Beiträge von sternberg

    Liebe Formmitglieder

    in unserer neu eingerichteten Geriatrie bekommen wir zunehmend Probleme die akut-stationäre Behandlungsnotwendigkeit nachzuweisen.
    Der MDK versucht gezielt über die Kürzung der Verweildauer ( auch innerhalb der oGVD der Geriatrie DRGs ) die erlösrelevanten

    Code
    8-550.1

    und die

    Code
    8-550.2

    durch Kürzung der Verweildauer in den nicht erlösrelevanten Bereich zu drücken.

    Besteht die Möglichkeit innerhalb poststationärer Behandlungstage die Therapieeinheiten zum Erlangen des erlösrelevanten OPS zu erbringen? Da prinzipiell poststationäre Leistungen für die Berechnung der DRG mitgelten.

    Dann wären die Leistungen, die an 12 akut stationären Tagen erbracht wurden durch Leistungen an zwei poststationären Tagen trotzdem erlösrelevant.

    Vlt. hat noch jemand andere Erfahrungen oder Hinweise für diese Problematik.

    Vielen Dank und ein schönes SOMMER- Wochenende :thumbup:


    sternberg

    Hallo Herzchen,

    die gestrichenen Verweildauertage fallen ja rein formell nicht unter den Tisch; abrechnungstechnisch ist eine Lsg. diese gekürzten Tage als poststationäre Behandlungstage einzufügen.

    An poststationären Behandlungstagen durchgeführte Maßnahmen werden ebenso abgerechnet
    So könnten Sie Ihr Zusatzentgelt berechnen.

    sonnigen Ostsee Gruß Sternberg

    Hallo zusammen,

    ich würde folgende Rechnung aufmachen:

    Montag: 2 Stunden
    + Dienstag 3,5 Stunden
    + Mittwoch: 1,5 Stunden
    + von Donnerstag Beginn der Beatmung bis Sonntag Ende der Beatmung

    (hier sind die Kriterien für die Weaningphasen erfüllt)

    plus Mo 4Stunden.

    Mit freundlichen Grüßen


    sternberg

    Hallo Herr Dr. Ordu

    Vielen Dank für die schnelle Antwort. Mir fehlen hier nur die Argumente!! Ist dies nicht etwas zu \"einfach\" und spiegelt dies annähernd die Kostendeckung für die aufwendige Therapie 2x V.A.C Therapie wieder ??

    Warum ist Ihrer Meinung nach nicht die verursachende Krankheit die Hauptdiagnose und warum ist nicht das Dekubitalulkus die Hauptdiagnose?
    Viele Grüße

    sternberg

    Liebe Forum Mitglieder
    trotz Recherche wollen die Forum Beiträge nicht so recht passen, daher stelle ich den Problem-Fall noch einmal zur Diskussion:

    1. Aufenthalt
    Aufnahme wegen Hernia umbilicalis mit Gangrän K42.1
    operative Dünndarm-Teilresektion
    bei schwerer Adipositas BMI > 50 ; Beatmung ; Sepsis
    akutes Nierenversagen mit Hämofiltration usw.
    Ausbildung einer Dünndarmfistel mit der Folge Verlegung in die übergeordnete Einrichtung zur weiteren spezifischen Behandlung am 11. Tag DRG A11C

    2. Aufenthalt externe Aufnahme am 41. Tag nach Entlassverlegung mit Wunddehiszienz Bauchdecke T81.3;( B95.5! B96.2! ) nach weiterer Dünndarmresektion und Ulcus am Unterschenkel zur VAC Therapie in beiden Bereichen

    Keine Rückverlegung, da nicht innerhalb von 30 Tagen nach Entlassung wieder aufgenommen
    Keine Fallzusammenführung mit erstem Aufenthalt da Aufnahme nicht innerhalb der oberen GVD

    Was ist die Hauptdiagnose des 2. Aufenthaltes? :d_gutefrage: ???

    Zur Auswahl steht die K42.1 Hernia umbilicalis mit Gangrän (verursachende Diagnose)
    T81.3 Wunddehiszienz postop
    L89.47 Dekubitus 4. Grades Ferse

    Der Chirurg möchte die K42.1 Kodierung der zugrunde liegenden Krankheit bzw. verursachenden Krankheit wegen der fortgesetzten Behandlung der ursprünglichen Diagnose.


    Medizin-Controlling befürchtet Ablehnung durch MDK, da verursachende Krankheit nicht mehr behandelt wurde sondern nur die Folgezustände.
    Daher: HD T81.3 NDK42.1
    Auch könnte das Dekubitalulcus L89.47 als gleichwertige HD mit gleichem Ressourcenverbrauch gewählt werden

    Ich bitte nocheinmal um Klarstellung und/oder Argumentationshilfe

    Viele Grüße aus dem \"Osten vor Polen\"
    Sternberg

    Hallo liebe Forummitglieder,

    trotz langjähriger Kodierung trifft man immer mal wieder auf eine noch nicht so ganz passende Kodierung.

    Problem:
    Patient kommt mit Unterbauchbeschwerden und peritonealer Reizung die durch einen beginnenden Briden Ileus hervorgerufen werden. Ursache für die Briden sind im Abdomen verbliebene Fremdkörper (Schrotkugeln) nach Schrotschussverletzung (anamnestisch Laparotomie). Er wird operiert. Durch die kodierung des Chirurgen (s.u.)wird eine Fehler DRG erreicht, die der MDK Kollege hinterfragt.

