Beiträge von S.Stern

    Liebes Forum,

    ich habe mich über o.g. Artikel von Herrn Strehl im aktuellen Ärzteblatt sehr geärgert.

    Auch ich bin für eine Abstufung der Basisfallwerte nach Krankenhausarten (komme ja auch aus einer Uniklinik und Maximalversorger :d_zwinker: ). Aber Herr Strehls Kritik am DRG-System bezieht sich fast ausschliesslich auf generelle Schwächen des bisherigen Systems, die in der Version 2005 zum Grossteil angegangen worden sind. So ist die Intensivmedizin nicht mehr nur nach der Beatmungszeit, sondern auch nach Operationen und Prozeduren bewertet, die angesprochenen Chemotherapeutika und Antimykotika werden Teilweise extra entgolten usw. usw. Der Artikel von Herrn Strehl liesst sich fast wie der Forderungskatalog der Fachgesellschaften, dem die Inek mit dem G-DRG-System 2005 nachgekommen ist. Und bei der Forderung nach Abschaffung der unteren Grenzverweildauer kommt wohl zusehr der Ökonom durch, der lieber \"blutig\" verlegt, bevor ihm ein Cent entgeht.

    Und übrigens, dafür, das das InEK erst so kurz besteht, erbring es m.E. sehr gute Ergebnisse und Leistungen. :i_respekt:

    Auch die Kritik, dass sich aktuelle medizinische und ökonomische Veränderungen erst in 2 bis 3 Jahren im DRG-System niederschlagen, sticht nicht, da alle bisherigen Systeme deutlich träger waren.

    Ganz im Gegenteil, herr Strehl hat ein Problem mit dem Tempo der Entwicklung, denn er versucht mit Daten und Veröffentlichungen Politik zu machen, die von der Entwicklung längst überholt sind.

    Seiner m.E. nach berechtigten Forderung nach differenzierten Basisfallwerten hat er damit einen Bärendienst erwiesen. Es empfielt sich halt doch, aktuelle Entwicklungen abzuwarten, bevor man an die Öffentlichkeit geht :noo: .

    Stefan Stern

    Liebes Forum, Loieber Herr Besse,

    diese Thematik wurde hier ja schon mehrfach diskutiert. Ich verweise auf das Thema Beatmungszeiten und Entwöhnung, wo auch meine Meinung nochmals dargestellt wird.

    Nochmals in Kurzform:
    das CPAP als alleinige Beatmungsform bei Patienten kodiert werden kann, ergibt sich m.e. eindeutig aus der Kodierrichtlinie \"1001c Maschinelle Beatmung\". Hier wird die Maskenbeatmung (also auch Masken-CPAP) sowohl als alleinige Beatmungsform wie auch als Beatmung bei der Entwöhnung vom Respirator ausdrücklich erwähnt. Die einzige Ausnahme ist laut DKR 1001c die Masken-CPAP-Beatmung bei Schlafapnoesyndrom.

    Wir verschlüsseln also die sog. nicht-invasive CPAP-Maskenbeatmung immer als Beatmungszeit, sowohl als alleinige Beatmung, wie auch als Entwöhnungsform auch nach Extubation. Diese Beatmungsform vermeidet so eine (Re-)Intubation, und damit eine deutlich kostenintensivere Therapie mit Kreislaufbeeinflussung, Analgosedierung und erneuter Entwöhnung.

    Nach dem \"Fachkommentar DRG 2004 Anästhesiologie\", herausgegeben vom Bund deutscher Anästhesisten, wird empfohlen, die Tage als Beatmungstage zu definieren, bei denen ein Respirator am Bett des Patienten steht und regelmäßig benutzt wird, unabhängig davon, wie lange die CPAP-Phasen dauern. Dies scheint uns auch gerechtfertigt, da insbesondere der personelle Aufwand für solche wachen Patienten (Anlegen der Maske, Anleitung der Patienten, Anpassung der Beatmung an die individuellen Bedürfnisse des Patienten, Monitoring und Betreuung des Patienten in einer subjektiv belastenden Situation) sehr hoch ist, und der Patient einen \"Beatmungsplatz\" belegt und Intensivpflichtig bleibt.

    Dieses Vorgehen ist mit dem Controlling meines Hauses abgesprochen und wird auch in vielen anderen Häusern so durchgeführt (siehe obigen Link). Weiterhin wiegere ich mich, in vorrauseilendem Gehorsam den Krankenkassen gegenüber bei unklaren Kodierrichtlinien die Auslegung zu wählen, die den Kassen nützt und der meiner Klinik Mindererlöse bringt.

    Stefan Stern

    Hallo Herbi,

    ich empfehle, hier ein bischen im Download-Bereich nachzusehen. Insbesondere bei den älteren Beiträgen (aus 2002) befinden sich u.a. Vorträge und Texte über die Einführung des DRG-Systems in Deutschland, die ihnen weiterhelfen könnten. Ansonsten git es inzwischen in den Medizinischen Fachbuchhandlungen jede Menge Bücher darüber.

