Beiträge von Oliver Schäfer

    Hallo Herr Merguet,

    leider nein. Ich hatte mich auch vertan, es war kein Baby-NAW sondern ein RTW ohne Notarzt. Den Rett.-Assistenten war aber die Situation zu unklar und sie wollten den längeren Weg nicht ohne vorherige ärztliche Begutachtung/Versorgung durchführen. Da das KH1 direkt um die Ecke lag, hätte die Nachforderung eines NAs zu lange gedauert. An die medizinische Indikation hatte ich auch schon gedacht gehabt, aber leider keine Möglichkeit.

    Gruß, O. Schäfer

    Liebes Forum,

    ein Neugeborenes (Geburt außerhalb des KH) soll vom Baby-NAW in ein KH gebracht werden. Die Mutter fährt mit eigenem PKW hinterher. Auf dem Weg in das KH wird das Baby allerdings in ein näheres KH gebracht und dort mehrere Stunden versorgt. Danach erfolgt die Verlegung in das KH, wo die Mutter wartet.
    HD: P07.11, ND Z38.1. Leider kann ich bei VWD < 24 h den Fall nicht mit der Mutter abrechnen, da die nicht mit im ersten KH war. DRG: 960Z.
    Wo ist der Denkfehler, hat jemand eine Idee?

    Gruß, O. Schäfer

    Sehr geehrtes Publikum,

    ein Patient(in) wird stationär versorgt (10 Tage). Er wird operiert, ist mit fast Anfang 80 Jahren auch schon ein wenig betagt und ist verheiratet. Die Entfernung zur Klinik kann er/sie mit Hilfe von Taxi auch gut erreichen. Der Tag der oGVD liegt am Samstag oder Sonntag. Warum sollte ich diesen Patienten(in) nicht am Wochenende entlassen dürfen? Nach §39 SGB V liegt keine Notwendigkeit mehr vor und der KV-Notdienst ist eh nur für die Notfallversorgung zuständig.
    Was ist denn nun mit Medikamenten, Besprechung Entlassungsbrief, Fortführung der Therapie, etc.. Nachstationär am WE in der Klinik? Die Redondrainige kann auch der KV-Notdienst entfernen!
    Sie sehen ein Mischmasch aus MDK- und KH-Ansicht; nur wie geht man mit dieser Problematik um?
    Ich dachte immer, dass nach Entlassung aus dem KH die Behandlung beendet ist oder aber die regelhafte ambulante Behandlung gesichert sein muss, nur am WE ?

    Gruß, O. Schäfer :d_gutefrage:

    Liebes Forum,

    kann mir einer sagen, warum die I47Z sowohl für die Haupt- als auch für die Belegabteilungen niedriger bewertet ist als die I48Z. Im Text steht zur I47Z (Revision oder Ersatz des Hüftgelenkes ohne komplizierende Diagnose, ohne Arthrodese, mit komplexem Eingriff, ohne äußerst schwere CC) im Gegensatz zur I48Z (..., ohne komplexen Eingriff, ...). Die Prozedur 5-820.22 (Hybrid, Sonderprothese) führt in die I47Z und ist deutlich teurer als eine 5-820.00, die in die I48Z führt.

    MfG

    O. Schäfer