Beiträge von Pekka

    Hallo sw,

    hat der Patient übernachtet oder erfolgte Aufnahme und Entlassung an einem Tag? Ich denke an das BSG Urteil aus März, was möglicherweise durch die KK aufgegriffen wird - egal was der Vertrag sagt.

    Schönen Gruß
    Pekka

    Hallo zusammen, hallo Herr Selter,

    gut - ich oute mich als medizinischer Laie einer KK. Selbstverständlich wird eine Prüfsoftware verwandt, aber letztendlich kann die Software nur die Daten prüfen, die ihr vorliegen - sprich 301er Daten.

    Das \"komische Gefühl\" das man nach jahrelanger Tätigkeit bei der KK als Sachbearbeiter hat, und das leider oder auch erfreulicherweise sich selten irrt, konnte ich noch keinem Computer beibringen.

    Gruß Pekka.

    Guten Morgen Forum,

    grundsätzlich halte ich eine medizinische Vorberatung bei der KK für sinnvoll. Hiermit können unnötige Prüffälle vermieden werden, da- wie wir alle wissen - bei den KK \"nur medizinische Laien\" sitzen. Um einen unverhältnismäßigen Verwaltungsaufwand zu vermeiden und auch um den MDK nicht mit sinnlosen Prüfaufträgen zu erschlagen, ist die Vorberatung bei der KK anhand der Daten nach §301 und/oder Kurzberichten (je nach Landesvertrag) sicherlich positiv zu bewerten.

    Ich halte es allerdings für fragwürdig, nur aufgrund der meist unvollständigen Datenlage eine abschließende Entscheidung zu treffen. Oftmals ergibt sich jedoch aus einer freundlichen Kassenanfrage zur ND xy, die Antwort des KH: \"beiliegend übersenden wir eine korrigierte Rechnung\" . Oder täusche ich mich da?

    Einen schönen, sonnigen Arbeitstag

    Pekka

    guten Morgen Forum

    Ich sehe dass ähnlich. Wenn die Wiederaufnahmeregelungen nicht in Betracht kommen,dann muss es schon ein absoluter Notfall sein, ansonsten wird das keine Kasse akzeptieren, sondern unter \"Abrechnungsoptimierung\" verbuchen. Und da kann ich nur zustimmen.

    Vielleicht können Sie den Fall aber noch etwas konkreter schildern.

    Pekka

    Hallo zusammen,

    auch wenn es vielleicht rechtlich in einer Grauzone ist, sollte jede Chance der Verwaltungsvereinfachung wahrgenommen werden. Die Prüfaufträge haben im Zuge der DRG Abrechnung Ausmaße angenommen, dass weder die KK noch der MDK hier mithalten kann.

    Wenn es so schneller und umkomplizierter geht, ich würde eine solche Gelegenheit nicht verstreichen lassen.

    Gruß Pekka

    Guten Tag zusammen,

    ich gehe davon aus, dass es sich um eine Leistung nach Anlage 3 handelt, die als DRG separat zu vereinbaren ist. Falls diese Leistung nicht vereinbart wurde, sind je Belegungstag 600 € zu zahlen.

    Dies gilt nur für Krankenhäuser die bereits 2003 DRG Optionshaus waren.

    Ich vermute, dass sich das für Ihr Haus lohnt.


    Viele Grüße
    Pekka

    Guten Tag Herr Sander,

    soweit mich meine Erinnerung aus einer Schulung 2004 nicht trügt, sind im Rahmen der Vertragsverhandlungen für die Leistungen nach Anlage 3 alle weiteren Vereinbarungen zu treffen. Hierzu zählen u.a. alle Grenzverweildauern und auch die Klärung der Wiederaufnahme. Natürlich können auch Vertragsverhandler etwas vergessen, aber ich würde unterstellen, dass wenn nichts anderes vereinbart ist, ist die Wiederaufnahme nicht ausgeschlossen worden.

    Gruß Pekka