Beiträge von S.Stern

    Liebe Frau Antje,

    die pulmonale Thrombendarteriektomie ist ein Gefässeingriff in der Pulmonalisstrombahn nach Lungenembolien, also keine Operation an den Atmungsorgan Lunge, sondern an dem Blutgefäss A. pulmonalis. Auch die zugrundeliegenden (evtl. rezidivierende) Lungenembolie, ist eine Erkrankung des Kreislaufsystems. Daher wird, wie Herr Stark bereits geschrieben, diese Diagnose und OR-Prozedur in der DRG F07 (A oder B, je nach Begleiterkrankungen) gruppiert. Eine Abbildung durch eine E-DRG (Erkrankungen der Atmungsorgane) erfolgt aus oben genannten Gründen zurecht nicht.

    OR-Prozeduren sind Prozeduren die normalerweise in einem Operating Room gemacht werden.

    Ein kleiner Tip: Von dem Namen einer Operation oder Diagnose direkt auf die DRG zu schliessen ist zunehmend schwieriger, ja geradezu unmöglich. Man bedenke: DRG\'s sind keine medizinischen, sondern ökonomische Fallgruppen (nach medizinischen Kriterien). Man sollte also immer einen Grouper :grouper: bemühen.

    S.Stern

    Zitat

    (ich hab mit DRGs praktisch sonss nichts zu tun und deshalb jetzt mal diese Anfrage).

    P.S.: Jeder, der in einem Krankenhaus arbeitet, hat mit DRG\'s zu tun und muss sich über kurz oder lang damit Beschäftigen.

    Lieber Herr Hirschberg,

    vielen Dank für die gute Vorlage. Mit ihrer Erlaubnis, werde ich diese benutzen, falls wir bis Januar 2005 keine geeignete Softwarelösung haben.

    Die Probleme mit dem SAPS II als Verlaufsparameter sind ja schon mehrfach hier diskutiert worden. Ich bitte alle für Intensivstationen verantwortlichen Kollegen, über ihre Fachgesellschaften (DIVI, DGAI, BDA usw) Druck zu machen, das dieser \"unglückliche\" Score für 2006 ersetzt wird. Der komplette TISS 28 würde m.e. mehr Sinn machen, da er dazu ja erdacht wurde, den Aufwand der Intensivpatienten zu dokumentieren. Auch der SOFA-Score wäre hier eine Aternative, da er zur Vrlaufsbeobachtung erdacht wurde.

    Stefan Stern

    Lieber herr Mehlhorn,

    Ich hab das folgendermassen verstanden (aber vielleicht irre ich mich):
    Komplizierende Prozeduren leigen bei folgenden Kombinationen vor

    2 x Proz. aus Tab 2
    1x Proz Tab2 + 1x Proz. Tab3
    Diag. Tab 1 + 1x Proz. Tab3
    Beatmung >24 u.<96h + 1x Proz. Tab3
    Diag. Tab 1 + 1x Proz. Tab2
    Beatmung >24 u.<96h + 1x Proz. Tab2
    Diag. Tab 1 + Beatmung >24 u.<96h
    :sterne:

    Kurz gesagt: all 2fach-Kombinationen aus Tab 1, Tab 2, Tab 3, Beatmung < 96h, ausser 2 x Tab 3

    ich hoffe, ich seh das richtig :d_gutefrage:

    Stefan Stern

    Lieber Herr Merguet, Herr Bleiholder

    Die Gelenkspülung in rein lokaler Anästhesie ist in dem o.g. Fall nicht Schmerzfrei und auch aus Infektiologischen Gründen kontraindiziert (verschleppung der Keime), ein regionales Anästhesieverfahren (zb. Spinalanästhesie) ist möglich. Doch wie es auch immer ist, ich denke, in der Prozedur der Gelenkspülung ist die Anästhesie (wie auch immer) enthalten, und daher nicht zu dokumentieren (leider).

    Stefan Stern

    Lieber Herr Merguet,

    Zitat


    Original von merguet:
    Will man kostenträgerseitig ernsthaft zum Bruch von Tarifverträgen aufrufen? merguet


    Natürlich will \"man\" das. Der Ausstieg aus dem Tarifvertrag ist ja auch schon mehrfach geschehen, und viele weitere Uniklinik-Verwaltungsdirektoren fallen auf diese Argumentation rein, und überlegen es sich auch.

    Gruß aus München,

    Stefan Stern

    Sehr geehrter Herr Neumann,

    es ist schon beeindruckend, wie sehr sie von ihrer sicherlich beindruckenden Stichprobe (4 von 34 Universitätsklinika) auf die gesamt heit der Maximalversorger schliessen.

    Es mag durchaus sein, das sich einige Kliniken ungenügend auf das

    Zitat

    weltweit beste DRG-System

    vorbereitet haben, und die Codierqualität sicherlich oftmals verbesserungsfähig ist.

