Beiträge von Pekka

    Guten Tag zusammen,

    wir streiten mit dem MDK über die Kodierung der Hauptdiagnose. Ich hoffe daher auf die Hilfe des Forums.

    Patientin wird notfallmäßig aufgenommen bei Kollapsneigung und Uterus- Blutung. Es erfolgte eine sofortige Abrasio und Myomenukleation. Als Hauptdiagnose kodiert das KH die D62 (ak. Blutungsanämie).
    Unserer Auffassung nach ist die Ursache der Blutungsanämie, also das Leiomyom des Uterus als HD zu kodieren (D25.0). Pat. wird auch zwei Wochen später erneut aufgenommen zur Hysterektomie.

    Der MDK stellt sich \"quer\" und will auch im Widerspruch keine Begutachtung durch einen ´FA für Gynäkologie einleiten.

    Habe ich irgendwie die DKR falsch verstanden?

    Danke schon mal für die Mühe.

    Pekka

    Hallo Forum,

    also ehrlich, die armen Krankenhäuser tun mir richtig leid. Dieser immense Aufwand für die MDK Begutachtung, wo doch alle immer so gut und so richtig kodieren

    Sorry, das sehe ich aber ganz anders. Auch wenn ich BVA Stellungnahme in keiner Weise gutheisse, wir als Kasse schaffen mit fast 1,95 % Ersparnis fast die vom BVA geforderten 2 %. Und das sind beileibe keine Peanuts!.
    Dabei finde ich es auch nicht schlimm, wenn sich im Rahmen der Begutachtung herausstellt, dass das Krankenhaus zu seinen Ungunsten abgerechnet hat. Leistung soll entsprechend bezahlt werden, aber \"schön krank kodieren\" daran kann ich nun keinen Gefallen finden.

    Solange auf beiden Seiten kein guter Wille da ist, wird sich nichts ändern.

    Schon jetzt Entschuldigung an alle, die sich auf die Füsse getreten fühlen.

    Pekka

    Hallo Herr Merguet, hallo Forum,

    auch mich ärgert als Kassenvertreter der Kurzbericht nach § 112. Der hat nicht mehr Aussagekraft als die Tageszeitung von gestern.

    Wenn ich aber bedauerlicherweise feststelle, dass ein kleines Krankenhaus in einer großer Stadt, darauf besteht,dass dieser Bericht angefordert wird, weil es so im Landesvertrag steht, dann kann ich auch die große KK verstehen, die sagt, jetzt erst recht. Wenn ihr Papier verwalten wollt, dass könnt ihr gerne haben.

    Nichts für ungut. Ich glaube zwar noch immer an das Gute im Menschen auch bei den Mitarbeitern der Krankenhäuser, stelle jedoch immer wieder fest, dass sich mittlerweile beide Seiten häufig nur noch erbitterte \"Grabenkämpfe\" liefern, die niemandem etwas bringen, am wenigsten denjenigen, die sich tagtäglich durch die Papierwüste kämpfen.

    Warum gehen wir nicht normal miteinander um und reden miteinander?

    In diesem Sinne schönes Wochenende

    Pekka

    Hallo Forum,

    zu der Diskussion hinsichtlich Fallzusammenführung onkologischer Fälle muss noch einen draufsetzen:

    Als \"alter Hase\" im Geschäft kann ich mich noch gut an Zeiten der BPflVo erinnern wo man die längere Verweildauer von onkologischen Patienten damit begründet hat, dass man ja einer Biopsie erst einmal das Ergebnis der pathol. Untersuchung abwarten müsse, bevor man den Patienten entlassen könne.

    Im Zeitalter von DRG ändern sich plötzlich die medizinischen Gegebenheiten und man kann den Patienten entlassen und nach Ablauf der OGVD eine größere OP planen.

    Ein Schelm wer Böses dabei denkt...

    Ganz nebenbei bemerkt: wir als Kostenträger und auch die mir bekannten MDK Dienststellen waren von Anfang an der Meinung, dass die \"Tuschen-Regelung\" nicht für Chemotherapiepatienten anzuwenden ist, da hier eine Therapiepause nicht mit einer Beurlaubung gleichzusetzen ist.
    Anders ist es m.E. aber bei der Strahlentherapie. Hier wird in der Regel am Anfang eine Bestrahlungsplanung gemacht, die eine bestimmte Anzahl von Bestrahlungseinheiten umfasst.

    Warum wird dann der Patient immer von Mo-Fr behandelt und jedes Mal ein neuer Fall angelegt?

    Schönen Tag noch

    Pekka

    :d_neinnein:

    Hallo Forum,

    Zitat H.Bobrowski
    Insofern sollte die \"Beurlaubungsregelung\" des §1 FPV nur für wenige ausgewählte Fälle zutreffen, die im Sinne einer Vergütungsgerechtigkeit durch dieses in sich unlogische Konstrukt abgebildet werden. Ganz sicher hat der Gesetzgeber nicht gemeint, dass die Wiederaufnahmeregeln damit ausgehebelt werden sollen.

