Beiträge von neurokodie

    Meine Anfrage:

    Zitat

    ...in den Voraussetzungen für die neurologische Komplexbehandlung 8-981.0/1 sind tägl. mindestens je eine Behandlungseinheit der Physio-, der Ergo- und der Logopädie gefordert. Meine Frage ist nun, müssen die einzelnen Therapien explizit durch einen jeweils ausgebildeten Therapeuten erfolgen, oder darf im Notfall (mehrere erkrankt) auch ein Physiotherapeut mit Zusatzschulung diese Therapieeinheit leisten? Hintergrund ist, dass es nur 2 Ergotherapeuten und 2 Logotherapeuten gibt, die sich gegenseitig vertreten, aber was ist, wenn beide ausfallen und kein explizit ausgebildeter Ersatz gefunden wird. Die Physiotherapeuten haben durch Fortbildungen (intern) eine Schulung erhalten z.B. Schlucktraining usw.

    Kann in Ausnahmefall auch eine Co-Therapie durch intern geschulte Physiotherapeuten geleistet werden?


    Antwort DIMDI:

    Zitat

    ...Wenn bei einem Patienten z.B. eine Logotherapie erforderlich ist und diese nicht durch einen Logopäden durchgeführt wird, kann ein Kode aus dem Bereich 8-981 für diesen Patienten nicht angegeben werden.

    Hallo zusammen,

    in den Voraussetzungen für die neurologische Komplexbehandlung 8-981.0/1 sind tägl. mindestens je eine Behandlungseinheit der Physio-, der Ergo- und der Logopädie gefordert. Meine Frage ist nun, müssen die einzelnen Therapien explizit durch einen jeweils ausgebildeten Therapeuten erfolgen, oder darf im Notfall (mehrere erkrankt) auch ein Physiotherapeut mit Zusatzschulung diese Therapieeinheit leisten? Hintergrund ist, dass es nur 2 Ergotherapeuten und 2 Logotherapeuten gibt, die sich gegenseitig vertreten, aber was ist, wenn beide ausfallen und kein explizit ausgebildeter Ersatz gefunden wird. Die Physiotherapeuten haben durch Fortbildungen (intern) eine Schulung erhalten z.B. Schlucktraining usw.

    Gibt es da schon Erfahrungen im MDK-Verfahren?