Na ja passen würden beide Ziffern, weil beide als obligaten Leistungsinhalt die primäre Wundversorgung beinhalten, die weiteren Versorgungen sind ja mit einem "und / oder" betitelt.
Die Frage ist, wie unterscheidet sich die Definition Hals-Nasen-Ohren-Mund-Bereich und Mund-Kiefer-Gesichts-Bereich
Eine Wunde der Lippe fällt für mich zum einen in den MUND-Bereich (HNO)
als auch in den GESICHTS-Bereich (MKG-Chirurgie)
Selbst ein Arzt konnte mir hier nicht weiterhelfen, da er die gleiche Einstellung wie ich teile.
Die KV wird vermutlich die niederpreisige Ziffer bevorzugen. Aber eine genaue Definition habe ich nirgends gefunden