Beiträge von D. Duck

    Zitat


    Original von 1ne MDA:

    Wird außer der Demenz evt. noch der Zustand O2 Mangel nach Langzeitbeatmung kodiert und wenn, welcher Code würde sich anbieten.
    Ich denke die Z99.1 bezieht sich wohl auf den jeweils aktuellen Aufenthalt
    Danke schon im Voraus für die Beiträge :icd:


    Hallo MDA
    Ihre Bemerkung zum Umgang mit der Z99. 1 ist korrekt.

    Vielleicht können Sie ja mit der I69.3 leben. Dies setzt allerdings voraus, dass die Demenz tatsächlich ursächlich mit der Beatmung bzw der auslösenden Kranheit verbunden ist. Argumentativ folgt einer cerebrale Minderversorgung oft eine Infarzierung minderversorgten Hirngewebes. Somit liegt eine Folge eines Hirninfarkts vor.

    Bestätigt werden Sie in Ihrer Argumentation durch die DKR, D005d Beispiel 3 und folgender Text.

    Zitat


    Original von kscholze:
    Hallo Herr Dr. Kuhn,


    Viele Grüße,
    :roll:
    K. Scholze


    Hallo Herr kuhn, Hallo Herr Scholze,

    um die korrekten ausführungen von Herrn Scholze noch durch Gedanken zu ergänzen:

    Der Insektenstich hätte keinen Krankenhausaufenthalt nötig gemacht. Es ist doch die Phlegmone, die hauptsächlich verantwortlich war für die Veranlassung des stationären Aufenthalts. Insofern ist die Argumentation der KK korrekt.

    schönes WE

    Zitat


    Original von N. Broeker:

    Die Definition der ND ist eindeutig, verwässert wird Sie durch Argumentationskonzepte wie Ihre, bei denen ihnen der Fachkundige leider fehlende medizinische Kompetenz bescheinigen muss. Ich bitte Sie mich nicht falsch zu verstehen, mir ist durchaus bewußt, daß niemand in allen Bereichen Spezialist sein kann. Aber solche Haarspaltereien bringen das System durch endlose Briefwechsel mit KK und MDK zum erliegen.

    Ich kann jeden Patienten mit Herzinsuffizienz und erhöhten Nierenwerten=Niereninsuffizienz durch Lasixgabe ins Nierenversagen bringen. Das damit eine Diuretikatherapie in solchen Fällen therapeutischen (Dosisadjustierung), diagnostischen und auch pflegerischen (Bilanzierung, Wiegen) Aufwand bedeutet, darüber ist nicht zu diskutieren.

    Hallo Herr Bröker,


    wohl mögen sie recht haben, dass die Definition der Nebendiagnose eindeutig ist. Der Umgang mit dieser Definition, der Einsatz in der Praxis und vor allem das Vorgehen in Grenzsituationen ist oft sehr interessengetrieben. Die fehlende Eindeutigkeit zeigt sich in zahllosen Diskussionen hier im Forum und immer wieder in Auseinandersetzungen zwischen Leistungserbringer und Kostenträger!

    Haarspalterei kann es wohl nicht sein, wenn grundsätzliche Fragen angesprochen werden. Die Klärung solcher Verhalte auf Grundsatzebene verhindert aber eben den endlosen Briefwechsel mit KK und MDK.


    Den entstehen Ressourcenverbrauch allein durch die Gabe eines Medikaments habe ich nie bestritten, da müssen Sie mich fehlverstanden haben.

    Ihrer fachlichen Ausführung zum Umgang mit Furosemid pflichte ich bei, trotz oder wegen leider fehlender medizinischer ( Grundsatz? ) Kompetenz!

    Ad: \"aus Sicht der Krankenkassen sollte man froh sein, dass der chronischen Niereninsuffizienz mehr Aufmerksamkeit geschenkt wird\"

    Ihr Gedanke zur Sekundärprävention ist lobenswert! Allerdings ist bei ja eindeutiger Definition der Nebendiagnose der Aspekt der Häufigkeit und der Relevanz für gesundheitliche Belange der Bevölkerung unberücksichtigt geblieben.

