Hallo B. Mehlhorn,
die Frage hielt ich, ehrlich gesagt, für seit Jahren einvernehmlich geklärt. Die vor- und nachstationären Diagnosen und Prozeduren gehören selbstverständlich in den Datensatz und werden DRG-wirksam. Wenn man KIS und Grouper richtig füttert, meckern die auch nicht, fragen Sie mal Ihre Patientenverwaltung, wie man vor-, nach- und vollstationäre Aufenthalte richtig untereinander verbindet.
Was die Abgrenzung zum AOP angeht: Wir rechnen immer vor- und nachstationär ab, wenn ein medizinischer Zusammenhang mit dem vollstationären Fall besteht und die Behandlung innerhalb der vs/ns-Fristen erfolgt. Das halte ich für fair, die Kassen natürlich sowieso, dafür halten sie auch still, wenn die DRG tatsächlich einmal durch die vor/nachstationäre Behandlung aufgewertet wird, was ja eher selten vorkommt.