutachten Eine diagnostische Abklärung der Hyponatriämie ist nicht erfolgt, ebenfalls nicht die Abklärung anderer Ursachen für die synkopalen Zustände, Daher ist die R55 zu kodieren
    2. Widerspruch:möchten wir in Widerspruch gehen.
    Es geht um die Kodierung der Hauptdiagnose E87.1 (Hypoosmolalität und Hyponatriämie) versus R55 (Synkope). Entsprechend der deutschen Kodierrichtlinie D002F (Hauptdiagnose Beispiel 4) wird das Symptom (R55) nur kodiert, wenn nur symptomatisch behandelt wird. Hier ist eine Ursache für das Symptom, nämlich die Hyponatriämie gefunden worden, diese wurde auch behandelt.
    Der Aufnahmewert des Natriums lag bei 121 mmol/l, entsprechend der Definition handelt es sich dabei um eine mittelschwere Hyponatriämie. Bei chronischer Hyponatriämie führen Störungen von Gang und Aufmerksamkeit ein häufigeres Auftreten von Stürzen, zudem kommt es unter Hyponatriämie zu einer verminderten Mineralisierung des Knochens…, die Folge ist eine Neigung zur Osteoporose und in Verbindung mit häufigeren Sturzereignissen ein vermehrtes Auftreten von Knochenbrüchen. In einem Rö.-Befund der LWS vom 16.01.2010 sind Zeichen einer Osteoporose beschrieben, am selben Tag Rö. der BWS in 2 Ebenen, auch hier deutliche Osteoporose. Das eine diagnostische Abklärung der Hyponatriämie nicht erfolgt ist sowie eine weitere Abklärung möglicher anderer Ursachen für den synkopalen Zustand des Versicherten, ist in den deutschen Kodierrichtlinien nicht zur Verschlüsselung einer Hauptdiagnose beschrieben.
    Wir sehen deshalb die Hyponatriämie nach wie vor als Hauptdiagnose regelrecht kodiert und bitten um nochmalige Begutachtung.
    3. MDK- GutachtenAus dem Widerspruchsschreiben ergeben sich keine neuen medizinischen Aspekte Die Aufnahme erfolgte wegen synkopaler Zustände, deren Ursache nicht geklärt wurde, Unbestritten ist die Hyponatriämie behandelt worden, also Nebendiagnose.
    Entschuldigung für die langen Textpassagen, kann ev. ein Forumist mir bei der Aufklärung helfen.
    Danke und noch ruhige Kodiertage bis zum Heiligen Fest, an dem kein Gutachten kommt, das gilt für Alle. Danke BANY

    Sicher geht es der Kasse um 300€, ich kann aber 90% nur aus der Epilrise, das ist ein Blick in den Rechner, heraus bearbeiten, die gesamte Kopierarbeit entfällt, der Postverkehr bleibt aus, es sind wenige Fälle, da kleine Kasse, die Fälle sind frisch, keine Altlasten, ich denke, dass beide Seiten sehr gut davon profitieren.
    Gruß aus dem Osten BANY

    Sehr geehrter Herr Horndasch,
    mit einer kleineren Kasse haben wir ein Agreement geschlossen, die Kasse sendet mir einmal im Quartal eine Liste mit Patienten, bei denen die Kasse meint, es stimmt etwas nicht (HD, ND, OGVD und das ganze Programm). Sie haben nur die 301- Daten, aus denen sie Unregelmäßigkeiten auslesen. Ich Kontrolliere dann die Daten, als Antwort erhält die Kasse \"akzeptiert\" oder \"unsere Kodierung bleibt\", als Begründung dann: \"Nach unseren Unterlagen regelrecht kodiert.\", Seitdem bekomme ich kaum noch MDK- Gutachten dieser Kasse, dieses Miteinander scheint für beide Seiten eine gute Lösung zu sein, medizinische Daten werden dabei nicht übermittelt, Viele Grüße in den Süden BANY

    Liebe Kollegen, musste paar Tage Urlaub machen, danke für die bisher gelaufene Diskussion.
    Pat. wurde mit Fieber aufgenommen, am Aufnahmetag dann Anstieg bis über 40°C, die nächsten 2 Tage etwas über 37°C, Leukos von 18,5, Puls am Aufnahmetag über 100\', Sepsiskriterien erfüllt, es geht mir hier um die Qualifizierung des Keimes und damit um eine mögliche Diskussionsgrundlage für den MDK, da ja in der 2. Blutkultur vom Abend des Aufnahmetages kein Keimnachweis mehr war.
    Grüße aus dem verregneten Osten BANY

    Liebes Forum,
    Patient wurde mit Fieber und Leukocytose bei V.a auf Urosepsis aufgenommen, im Urin E. coli, in der ersten Blutkultur Micrococcus luteus ( mit dem Hinweis auf mögliche Kontamination) nachgewiesen, in der zweiten Blutkultur kein Keimnachweis.
    Sepsis wird vom MDK aufgrund des nachgewiesenen Keimes abgelehnt, da es sich laut Gutschten um einen apathogenen Hautkeim handelt. (Zitat: \"Die Abnahme der Blutkulturen reicht nicht für die Erfüllung der Sepsiskriterien aus. In Anbetracht der relevanten Leukocytose und des Fiebers am Aufnahmetag wäre hierzu noch ein Erregernachweis im Blut erforderlich, der jedoch nicht vorliegt. \"Micrococcus luteus\" isz ein apathogener HAutkeim (Teil der natürlichen Hautflora), der auf eine Kontamination (Verunreinigung) schließen läßt und als potenzieller Sepsiserreger ausscheidet.\")
    Die Therapie erfolgte leitliniengerecht der Sepsis.
    Hat der MDK recht, in der Sepsisdefinition gibt es imho keine Qualifizierung des Keimes, ist das DRG- System nicht erher auf Quantitäten aufgebaut.
    Mit Dank im Voraus für die Hilfe Bany

    Hallo Lunge,
    sehr viel mehr Infos kann ich nicht geben, Pat. wurde vom Pflegepersonal gefunden, Anamnese wegen Demenz nicht eruierbar, Zucker, RR etc. o.B., deshalb I67... als HD, wird ja auch anerkannt vom MDK. Mir geht es jetzt hier um die genauere Abgrenzung beider Diagnosen, welche ist wirklich die spezifischere.