Beiträge von Thurinar

    Hallo,
    ich schlage "Deutsches Entgeltsystem Psychiatrie und Psychosomatik" vor.
    DEPP (c)
    Wenn ich daran denke, dass wir bald ein drittes Entgeltsystem bekommen, jetzt nachdem vor kurzem einige Häuser optiert haben und sich gerade an PEPP gewöhnen.
    Wie kann denn ein neues Entgeltsystem in 10 Monaten operativ umgesetzt werden, wo noch nicht mal die Gesetzesgrundlage besteht?
    Das wird noch ein grosser Spass!!

    Beste Grüße

    Hallo,
    das habe ich verstanden.
    Nun stellt sich das Ganze aber als technische und prozessuale Herausforderung dar.
    Fakt ist, dass bei Wiederaufnahme nach PEPPV § 2 Abs. 5 kein neuer Fall angelegt werden darf, da damit bereits die 2016er Logik getriggert werden würde.

    Somit muss
    1. das aufnehmende System erkennen, dass dies ein Fall nach PEPPV § 2 Abs. 5 ist und einen entsprechenden Warnhinweis geben
    2. ggf. Rechnung vom führenden Fall storniert werden
    3. Entlassung vom führenden Fall storniert werden
    4. Abwesenheit generiert werden, mit Aufnahmedatum des Wiederkehrerfalls als Abwesenheitsende
    um damit einen Gesamtfall nach 2015er Regelwerk zu erstellen.

    Beste Grüße

    Guten Tag liebe Forum-Nutzer,
    wir stehen in unserer Unternehmensgruppe passend zum Jahreswechsel vor folgender Fragestellung:
    Laut PEPPV § 2 gelten bei FZF aus unterschiedlichen Jahren gesonderte Regelungen.

    - Frist von 6 Tagen statt 21
    - auch FZF von bewerteten und unbewerteten Entgelten
    - auch FZF von unterschiedlichen SK

    so weit, so gut.

    Beispiel:
    Fall 1: Aufnahme 20.12.2015 - Entlassung 30.12.2015
    Fall 2: Aufnahme 3.1.2016 - Entlassung 30.1.2016
    -> FZF nach PEPPV § 2 Abs. 5


    Nun stellt sich die Frage, nach welchen Regeln (2015 oder 2016) der Gesamtfall gruppiert und abgerechnet wird.

    Szenario:
    Vor der FZF wird Fall 1 wird nach 2015er Regelwerk codiert und Gruppiert, Fall 2 wird nach 2016er Regelwerk kodiert und gruppiert. Dies ist Voraussetzung, um diese systemseitig zusammenzuführen.
    Im genannten Beispiel wird aufgrund der längeren Verweildauer die HD von Fall 2 für die Eingruppierung des Gesamtfalls verwendet
    (PEPPV § 2 Abs 3,2: "Als Hauptdiagnose des zusammengefassten Falles ist die Hauptdiagnose des Aufenthaltes mit der höchsten Anzahl an Berechnungstagen zu wählen. ")
    Nach dieser Logik sollte dann auch der Gesamtfall nach 2016 Regelwerk abgerechnet werden.

    Analog dazu:
    Hat der führende Fall (2015er Fall) eine längere VD, wird die HD von Fall 1 für die Gruppierung des Gesamtfalls genommen und der Gesamtfall nach 2015er Regelwerk abgerechnet.

    Liege ich mit meiner Vermutung richtig?

    Guten Tag,
    ich schreibe gerade an einer Projektabeit zum Thema Transfusionswesen in meiner Klinik.
    U.a. will ich die Frage beantworten, ob und wie Blutprodukte (EK´s, TK´s und GFP´s) erlösrelevant sind.
    Laut DRG-Katalog lassen sich Blutprodukte ab einer gewissen Anzahl TE´s als ZE abrechnen.
    Ich benötige dazu jeweils ein Fallbeispiel, wo diese Erlösrelevanz, und ev. auch eine Hochgruppierung durch KK sichbar wird.
    Kann mir da jemand weiterhelfen? Vielen Dank!
    MfG
    Michael Galli