Beiträge von clehmann

    Hallo,

    das Thema ist hier schon recht kontrovers diskutiert worden. (Siehe Thread) Ich halte den Einsatz von spezialisierten Kodierern schon deswegen für sinnvoll, weil die Ärzte mit der medizinischen Dokumentation genug zu tun haben. Die Unterschiede zwischen medizinischer Dokumentation und Kodierung für Abrechnungszwecke sind m.E. eklatant. Aufgabe des Arztes ist es, sauber und vollständig die erhobenen Diagnosen und durchgeführten Prozeduren zu dokumentieren (nach ICD und OPS wohlgemerkt, nicht im Klartext), ein Kodierprofi (MedCont, MDA, etc.) sollte dann diese Daten DKR-konform ins sperrige Korsett des §301- bzw. des DRG-Datensatzes zwängen. Wieso sollten das klinisch tätige Ärzte tun müssen, zumal doch bekanntermaßen deren Bereitschaft gering ist, sich neben den Patienten auch noch mit Abrechnungsfragen, Kodierrichtlinien, Diagnosenarten und dergleichen zu befassen (außer bei der Privatliquidation natürlich ;))? Und da das Interesse so gering ist, wird auch das Ergebnis entsprechend aussehen und nur für Frust bei allen Beteiligten sorgen sowie dem MDK Munition für`s Querschießen liefern. Mein Fazit: Kodierung durch die Ärzte, jedoch immer Prüfung auf DKR-Konformität, Vollständigkeit, Abrechnungsrelevanz, Plausibilität etc. durch Kodierprofis.

    jm2c

    Grüße
    C.Lehmann

    Zitat


    Original von cjacobs:
    Guten Morgen liebes Forum, hallo Minderheit

    ... nämlich die beiden einzigen Dreisteller, da Sie eine Liste mit Punkten (DIMDI) und eine Liste ohne Punkte (CCL) verknüpft haben, oder?

    Vermutlich. Die CCL-Liste ist leider aus datentechnischer Sicht eine Katastrophe. Auch die Marker für die geschlechtsspezifische Zuweisung hätte man besser anders gelöst.

    Zitat


    Aber wieso kommen bei mir nur lächerliche 70 Codes raus?


    Das weiß ich nicht. Bei mir sind es mittlerweile 186. :rolleyes: Die korrigierte Liste habe ich Herrn Thieme für den Downloadbereich zugeschickt.

    Zitat


    Und: wozu braucht man eigentlich eine Liste mit CCL-relevanten Sterncodes?


    Um bei den nächsten Kodierseminaren die Wichtigkeit der Sterncodes unterstreichen zu können, zumal die zugehörigen Kreuzcodes oftmals keinen CCL-Wert haben! Oder werden die Sterncodes bei Ihnen nicht auch trotz Kodierhilfen gerne vergessen?

    Grüße
    C.Lehmann

    Liebe Kollegen,

    es sind 183 Sterndiagnosen mit CCL-Wert. Die Liste kann im Excel-2000-Format bei mir angefordert werden. Falls Interesse besteht, stelle ich sie auch gerne für den Downloadbereich zur Verfügung.

    Grüße
    C.Lehmann

    Zitat


    Original von Selter:
    Nur ist man sich wohl nicht ganz klar darüber, ob`s viel Geld einsparen wird...


    Auch auf diese finstere Polemik gibt der Text demjenigen eine Antwort, der ihn richtig zu lesen vermag. Durch die überragende Transparenz des DRG-Systems wird man schon sehr bald nach Einführung ganz genau in der Lage sein, festzustellen, wieviel Geld man durch das neue Entgeltsystem eingespart hat, außerdem weiß man dann ganz genau, wer dran Schuld ist (die Ärzte, wer sonst?). Daraus ergibt sich auch das "abgerundete" Assistentengehalt von 20.000 €, schließlich müssen die nicht erzielten Einsparungen leistungsbezogen kompensiert werden. !:)

    Grüße
    C.Lehmann

    [ Dieser Beitrag wurde von clehmann am 27.03.2002 editiert. ]

    Entlarvend der "Freud" (?) auf Seite 17 unten:

    "Aussagen, wonach das Fallpauschalengesetz demographisch und medizinisch erforderliche Leistungen abdeckeln würde, sind somit zutreffend." :))

    Wir haben`s doch immer gewusst...