    Kodierung des Chirurgen HD: M79.59 Verbliebener Fremdkörper im Weichteilgewebe sonstige Lokalisation K56.5

    MDK: HD: K56.5 Intestinale Adhäsionen [Briden] mit Ileus mit der Begründung dies sei der Hauptaufnahmegrund

    m.E: HD T81.5 Fremdkörper, der versehentlich nach einem Eingriff in einer Körperhöhle oder Operationswunde zurückgeblieben ist
    ND K56.5 Intestinale Adhäsionen [Briden] mit Ileus

    Aber vielleicht weiss einer von Ihnen wie die Kodierung richtig ist.


    Vielen Dank ich bin sehr gespannt.


    :d_gutefrage:
    Viele Grüße Sternberg

    Guten Tag liebes Forum!
    Fragt der MDK denn auch nach der stationären Behandlungsbedürftigkeit , wenn Sie den Patienten wegen eines Hämatoms in der Bauchdecke aufnehmen?
    \" Ein Schelm , wer (bei dem Vorschlag) Böses dabei denkt.\"
    Frage : Ursächlicher Aufnahmegrund Hämorrhagische Diathese oder Symtom/Folge Hämatom . Ich teile die Ansicht der Mitstreiter D68.3 als HD.
    mfg
    Sternberg

    Hallo Herr Heller !

    Auch bei uns scheinen diese Anfragen durch die Sachbearbeiter der KK ein reich beschicktes Thema zu sein. Nach dem Motto \" Man kann´s ja mal versuchen\" werden auch Urteile - meist nicht besonders passend - ins Felde geführt.
    Vielleicht hilft Ihnen ein Urteil des Sozialgerichts Dresden weiter ( S18 KR 180/02 vom 24.02.2005 )indem zumindest die Frage , ob eine stationäre Behandlungsbedürftigkeit besteht, in den Vordergrund gestellt wird, und die Unabdingbarkeit der Eingliederung in stationäre Ablaufe verneint wird.
    Da bei uns der MDK objektiverweise unsere Ansicht teilt, haben wir weniger Probleme. Eine definitve und konkrete Einigung zwischen KK-Verbänden und Krankenhausgesellschaften zu diesem Thema wären aber hilfreich und zeitsparend.

    Viele Grüße von der Ostsee !

    Sternberg

    GutenTag Herr KK Kirchhei!
    Trotz der Belastungen unseres Alltags finde ich es doch netter, wenn wir uns vor der Problemablassung begrüßen.

    Auch für die nach DRG abgerechneten Selbstzahler gelten meinerserachtens die Wiederaufnahmeregeln. Falls eine Wiederaufnahme nach Komplikation nicht zutrifft , kann die Kasse belastet werden. Sonst muß die Patientein zahlen.
    Viele Grüße von der Ostsee
    Sternberg

    Hallo liebes Forum !
    So kurz vorm verdienten Wochenende bereitet uns folgender Fall \"Herzklappern\" und wir benötigen Hilfe.
    Einweisung eines Pat. durch Notarzt nach Synkope mit kurzzeitiger Bewußtlosigkeit
    durch Voraufenthalte bekannte KHK 3-Gefäßerkrankung (z.n. ACVB+AO-Klappenersatz bei(?)
    Z.n. Ao-Klappenendoprothesenkarditis 2 Monate zuvor
    jetzt diagnostiziert Aortenklappenprothesenringabszeß( kein Erregernachweis geglückt)
    weiter bekannt und therapiert:
    Hypertensive Herz-und Nierenkrankheit
    Linksherzinsuffizienz StadII ;
    chron.Niereninsuff. StadIII;
    D.m.Typ II oh. Ko. nicht entgleist;
    Pat. wiird diagnostiziert und therapiert wegen des Abszesses an dem Prothesenring und nach 13 Tagen zur OP ins Herzzentrum verlegt
    Wie dürfen wir kodieren?
    Können wir den Abszeß als Ursache für die Synkope ansehen oder ist es die bestehende Linksherzinsuffizienz? Wie wird dann der Prothesenabszeß kodiert. Weiß da jemand Rat?
    Vielen Dank und schönes Wochenende !
    Grüße von der Ostsee!!
    Sternberg

    Hallo Forum am schönen bis jetzt ruhigen Notarzt-Sonntag!
    Hallo Herr Pauli!
    Ich habe Ihre Fragestellung so verstanden, dass Sie das \" Symptom Orthostase \" gerne der I87.2 CVI peripher ,venös zuordnen wollen, aber nicht wissen, ob dieses schon bekannt ist.
    Hier sagt die DKR eideutig :Zuweisung eines Symptoms als Hauptdiagnose
    Wenn sich ein Patient mit einem Symptom vorstellt und die zugrunde liegende Krankheit zum Zeitpunkt der Aufnahme [c=#002dff]bekannt ist[/code], jedoch nur das Symptom behandelt wird, ist das Symptom als Hauptdiagnose zu kodieren. Die zugrunde liegende Krankheit ist anschließend als Nebendiagnose zu kodieren.
    Zu beachten sind außerdem die Exclusiva unter I95.- Hypotonie :Kardiovasculärer Kollaps R57.9. Der meinerserachtens die correkte Kodierung als HD ist. Die CVI können Sie falls ND Kriterien konform als ND kodieren.:roll:
    Oder ?
    Viele Grüße von der schönen Ostsee!
    Sternberg