    Darf ich etwas zynisch fragen:?

    Wollte denn der Gesetzgeber in Anbetracht allgemein knapper Kassen, dass Patienten einen OP Termin \"rein zufällig\" ausserhalb der OGVD erhalten und damit die Wiederaufnahmeregeln ausgehebelt werden?

    Leider erlebe ich diese Art von \"Beurlaubungen\" täglich und wünsche mir
    häufig unsere liebe Frau Schmidt oder Herrn Tuschen an meinem Schreibtisch, damit sie sich von der Praxis ihrer eigenen Gesetze überzeugen können.

    Nichts für ungut, aber ich hatte heute nicht den besten Tag (s.o.)
    Pekka
    ;(

    hallo EKCM, hallo Forum,

    ich sehe hier keinen Unterschied zu den nicht bewerteten DRG. Die DRG B11Z (als Beispiel) wird u.a. durch den OPS 8552 getriggert. Dieser wiederum beschreibt die Mindestmerkmale zur Kodierung des Code.
    Insoweit können m.E. nach auch bei den nicht bewerteten DRG nur die Krankenhäuser die DRG abrechnen, die die Mindestmerkmale des OPS erfüllen.
    Schönen Karneval noch
    Pekka

    Hallo Forum
    auch mich ärgert die Diskrepanz zwischen SGB und KHEntG. Ich finde es aber auch mehr als erstaunlich, dass einige Krankenhäuser die vorstationäre Behandlung zwischen dem 06. und 10. Tag vor der Aufnahme planen. Ich denke mir natürlich nichts Böses dabei.

    Das Beispiel von Papiertiger finde ich allerdings heftig. Bei uns gibt es die Anweisung, dass wir eine vorstationäre Behandlung dann ablehnen, wenn ein medizinischer Zusammenhang mit der vollstationären Behandlung plausibel erscheint. Also nicht ein akutes Abdomen mit Apoplex.

    Einen schönen Tag

    Pekka

    Hallo zusammen,
    meine Erfahrungen mit einem Service-Centrum sind durchweg positiv. Gerade weil diese Zentren für mehrere Kassen arbeiten, kann man unbürokratisch - unter Einhaltung des Datenschutzes - viele Fälle in kurzer Zeit erledigen. Ich habe mich natürlich auch vorher informiert und bisher konnte das BVA keine Einwände erheben.
    Ich meine, wir sollten die \"Kirche im Dorf lassen\" und unter Einhaltung der rechtlichen Möglichkeiten kooperieren, anstatt Kämpfe auszutragen die niemandem dienlich ist.
    eine schönen Tag noch
    Pekka

    Hallo Tinka, hallo Forum

    die Argumente der KK sind sicher nicht von der Hand zu weisen. Ich bin jedoch der Meinung, dass man im Rahmen der Vertragspartnerschaft zu einer für beide Seiten sinnvollen und vernünftigen Einigung kommen kann. Sie wollen doch diese Patienten nicht abweisen. Das wäre ein Argument gegenüber der KK, dass man dann dauerhaft die Patienten nicht aufnehmen wird. Es wäre interessant zu erfahren, ob Kliniken Patienten mit einem solchen Kostenrisiko auf Zuruf durch die KK nehmen.

    Ich konnte mich in diesen Ausnahmefällen (und darauf sollte man sich beschränken - so habe ich aber auch die Frage verstanden) immer mit dem Leistungserbringer verständigen. Zahlung des Medikamentes zum Einkaufspreis. Damit ist allen gedient, vor allem auch dem Patienten, der die Reha sicherlich dringend benötigt.

    Einen schönen Tag noch
    Pekka

    Hallo gefi,hallo Forum,
    das sehe ich etwas anders. Bei einem psych. Leidensdruck hat das BSG in mehreren Urteilen die Leistungspflicht der KK abgelehnt. Es muss also ein mediz. Aspekt vorliegen, um die Gynäkomastie zu Lasten der KK abzurechnen. Die meisten KK verlangen hier die vorherige MDK Prüfung, z.B. auch zum Ausschluss von Krankheiten, die die Gynäkomastie verursachen. Auch Adipositas sollte ausgeschlossen werden.

    Ganz so einfach wird der Fall nicht.

    Gruß
    Pekka

    Hallo Forum,

    ich kann Ihnen nur bedingt zustimmen. M.E. nach begründet nicht jedes Erysipel eine stationäre Behandlung. Wenn jedoch die stationäre Aufnahme nur deshalb erfolgt, weil eine SS mit Erysipel vorliegt, wäre der Code aus O vorzuziehen.

    Oder sehe ich hier etwas falsch?

    Pekka