Beiträge von lolarennt2014

    Hallo...

    ich habe gerade herausgefunden, dass man PKMS nur auf Normalstation bzw. auf IMC nur bei "nicht" beatmeten Patienten abrechnen darf.

    Meine Frage wäre....

    Was rechnet man ab wenn man die Voraussetzungen für die intensivmedizinische Komplexbehandlung nicht erfüllt und man beatmete Patienten betreut? PKMS ist es offenbar nicht.


    Herzlichen Dank fürs Feedback! :)

    Hallo zusammen,


    ich habe eine Frage zur Aufwandberechnung auf der Intensivstation wenn man die Voraussetzungen für die intensivmedizinische Komplexbehandlung nicht erfüllt.

    Kann man dann PKMS abrechnen?

    Auf der Seite des DIMDI habe ich dazu folgendes gefunden:

    "Kann der PKMS</ACRONYM> ab 2012 für Patienten auf einer Intermediate-Care-Station (IMC</ACRONYM>) angewendet werden? (FAQ</ACRONYM> Nr.</ABBR> 9004)

    seit OPS</ACRONYM> Version 2013


    Ja, der PKMS</ACRONYM> kann ab 2012 für Patienten auf einer Intermediate-Care-Station (IMC</ACRONYM>) angewendet werden. Er kann aber in Zeiten, in denen Beatmungsstunden gezählt werden, nicht angewendet werden.

    Wenn Punkte aus den Bereichen 8-980 Intensivmedizinische Komplexbehandlung, 8-98f Aufwendige intensivmedizinische Komplexbehandlung und 8-98d Intensivmedizinische Komplexbehandlung im Kindesalter angerechnet werden, können für diesen Patienten am selben Kalendertag keine Punkte aus den PKMS</ACRONYM> für den Bereich 9-20 Hochaufwendige Pflege geltend gemacht werden."


    Wie rechnet man dann den Pflegeaufwand bei Patienten ab die beatmet werden? ?(


    Vielen lieben Dank vorab und ein schönes Wochenende!!! ^^

    Hallo Norbert,


    Die Beatmungszeit endet in der Regel dann, wenn der Patient selbstständig stabil atmet.

    Im Rahmen der Weaning-Phasen gestaltet sich die hinzurechnende Zeit wie folgt:

    1. Erfolgt eine maschinelle Atemunterstützung bis zu 7 Tage und wird im Anschluss an diese eine erneute Atemunterstützung nötig, welche innerhalb von maximal 24 Stungen nach dem Ende letzten machinellen Beatmung erneut eingeletet wird, wird diese zur Beatmungszeit hinzugezählt. Auch die beatmungfreie Zeit dazwischen wird hinzugezählt. Erfolgt eine weitere Atemunterstütung innerhalb der folgenden 24 Stunden der vorangegangenen, verfährt man genauso.

    2. Erfolgt eine maschinelle Atemunterstützung mehr als 7 Tage und wird im Anschluss an diese eine erneute Atemunterstützung nötig, welche innerhalb von maximal 36 Stungen nach dem Ende letzten machinellen Beatmung erneut eingeletet wird, wird diese zur Beatmungszeit hinzugezählt. Auch die beatmungfreie Zeit dazwischen wird hinzugezählt. Erfolgt eine weitere Atemunterstütung innerhalb der folgenden 36 Stunden der vorangegangenen, verfährt man genauso.

    Die Atemunterstützung kann auch mittels Masken-CPAP erfolgen im Wechsel mit der Spontanatmung des Patienten. Diese ist jedoch nur dann anzurechnen, wenn die Atmung mindestens 6 Stunden pro Kalendertag mittels Masken-CPAP unterstütz wurde.

    LG Lolarennt2014