    Stefan Stern

    Hallo Mücke,

    hier besteht ein Denkfehler seitens des Oberarztes.

    Auch wenn der Patient bereits Intubiert ins Haus kam, ist die Intubation zu kodieren. Soweit ich die 1001c verstehe, ist für die 8-701 nicht unbedingt die \"Tätigkeit\" der Intubation gefordert, sondern hier ist die \"Art des Luftweges\" anzugeben, über den beatmet wird.

    Stefan Stern

    Hallo Forumsteilnehmer, sehr geehrter Herr Christaras,

    über die Umgebungsbedingungen hat herr Hollerbach ja schon das nötige mitgeteilt.

    Zum zweiten Teil ihrer Frage: Ich, als Intensivmediziner, kann ihnen das von der DIVI zertifizierte Programm DAQ der (DIVI-)Firma AQAI empfehlen. Die Momentane Version verlangt schon die einmalige Abfrage des SAPS II, sowei die Tägliche Eingabe des TISS 28 und des SOFA-Scores (+ wenige weiter Angaben) für alle Patienten einer Intensivstation.

    Aus diesen, von den Ärzten der Intensivstation täglich durchzuführenden Angaben (Dauer pro Patient und Tag nach etwas Übung etwa 1 min)erstellt dieses Programm zunächst eine Datenbank, die durchaus geeignet ist, auch wissenschaftliche Auswertungen zu ermöglichen, und die (laut unserer EDV-Abteilung) gut und einfach auszuwerten ist. Nebenher wirft das Programm alle Intensivmedizinischen Prozeduren ab mit dazugehörigem Datum (auch die Beatmungsstunden). Über eine geeignete Schnittstelle, können diese, laut AQAI direkt in ein KIS (z.B. ISH-Med) übertragen werden. So entfällt eine sonst nötige Doppelerfassung.

    Entwickelt worden ist allerdings die Software für die Erfassung des \"Intensivmedizinischen Basisdatensatzes\" der DIVI. Mit Hilfe einer einmaligen Anmeldung an die DIVI sowie einer kleinen Software, können die Daten der DIVI gesendet werden. Die DIVI vergleicht die (anonymisierten) Daten mit anderen (ähnlichen) Häusern, und ertellt einen Qualitätsbericht den sie zurücksendet (soviel zu BQS).

    Ich hoffe, AQAI entwickelt die Software für die Anforderungen an das DRG-System 2005 entsprechend weiter, so dass dem Intensivmediziner mit einem Handwerkszeug und einer einmal täglichen Erfassung weiterhin die Arbeit erleichtert wird. Dies ist meines Wissens nach die einzige (und dazu noch günstige) Software, die alle folgenden Aufgaben bewältigt: Prozeduren zu erfassen, Scores zu erstellen, Beatmungszeiten zu erfassen, eine differenzierte intensivmedizinische Datenbank aufzubauen und einen Qualitätsbericht zu erhalten.

    Stefan Stern

    Lieber Herr Linz,

    eine intressante sichtweise, aber hier, so glaube ich, meinte der ICD-10-Geber, etwas anderes. Ich denke das ist dann doch zuweit hergeholt. Für mich passt immer noch am besten T88.5

    Stefan Stern

    Hallo Herr Selter,

    vielleicht sollten wir da mal einen Kardiologen fragen. Für mich ist die AP neben dem Syptom der KHK auch ein eigenständiges Kranheitsbild. Ich jedenfalls halte einen Patienten mit KHK und AP für kränker und gefährdeter als einen ohne (stabiler) AP. Bei instabiler AP dürfte das eh keine Frage sein.

    Stefan Stern

    Hallo herr Hirschberg,

    auch wenn das Symptom AP während des stationären Aufenthaltes nicht aufgetreten sind, könnten die Bedingungen zur Verschlüsselung als ND erfüllt sein. Eine stabile AP, von der wir hier wohl ausgehen können, führt gerade vor, während und nach Operationen zu einem erhöhten Überwachungs- und Betreuungsaufwand. So werden oft kardiologische Konsile eingeholt, die Anästhesie mit weniger Kreislaufwirksamen Narkotika geführt, postoperativ zur Kontrolle Myokardmarker bestimmt, und in vielen Häusern werden solche Patienten auch sicherheitshalber für die ersten 24 - 48h auf einer Wachststion überwacht.
    Ich denke, wenn eines dieser Dinge auch hier geschehen ist, ist die Kodierung der AP als Nebendiagnose gerechtfertigt, auch wenn das Symptom selbst garnicht aufgetreten ist.

    Stefan Stern

    Lieber Herr Jeromin,

    nur zur Info: Eine Gastroskopie bringt hier keine \"exakte Diagnose\" und auch keinen pathologischen Befund, da diese Übelkeit eine zentrale Ursache hat, d.h. durch das \"Brechzentrum\" in der Aerea postrema des Gehirns durch Anästhetika getriggert wird. Daher ist es eben auch keine Erkrankung des Magens oder Darmes! Und dewegen stimmt K91.88 auch nicht wirklich.

    Stefan Stern