Sehr geehrtes Publikum,
ein Patient(in) wird stationär versorgt (10 Tage). Er wird operiert, ist mit fast Anfang 80 Jahren auch schon ein wenig betagt und ist verheiratet. Die Entfernung zur Klinik kann er/sie mit Hilfe von Taxi auch gut erreichen. Der Tag der oGVD liegt am Samstag oder Sonntag. Warum sollte ich diesen Patienten(in) nicht am Wochenende entlassen dürfen? Nach §39 SGB V liegt keine Notwendigkeit mehr vor und der KV-Notdienst ist eh nur für die Notfallversorgung zuständig.
Was ist denn nun mit Medikamenten, Besprechung Entlassungsbrief, Fortführung der Therapie, etc.. Nachstationär am WE in der Klinik? Die Redondrainige kann auch der KV-Notdienst entfernen!
Sie sehen ein Mischmasch aus MDK- und KH-Ansicht; nur wie geht man mit dieser Problematik um?
Ich dachte immer, dass nach Entlassung aus dem KH die Behandlung beendet ist oder aber die regelhafte ambulante Behandlung gesichert sein muss, nur am WE ?
Gruß, O. Schäfer :d_gutefrage: