Beiträge von clehmann

    Hallo Gleitzeitökonom,

    Zitat


    Original von Gleitzeitökonom:
    wenn der patient bereits dialysepflichtig vor der stat. behandlung war, kann das ZE01 nicht abgerechnet werden. (siehe §2 KHEntgG)

    um Missverständnissen vorzubeugen: Im §2 KHEntgG steht, dass die Dialyse als vom KH veranlasste Leistung Dritter nicht zu den KH-Leistungen zählt (d.h. vom Erbringer gesondert, z.B. über KV, abgerechnet werden kann), wenn die Dialysebehandlung dadurch fortgeführt wird, das KH keine Dialysen durchführt und der Patient nicht wegen Niereninsuffizienz im KH ist.
    Das ZE01 kann selbstverständlich auch bei vorbestehender Dialysepflichtigkeit abgerechnet werden, sofern die Regeln der FPV dem nicht entgegenstehen.

    Grüße
    C.Lehmann

    Hallo NR,

    Zitat


    Original von Nichtraucher:
    Wäre es möglich, die 5 Folgebestrahlungen nachstationär zu verabfolgen und die entspr. OPS-Codes in die DRG hineinzukodieren?
    Rein gefühlsmäßig: eher nein.

    ich glaube doch:

    Zitat

    §1(6) FPV 2005:
    \"Soweit und solange vor- bzw. nachstationäre Behandlungen nicht gesondert vergütet werden, sind deren Prozeduren bei der Gruppierung der zugehörigen vollstationären Behandlung zu berücksichtigen.\"

    Grüße
    C.Lehmann

    Hallo Herr Miller,

    Ihr Problem lässt sich doch, wenn ich es richtig verstehe, mit der \"Ludwigshafener Liste\" von Herrn Stein lösen.

    Im Übrigen werden wir die Schweregradverteilung aus unserem Berichtswesen herausnehmen, da sie wegen der von Ihnen geschilderten Problematik u. E. keine relevante Information mehr darstellt.

    Grüße
    C.Lehmann

    Hallo Herr Nebe,

    die komplexen und hochkomplexen Prozeduren bei PTCA sind ebenfalls bei im Definitionshandbuch gelistet. In beiden Fällen muss zusätzlich zur PTCA eine weitere OPS-Prozedur kodiert sein, die sich in Tabelle F56-2 bzw. F57-2 wiederfindet. Diese Tabellen stehen direkt bei der Definition der DRG (Bd. 1, S. 519-520).

    Grüße
    C.Lehmann

    Hallo und herzlich Willkommen,

    was ist an der DRG falsch? Ich vermute, das Problem liegt darin, dass Ihr KIS den Text der DRG irgendwo in der Mitte abschneidet, so dass Sie die schönen Worte \"...oder Implantation eines Herzschrittmachers,...\" nicht sehen können, stimmt\'s? :biggrin:

    Grüße
    C.Lehmann

    Hallo Herr Miller,

    Zitat


    Original von Miller:
    Kann ZUSÄTZLICH einer abrechenbaren DRG ein ZE abgerechnet (addiert) werden?


    Sie müssen schon die 5-829.c mit angeben (s. Fußnote 2 der Anlage 5), dann dürfen Sie tatsächlich das ZE03 zusätzlich zur DRG abrechnen $$$!
    Ich weiß nicht, was so eine Tumor-EP kostet, die 10.200,-€ sind ja schon der um den Preis der normalen Knie-TEP verminderte Durchschnittspreis. Zu den höheren Sachkosten kommt auch noch der höhere Aufwand hinzu, das kann schon hinkommen...

    Grüße
    C.Lehmann

    Hallo,

    in der DKG-Stellungnahme werden aber auch ungelöste Differenzen innerhalb der Selbstverwaltung bei der Frage der FInanzierung der Ausbildungsvergütung sowie bei der Definition der besonderen Einrichtungen erwähnt. Heißt das, dass wir zwar bald einen DRG-Katalog 2005 haben, aber erst nach einer Ersatzvornahme des BMGS eine dazu gehörige KFPV? Es wäre toll, wenn wir darauf nicht warten müssten...

    Grüße
    C.Lehmann

    Zitat


    Original von brickwede:
    Ihre Aussagen, dass die intensivmedizinische Komplexbehandlung vermutlich nicht erlösrelevant sein wird, hat mich etwas verwirrt. Wenn ich richtig gesehen habe, werden die Beatmungs-OPS ( 8-718 ) gestrichen. Ich dachte, als Ersatz würde dann dafür die Komplexbehandlung eingeführt, also notwendigerweise erlösrelevant. Wie sollte man sonst die Beatmung/Intensivbehandlung codieren, oder habe ich da was übersehen?

    Hallo Herr Brickwede,

    wie Herr Selter schon schrieb, werden die Beatmungs-OPS schon jetzt nicht mehr benötigt.
    Ansonsten teile ich Ihre Einschätzung, dass ab 2007 die intensivmedizinischen DRG über die Komplexbehandlungs-OPS definiert sein werden und nicht mehr über die Beatmungsstunden.

    Wir stellen uns derzeit die Frage, welcher Berufsgruppe wir die tägliche Ermittlung der Scores auf\'s Auge drücken müssen. Die Ermittlung allein ist m.E. schon mindestens täglich 5 Aufwandspunkte wert...:teufel:

    Grüße
    C.Lehmann

    Hallo Herr Siefert,

    die Kasse handelt m.E. völlig korrekt. Die vorstationäre Behandlung darf zusätzlich zur DRG-Fallpauschale nicht abgerechnet werden (KHEntgG, §8, Satz 3, Punkt 4), es gibt sie also de fakto nicht mehr. Bei uns werden noch Abklärungsuntersuchungen, auf die innerhalb von fünf Tagen keine stat. Aufnahme folgt, mit der vorstat. Pauschale vergütet.

    Grüße
    C.Lehmann

    Hallo zusammen,

    Zitat


    Original von R. Schaffert:
    ...Sie werden sich leider wohl noch ein Jahr gedulden müssen, sollten die Schlüssel aber aus zwei Gründen fleißig benutzen: Nimmt ihr Haus an der Kalkulation teil, dann lassen sich so die Kostenunterschiede darstellen und fließen in die Kalkulation ein.

    ich möchte nur ergänzend bemerken, dass es systembedingt sogar 2 Jahre dauern wird, bis die neuen Entgeltschlüssel erlösrelevant werden können. 2005 wird erstmalig die Komplextherapie dokumentiert, 2006 kalkuliert das InEK aus diesen Daten die DRG, die dann ab 2007 gültig sein werden. Gut Ding will Weile haben... :uhr:

    Grüße
    C.Lehmann