Beiträge von flooxx

    Na ja passen würden beide Ziffern, weil beide als obligaten Leistungsinhalt die primäre Wundversorgung beinhalten, die weiteren Versorgungen sind ja mit einem "und / oder" betitelt.

    Die Frage ist, wie unterscheidet sich die Definition Hals-Nasen-Ohren-Mund-Bereich und Mund-Kiefer-Gesichts-Bereich

    Eine Wunde der Lippe fällt für mich zum einen in den MUND-Bereich (HNO)

    als auch in den GESICHTS-Bereich (MKG-Chirurgie)

    Selbst ein Arzt konnte mir hier nicht weiterhelfen, da er die gleiche Einstellung wie ich teile.

    Die KV wird vermutlich die niederpreisige Ziffer bevorzugen. Aber eine genaue Definition habe ich nirgends gefunden :cursing:

    Hallo!
    Da ich jetzt weiss, dass man als Notaufnahme im Krankenhaus, auch die arztgruppenspezifischen Ziffern abrechnen kann, muesste ich somit auch statt der Standardziffern 02300-02302 die Ziffern aus der HNO oder MKG-Chirurgie nehmen koennen. frage mich, welche Ziffer ich bei einer Wunde im Gesicht, z.b. der Lippe nehmen kann, denn meiner Meinung wuerden laut Ebm die Ziffer 15322/23 aber auch 09361/62 passen.
    Ziffern werden unterschiedlich verguetet.
    LG
    Flooxx

    Hallo,
    Ich habe jetzt in einer Schulung gelernt, dass man bei der Notfallabrechnung im Krankenhaus alle Leistungen, sprich alle Fachkapitel aus dem EBM abrechnen kann. Demzufolge sei es möglich arztgruppenspezifischen Gebührenordnungspositionen im Rahmen der Notfallversorgung abzurechnen. In unserer Abteilung führte das jetzt zu Unstimmigkeiten und Verwirrung.
    Bisher sind wir davon ausgegangen, dass die arztgruppenspezifischen Kapitel nur den dementsprechenden Fachärzten vorbehalten sind.
    Leider finde ich auch dazu keine genaue Aussage im EBM, die dieses belegt, vielleicht bin ich aber auch zu blind oder blöd etwas zu finden. ;(

    Würde mich freuen, wenn mir jeman weiterhelfen kann