    Ich kann hier erst mal nur für uns sprechen. Wir haben von anfang an an den Kalkulationen der InEK teilgenommen, versuchen seit Jahren die Kosten zu verringern und die Abläufe zu optimieren. Aus unseren Haus kamen viele Vorschläge die das DRG-System bis heute verändert haben. Von \"zurücklehnen\" kann also hier am Haus sicher keine Rede sein.

    Ich frage mich auch täglich, wie ein Versicherungsmoloch wie die AOK mit ihrem aufgeblähten Verwaltungsapparat wirtschaftlich geführt werden kann, und es wundert mich kaum, das die AOK mit die höchsten Beiträge aller gesetzlichen KK hat (Meine Stichprobe: AOK München).

    Ich kenne ihre Universitätsklinika nicht, aber unser CMI 2004 lieg bei 1,32 (nach ihren Worten spricht das ja für eine gute Kodierqualität), und trotzdem ist unser Basisfallwert für 2004 auf 3015,50 € festgelegt worden. Sehr seltsam??

    Ich freue mich für die in ihrem Verhandlungsbezirk bestehnden Universitätsklinika sehr, dass diese anscheinend keine Probleme in der Konvergenzphase bekommen werden. Besonders freue ich mich aber für die Versicherungen in ihrem Bereich, dass sie so \"günstige\" Uniklinken haben.

    Es scheint , dass die orientierung am \"Durchschnitt\" (oder war es das Mittelmaß??) hier schon gelungen ist.


    Mit freundlichen Grüßen,

    Stefan Stern

    Hallo Herr Hannes,

    ich verstehe nicht so ganz, wie sie auf eine \"akute stumme Myokardischämie\" komen, wenn der Patient akut massive Angina Pectoris hatte. Die stumme Myokardischämie zeichnet sich ja gerade dadurch aus, das sie symptomlos ist, also auch ohne AP-beschwerden einhergeht.

    Stefan Stern

    Liebe AnMa,liebe Diskussionsteilnehmer,

    die Verwirrung über CPAP (zu der auch ich beigetragen habe :rotwerd: ) entsteht dadurch , das der Begriff CPAP für zwei verschiedene Verfahren hier gebraucht wird.

    Reines CPAP, also die aktive Atmung gegen einen positiven Gegendruck ohne Unterstützung darf nur bei Neugeborenen verschlüsselt werden, und darauf bezieht sich auch der oben zitierte Satz in der DKR.

    Unter Masken-CPAP-Beatmung versteht man aber meist eine Beatmung über Maske mit PEEP und Druckunterstützung. Diese zählt als Beatmung und darf m.E. zu den Beatmungsstunden dazugezählt werden. Ein alleiniges Atmen gegen einen posittiven Atemwegsdruck dagegen nicht.

    Ich hoffe, die Begriffsverwirrung erklärt nun den anscheinend offensichtlichen Wiederspruch zur DKR. Wir sollten (incl. meiner Wenigkeit) genauer auf die Begriffe achten und sie exakt verwenden, sonst werden alle nur verwirrt (incl. der MDK, was Ärger macht).

    Stefan Stern

    Sehr geehrter Herr Schipp,

    es gibt (für 2004) meines Wissens keine Prozedur, die eine intravenöse (oder auch intraarterielle) Prostaglandintherapie beschreibt. Wie wollen sie diese dann kodieren?
    Selbtsverständlich können sie die Diagnose (pAVK?) kodieren, die die Indikation für diese Therapie ist. Wenn aber die Prostaglandin-Infusion der einzige Grund der ststionären Aufnahme war, könnten sie ein Problem mit dem MDK (bzgl. Fehlbelegung/ambulante Möglichkeit) bekommen.

    Stefan Stern

    Hallo Herr Hannes,

    da lohnt es sich, doch mal die DKR 0901c durchzulesen.

    Die Instabile AP ist klinisch ja unbestritten. Ich weiss aber nicht, wie man Angiographisch eine stattgehabte stumme Myokardischämie diagnostiziert, aber ich bin ja auch kein Kardiologe :d_gutefrage: . Zumindest kann die akute instabile AP keine stumme Myokardischämie sein.

    Dass intraoperativ alte Infarktareale, also makroskopisches Narbengewebe sichtbar ist, rechtfertigt die I25.6 schon eher, aber nicht die I22.0, da diese sicher länger als 28 Tage bestehen, sonst hätte sich noch kein makroskopisch sichtbares Narbengewebe gebildet. Nur wenn sich die akute Instabile AP im nachhinein als stattgehabter Infarkt herausstellt, ist ein I21.- oder I22.-Kode zu verschlüsseln (als HD dann), aber dann muss auf die I20.0 verzichtet werden (siehe o.g. DKR).

    also entweder (so siehts auch für mich hier aus)
    I20.0 als HD
    I25.6 und I25.13 (evtl auch I25.2-) als ND
    und keine I22.0

    oder (so würde ichs hier aber nicht machen)
    I22.0 als HD
    I25.13 und I25.6 als ND
    aber dann keine I20.0

    Stefan Stern