Hallo Forum,
ich habe den Sachverhalt mit einem MDK Arzt diskutiert. Gegen die Kodierung der 5399a ist nichts einzuwenden und wird von dem MDK auch akzeptiert. Allerdings ist aufgrund dieser Vorgehensweise eine Nachblutung weitestgehend ausgeschlossen, so dass der Patient noch am gleichen Tag entlassen werden kann. Damit profitiert die KK im allgemeinen von einem Abschlag der unteren Grenzverweildauer. M.e. nach können damit beide Seiten gut leben.
Schönen Tag noch
Pekka