Beiträge von S.Stern

    Liebe Diskussionsteilnehmer,

    in den letzten (DRG-)Jahren habe ich an einer der größten Anästhesieabteilung Deutschlands extrem selten die 8-779 kodiert. Weder hochdosierte Katecholamingaben (als Bolus oder kontinuierlich? Ab wann ist hochdosiert und wer legt das fest? ) noch dei Gabe von Amiodaron ist, für sich alleine genommen, aussreichend als Reanimationsmaßnahme.
    Das Argument von Herrn Renkawitz kann ich überhaupt nicht nachvollziehen, denn das Durchbrechen von Kammerflimmern, sei es elektrisch alleine oder zusätzlich medikamentös (oder durchbrechen sie Kammerflimmern nur mit Amiodaron alleine?? ), ist immer eine kardiale Reanimation, (Kammerflimmern führt bekanntlich unweigerlich zum Tod), und damit mit der 8-771 zu verschlüsseln.

    Die aktuell gültigen Guidelines zur Reanimation fordern ja, nach freimachen der Atemwege (8-770), die Durchführung einer CPR (8-771 = Herzdruckmassage + Beatmung), vor der Gabe von Medikamenten.
    Eiene rein medikamentöse Reanimation, welche evtl. mit der 8-779 kodiert werden könnte, kann ja nur bei noch minimal vorhandenen Kreislauf durch Bolusgaben von Katecholaminen erfolgreich sein. Wenn dies so dokumentiert ist, wird sich auch der MDK dieser Argumentation kaum verschliessen können.

    Mit besten Grüßen

    Liebe Diskussionsteilnehmer,

    um noch einmal zurück zum Ausgangspunkt diese Diskussion zu kommen:
    Ich erinnere mich an einen Vortrag von Hern Dr. Heimig (Grande Chef des InEK) auf einen Intensivmedizinerkonkgress, in welchen er die \"komplizierenden Prozeduren\" (wozu ja die 8-144 gehört)als \"multidimensionales Werkzeug\" zur Identifizierung von \"hochaufwendigen Fällen\" in der \"Abbildung der Intensivmedizin\" beschrieb (Vortragsfolien liegen mir als PDF vor).

    Daher halte ich meine Regel von oben doch für sinnvoll:

    Thoraxdrainage auf Intensiv: 8-144
    Minithorakotomie zur Drainage im OP: 5-340.0

    Nur so kommen die Intensivpatienten zu ihren höheren DRG\'s (und die Chirurgen zu ihren Thoraxeingriffen).

    Übrgens, Herr Hollerbach, das heutige neurochirurgische Handwerkszeug ist nicht wirklich anders.

    Liebe Simone,

    der Sachverhalt ist in der DKR 0901e beschrieben. Ich (und Codecheck®)verstehe diese folgendermaßen:

    Nur KHK als Aufnahmegrund: HD = I25.-
    AP + KHK als Aufnahmegrund: HD ist immer I20.-
    MI + AP + KHK bei Aufnahme: HD ist immer I21.-

    Beste Grüße,

    Liebe Forumsteilnehmer,

    trotz dass auch wir als Anästhesisten auf Intensiv zur Anlage einer Thoraxdrainage immer ein Skalpell, Schere und, nicht zu vergessen, den behandschuhten Finger zum Vorwärtskommen benutzen, habe ich bisher immer die 8-144 verschlüsselt, da ich die 5-er Schlüssel immer unter den Punkt \"üblicherweise im Operationssaal durchzuführen\" betrachtet habe. Vielleicht wäre das eine Abgrenzungsmöglichkeit.
    Ich hoffe übrigens, dass heute niemand mehr, ausser evtl. im Notfall, eine Bülaudrainage mit Trokar in den Thorax rammt :g_angst:

    Beste Grüße

    Lieber Kollege Selter,

    ich hatte meine Antwort begonnen, als es noch keine Rektion auf Nemos Anfrage gab, und als ich sie schliesslich ins Forum stellte waren da plötzlich ihre und gefi\'s Antworten schon da (ich bin da halt nicht so fix :a_schlafmuetze:). Nun sieht es plötzlich so aus, als ob ich den \"Lord of the Codes\" die DKR zur HD erklären wollte. Das würde ich mir jedoch nie anmaßen :d_zwinker:.

    Beste Grüße

    Liebe Forumsteilnehmer,

    Bei folgendem Fall benötige ich eure Hilfe:

    Patient wird auswärts wegen Blasen-Ca einer langen OP unterzogen. Durch die lang andauernde \"Steinschnittlage\" kommt es postoperativ zum Kompartmentsyndrom beider Unterschenkel, und via Muskelnekrose und Crush-Niere zur akuten Niereninsuffizienz. Unter anderem weil das behandelnde Haus keine Möglichkeit eines kontinuierlichen Nierenersatzverfahrens hat, wird der Patient (nach primärer Faszienspaltung)zu uns verlegt.
    Hier CVVHDF, septischer Schock, Beatmung, erweiterte Faszienspaltung, Mesh-Graft-Deckung usw.

    was nehme ich nun als Hauptdiagnose und was als Nebendiagnose?