    Grüße
    C.Lehmann

    [ Dieser Beitrag wurde von clehmann am 27.03.2002 editiert. ]

    Hallo Herr Sonnenkönig,

    wie das Abkürzungsverzeichnis des OPS unschwer herausfinden lässt, steht "TE" für das schöne Wort "Transfusionseinheit(en)", welches in diesem Fall m.E. als Synonym für "Konserve" zu verstehen ist.

    Grüße
    C.Lehmann

    [ Dieser Beitrag wurde von clehmann am 28.02.2002 editiert. ]

    Hallo Frau Bernauer,

    der OPS ist an dieser Stelle nicht wirklich ausgereift :sleep: Eine bessere Alternative zu 5-394 sehe ich auch nicht. Was das Problem des zweiten Sonderentgeltes angeht, so stellt der Bypassverschluss m.E. eine Komplikation der ursprünglichen OP dar und kann von daher nicht als SE abgerechnet werden. Dies kommt lediglich in Frage, wenn der Bypass komplett neu angelegt wird und nicht mit 5-394.3, sondern über 5-393 verschlüsselt ist und der :mdk: nicht dahinter kommt...

    Grüße
    C.Lehmann

    [ Dieser Beitrag wurde von clehmann am 27.02.2002 editiert. ]

    Zitat


    Original von Reisch:

    Wenn das System überhaupt einen Sinn machen soll, dann sollten darin medizinische Sachverhalte abgebildet werden, so gut wie eben in einer Abbildung Patient/Behandlung --> Schlüssel möglich.

    Erst danach sollte das Ganze auf den oekonomischen Bereich abgebildet werden, nicht umgekehrt. (Das ist ja wohl auch Zweck der Kalkulation).

    Ich glaube, mit diesen Aspekten im Hinterkopf ist man auch in der Lage, die Kodierrichtlinien einigermaßen zu interpretieren und anzuwenden. Außerdem hat man dann vielleicht ganz gute Karten bzw. Argumente, wenn der MDK prüft.

    "Diagnose" ist immer noch ein medizinischer Begriff, kein oekonomischer!

    Lieber Herr Schaffert,

    ich wünschte, es wäre so, wie Sie sagen, aber finden Sie nicht, dass mit den Kodierrichtlinien schon die Buchhalter die Hoheit über die Diagnosen übernommen haben? Wie soll ich es medizinisch plausibel machen, dass eine ausgeschlossene Meningitis lt. DKR D008a eine bestätigte Meningitis ist? Durch die Bepreisung der Diagnose und der damit verbundenen Simplifizierung sind die erhobenen Diagnosen auch m.E. kaum noch für die Patientenhistorie nutzbar, denn welcher Kollege geht im Dienst davon aus, dass der vor Monaten als Herzinfarkt verschlüsselte Thoraxschmerz in Wirklichkeit kein kardiologischer sondern nur ein ökonomischer Herzinfarkt war?
    Ich sehe die einzige saubere Lösung im Einsatz des Coders, der die korrekte medizinische Dokumentation in die korrekte Abrechnungskodierung übersetzt.
    Zwei Fehler darf man m.E. nicht machen: Erstens den Ärzten sowohl die klinische als auch die abrechnerische Dokumentation ans Bein zu binden und zweitens dann zu glauben, mit ein paar DRG- und Kodierseminaren für die "DRG-Beauftragten" sei schon alles Nötige getan. Krankenhäuser, die so handeln, werden ihr blaues Wunder erleben.

    Grüße aus D`dorf
    C.Lehmann

    Zitat


    Original von J-Schikowski:
    Hallo Herr Scholz,
    ich bin mir bewußt, der Vergelich hinkt:
    aber meiner Werkstatt würde ich ohne Einzeldiagnosen auch nicht für die DRG "Behebung eines schweren Motorschadens" einen Festbetrag


    :D Der Vergleich hinkt insofern, als dass die DRG vermutlich "Motorschaden mit schwersten KK" hieße! Die Behebung ist ja nicht automatisch Bestandteil des Vertrages.

    Grüße
    C.Lehmann:))