    Jetzt iss gut
    :kuss:

    Zitat


    Original von Merlot:
    von daher wird häufiger eine Hyperhomocysteinämie als CVRP untersucht und behandelt - weiß jemand, ob und wenn ja wie das korrekt zu verschlüsseln ist?

    Vielen Dank und Gruß

    M. Altmeier

    Hallo Merlot,

    die Frage, wie das korrekt zu verschlüsseln ist sollte damit geklärt sein.

    Ausführungen dazu, ob es verschlüsselt wwerden darf machen die Deutschen Kodierrichtlinien (DKR),

    :dkr: .

    Im ersten Teil dort finden Sie in der 2005er Version auf Seite 11 unter der Kapitelüberschrift Nebendiagnosen Ausführungen hierzu. Beachten Sie dabei bitte, dass \"für Kodierungszwecke Nebendiagnosen als Krankheiten interpretiert werden, die das Patientenmanagement beeinflussen, dass irgendeiner der folgenden Faktoren erforderlich ist:
    Therapeutische Massnahmen
    Diagnostische Massnahmen
    Erhöhter Betreuungs-, Pflege- und/oder Überwachungsaufwand\"

    Zusammenfassend geht es also um Ressourcenaufwand, der nachvollziehbar entstanden sein muß.

    eine Seite weiter finden Sie unter dem Subkapitel Abnorme Befunde den Hinweis, dass \"abnorme Labor-, Röntgen-, Pathologie und andere diagnostische Befunde nicht kodiert werden, es sei denn, sie haben eine klinische Bedeutung im Sinne einer therapeutischen Konsequenz oder einer weiterführenden Diagnostik (nicht allein Kontrolle der abnormen Werte).\"

    Für Sie zu beurteilen ist also, ob eine therapeutische Konsequenz oder weiterführende Diagnostik vorliegt (Aspekt: Ressuorcenverbrauch)

    Gruß
    D. Duck

    Hallo Mr. Freundlich,
    Danke für die Hilfe,

    Hallo ochpowi,
    in Ihrem Fall und Ihrer Schilderung bin ich aufgrund des Ressourcenverbrauch doch bei Ihnen, die Niereninsuffizienz hat die Wertigkeit einer Nebendiagnose, da Sie ja unter anderem Lasix (Furosemid) verabreicht haben. Dies gilt aber nur für den Fall, dass die Niereninsuffizienz die Lasixgabe verursachte. Sollten sie die Herzinsuffizienz so behandelt haben und die Niereninsuffizienz nur durch Laborkontrollen diagnostiziert und verifiziert haben, sind wir wieder bei einem leidigen Thema. Diese lautet: Rechtfertigt die Gabe eines Medikaments (im Sinne von Ressuorcenverbrauch) die Angabe zweier Nebendiagnosen, für die diese Medikament indiziert ist. Die Sicht der Krankenkassen geht dahin, dass dies nicht so gerechtfertigt ist.

    Sollte sich Ihr Behandlungsfall also so darstellen, dass die Lasixgabe primär aufgrund der Kardialen Insuffizienz erfolgte und die Nierenretentionsparameter lediglich kontrolliert wurden, so ist die Argumentation des MDK nachvollziehbar. Dies zumindest insofern, als das die Niereninsinuffizienz keinen Ressourcenverbrauch darstellt (im Sinne der DKR)

    Gruß
    D. Duck

    Hallo Erlösminimierer,

    im von Ihnen geschilderten Fall (Labor: Nierenretentionsparameter (z. B. Krea) erhöht, keine Medikation, keine witere Therapie keine Dialyse, anscheinend ja noch nicht mal Informationsgespräch) ist die Antwort klar. Darf nicht kodiert werden.
    Die entsprechende Regelung finden Sie in den DKR. Befinde mich gerade in einer Wochenendsituation, habe deshalb keine DKR dabei und kann sie noch nicht auswendig. Die Hinweise finden Sie aber unter Nebendiagnosen, dort unter einer Überschrift die so ähnlich lautet wie Laborkontrollen.