    Zur Auswahl stehen:
    N99.0 (intensivmedizinischer Favorit)
    T79.5 (traumatische ?) Crushniere, Lagerungsschaden als Trauma?))
    M62.26 (nichttraumatische Muskelnekrose, chirurgischer Favorit)
    T81.7 (unspezifisch aber mein Favorit)

    Oder hat jemand noch andere Ideen?

    Beste Grüße,

    Lieber Nemo,

    in den DKR ist die hauptdiagnose eindeutig definiert als

    Zitat

    \"Die Diagnose, die nach Analyse als diejenige festgestellt wurde, die hauptsächlich für die Veranlassung des stationären Krankenhausaufenthaltes des Patienten verantwortlich ist\"

    .

    Ob eine andere Diagnose gleichzeitig besteht und einen höheren Aufwand verursacht, ist dabei nebensächlich. Wenn also die Patientin zur durchführung der gyn. Operation aufgenomen wurde, dann ist die dieser OP zugrundeliegende Diagnose die HD.

    Es drängen sich bei dem geschilderten fall aber ganz andere Fragen auf:

    Warum konnte der Diabetes präoperativ nicht ambulant eingestellt werden? Warum dauerte dies ganze 8 Tage + postoperativer Aufenthalt?
    Ist eine gynäkologische Station nicht in der Lage, unter Hinzuziehung eines internistischen Konsiliarius einen Diabetes präoperativ einzustellen?

    Wenn eine stationäre Aufnahme zur Einstellung des Diabetes wirklich notwendig war, dann wäre es vielleicht geschickter gewesen, den Patienten zunächst internistisch einzustellen, ihn nach Hause zu entlassen und anschliessend zur (anscheinend elektiven) gynäkologischen OP erneut einzubestellen. Dann hätten sie evtl zwei DRG\'s abrechnen können.

    Dies sind nur Fragen , die ich zur Diskussioin stelle. Auch ich weiss, die Realität (ältere multimorbide Patienten, denen man nur einen Krankenhausaufenthalt zumuten will, usw.) und die ärztliche Ethik zwingt uns manchmal zu ökonomisch nicht \"optimierten\" handeln.

    Beste Grüße,

    Lieber Herr Sommerhäuser, liebe Forumsteilnehmer,

    ich, als OA in einer Uniklinik, der schon hunderte solcher Übernahmegespräche geführt hat, halte diese Vorgehen der Kollegen für unverschämt, unkollegial und unzulässig.
    Vielleicht sollte Herr Sommerhäuser im Gegenzug den Verlegungsabschlag, um den der DRG-Erlös seines Hauses wegen der Verlegung in die Uniklinik gekürzt worden ist, dieser Uni in Zukunft in Rechnung stellen (sozusagen als Zuweiser-Entlohnung).

    Im Ernst: Es ist ja ok, wenn Ärzte nicht mehr von Kollegen unentgeltlich behandelt werden, so wie das früher einmal üblich war, aber diese Verhalten unter Kollegen hier geht entschieden zu weit.

    Beste Grüße aus einer Uniklinik

    Hallo Carry, Nastie,

    so wie ich den OPS verstehe, ist nicht so sehr das \"Spezialbett\" entscheidend, sondern viel mehr der deutlich erhöhte Aufwand bei der Lagerung. Ich kodiere die 8-390.0 z.B. bei intermittierender Bauchlagerung im Luftkissenbett z.B.bei ARDS-Patienten. Diese ist mit einem riesigem Aufwand (3-4 Pflegekräfte + 1-2 Ärzte bei der Lagerung) und Risiken behaftet, und hier hatte ich noch nie Probleme mit dem MDK. Ich denke, für diese Fälle ist der Code auch gemacht.

    Das inflationäre Anwenden (ohne entsprechenden Aufwand) eines potentiell erlösrelevanten (über die \"komplizierenden Prozeduren\") Kodes führt rasch dazu, dass dieser nicht mehr erlösrelevant sein wird, was diejenigen bestraft, welche Lagerungstherpien mit enormen Aufwand betreiben. Ich bitte dies zu bedenken.

    Beste Grüße,

    Hallo MC Sven,

    wie sieht denn genau ihre Kodierung aus, und was sind die daraus resultierenden DRG\'s??
    Das ganze klingt ja nun nach einer Beatmungszeit von deutlich über 96 Stunden, dann sollte eine DRG aus den Prä-MDC resultieren und die HD eigentlich egal sein. Oder ist die Patientin vorher verstorben?

    Wenn die Beatmung weniger als 96h war, dann resultiert nach ihren Angaben(bei hohem CC und kontinuierlichem Nierenersatzverfahren) wohl entweder die T60A (Sepsis als HD) oder die E40B (Pneumonie als HD). Da ist doch Die T60A höher bewertet??

    Beste Grüße,