Hallo Anyway,
auf eine saubere Lösung können wir wohl nicht hoffen.
Dennoch ist mir der Zusammenhang nicht ganz klar:
Unterjährig werden die Fälle unterschiedlicher Strukturkategorien nicht zusammengefasst: also ein psychosomatischer und ein psychiatrischer Fall werden nicht zusammengefasst, auch wenn weniger als 22 Tage dazwischen liegen.(?)
Wird ein Pat. vor Jahresende aus der Psychosomatik entlassen und im neuen Jahr, nach weniger als 22 Tagen, in die Psychiatrie aufgenommen, wird der Fall zusammengeführt. (?) Hier greift die Ausnahmeregel.
Hier greift dann die Aufenthaltsdauer mit der längsten Verweildauer.(?)
Voll- und teilstationär werden in jedem Fall nicht zusammengeführt.(?)
Hab ich das so richtig verstanden?
Herzlichen Dank haering50h