    Schönes Rest-We
    D. Duck

    Hallo Wissensdurstig,
    zu dieser Fragestellung gab es einige Artikel in Zeitschriften wie
    Deutsches Ärzteblatt,
    Krankenhausumschau
    Das Krankenhaus
    Führen und Wirtschaften im Krankenhaus

    Von einer wissenschaftlich fundierten Arbeit Arbeit mit Zahlen, Daten Fakten weiß ich nicht. Die Ausarbeitungen beschäftigen sich im Wesentlichen mit Aufdeckung von Prozeßmnägeln und Ablaufverbesserungen.

    Einen guten Teil der Artikel wird es hier bei den downloads geben.

    Einfach mal gucken

    Gruß
    D. Duck :erschreck:

    Zitat


    Original von kscholze:

    kann mir jemand sagen, wie ich herausfinden kann, ob für eine bestimmte, neue OP Methode (Eingriff an der Wirbelsäule) für unser Haus ein Versorgungsauftrag besteht? Eine Unfallchirurgie ist im Hause.

    Hallo Frau kscholze,

    Der Begriff des Versorgungsauftrags ist rechtlich nicht (ausreichend) definiert.

    Nach geltender Meinung und Rechtsprechung durch das BSG ergibt sich der Versorgungsauftrag aus dem Landeskrankenhausplan, insbesondere aus den ausgewiesenen Fachabteilungen.
    Siehe hierzu auch zahlreiche Beiträge im Forum.

    Insofern stehen Sie nicht schlecht dar.

    Der Hang, sich zu spezialisieren ist grundsätzlich zu befürworten, der Drang, sein Leistungsspektrum zwecks Erlösoptimierung zu erweitern wird grundsätzlich von den Kostenträgern kritisch gesehen.

    Soll diese Leistung elektiv oder notfallmäßig angeboten werden? Gibt es eine solche Leistung schon in benachbarten Kliniken? Mindestmengen hin und her: Gibt es ausreichend Potential, um diese Leistung auch für Ihr Haus wirtschaftlich und für Ihre Patienten in ausreichender Qualität zu erbringen?

    Auch diese Fragen sollten Sie sich hausintern vor Umsetzung der Leistung stellen.
    Gruß
    D. Duck :d_gutefrage:

    Hallo kscholze,

    obwohl auch ich mit diesem Thema nur mittelbar vetraut bin denke ich, dass mit Schonbetrag die Kappungsgrenze gemeint ist.

    Näheres hierzu wird sicherlich von mit dem Thema Vertrauteren geliefert, bevor ich hier Halbwahrheiten verbreite.

    Gruß
    D. Duck

    Guten Tag Herr Zeeuw und Frau Mücke,

    intuitiv wollte ich Ihnen, Herr Zeeuw ja wiedersprechen. In Teilen tue ich dies auch. Bei der Findung der Hauptdiagnose ist ja nicht die Umgehung einer Fehler-DRG für die Handlung maßgebend. Korrekt geschlüsselte Behandlungsfälle haben ein gewisses Risiko, in eine Fehler-DRG zu münden. Der Begriff der Fehler DRG ist hier auch etwas irreführend. Er besagt nicht, dass sie beim kodieren einen Fehler gemacht. Eher handelt es sich begrifflich oft um seltene Konstellationen. Diese sind ja auch mit einem kalkulierten RG hinterlegt.

    Die DKR geben ihnen im vorliegenden Fall aber recht. Unter D002d (Hauptdiagnose im Subteil Zuweisung eines Symptoms als HD finden sie den entsprechenden und maßgeblichen Hinweis. \"Wenn sich ein Pat. mit einem Syptom vorstellt und die zugrundeliegende Krankheit zum Zeitpunkt der Aufnahme bekannt ist, jedch nur das Symptom behandelt wird (so sieht es nach Ihrer Schilderung ja aus), ist das Symptom als HD zu kodieren (=R04.-). Die zugrundeliegende Krankheit ist anschließend als ND zu kodieren (=Q27.9).

    Hätten Sie im vorliegenden Fall aber weitere Handlungen auch in Bezug auf das Grundleiden vorgenommen, so müßten Sie dieses als HD schlüsseln und würden so eventuell wieder in einer Fehler FRG landen
    Gruß
    D. Duck

    :p