Beiträge von ELRA

    Hallo und DANKE an alle!!

    Genau diese Fragen beschäftigen mich auch seit einiger Zeit und ich bin nun froh, hier ähnlich ratlose bzw. ratsuchende Kollegen zu treffen :wacko: .

    Eine spezielle Kasse geht sogar soweit, in Ihrer Mitteilung gem. §4 nicht mal zu benennen, was sie überhaupt prüfen wollen. Das wird dann immer erst klar, wenn der Prüfauftrag des MDK folgt.
    Mit denen habe ich bereits mehrfache erbitterte Telefonate hierzu geführt. Die Antwort ist immer dieselbe (übrigens bei allen Kassen): das ist unsere Vorgabe, das können wir nicht anders machen. Und nun???

    Hoffe, es gibt bald jemanden, der diese drängenden Fragen bzgl. der KONKRETEN Nennung der Auffälligkeiten und das überhaupt nicht zusenden derselben klären kann!

    Viele Grüße
    ELRA

    Guten Morgen,

    gem. §9 PrüfvV gilt der Eingangsstempel als Frist auslösend bzw. erfüllend.
    Bei uns wird das jedoch durch MDK und einige Krankenkassen (besonders bekannte grüne) einfach übergangen. Begründung: der MDK würde zur Frist der vier Wochen drei Tage "zugeben", da sie ab dem Erstellungsdatum im eigenen Hause rechnen 8| . Das vereinfacht nicht im mindesten sondern führt zu weiterem bürokratischem Aufwand!

    Uns wurde bereits mehrfach durch KK mitgeteilt, dass die Unterlagen beim MDK nicht angekommen seien. Einige Tage später wurden diese dann jedoch plötzlich dort doch aufgefunden.... Was soll man dazu sagen?!

    Wie stellen Sie in Ihren Häusern den Zugang der Unterlagen beim MDK sicher? Mit was beweisen Sie den Zugang?

    Grüße

    ELRA

    Vielen Dank für die schnellen Antworten.

    Ich schätze das Thema auch als problematisch ein. Da jedoch zudem Uneinigkeit innerhalb der MC-Abteilung herrscht und ansonsten Unsicherheit bzgl. der rechtlichen Situation ist es dann wohl wirklich das Beste, einen Anwalt zu konsultieren, denn es ist in der Tat mehr als komplex! Den Versuch, eine "Zwischenstufe" einzuschalten war es aber auf alle Fälle wert :thumbup:

    Allen einen schönen Abend und nochmals Danke.

    Gruß ELRA

    Hallo liebe Forumsnutzer,

    ich hoffe, es besteht zu diesem Thema noch kein Beitrag und ich habe es hier richtig platziert, denn trotz "Recherche" hier vor Ort konnte ich nichts passendes finden...

    Ist ein Patient privat versichert und zur Beanspruchung von Wahlleistungen durch seinen PKV-Vertrag berechtigt, ist es dann für einen stationären Aufenthalt möglich, ihn im Belegarztsystem eine Wahlleistungsvereinbarung unterschreiben zu lassen, sodaß der Belegarzt und der Beleganästhesist diese in Rechnung stellen können?

    Macht man sich bei Abrechnung von Wahlleistung in diesem Fall der "Falschabrechnung" strafbar?!

    Für mich geht aus § 17 Abs. 3 S. 1 KHEntgG eigentlich hervor, das ein Belegarzt keine Wahlleistungen abrechnen darf, da er angestellt oder verbeamtet sein müsste (was er ja de facto nicht ist).

    Ich hoffe, es kann mir jemand einen Tip oder Link (an-)geben und bringt ein wenig Licht in dieses Dunkel des Abrechnungsdschungels ;( .
    Danke!

    Gruß ELRA

    Guten Morgen an alle,

    bisher haben wir ebenfalls mühsam per Listen bei der Kasse nachgefragt, wie der Status der Fälle denn sei. Das ist ein äußerst unbefriedigendes Verfahren und es kann ja irgendwo auch nicht sein, dass man X Fällen nachrennen muss.

    Daher haben wir uns nach Gesprächen mit Kollegen zu diesem Thema, zu folgender Handlungsweise entschlossen:
    Nach letzten Urteilen war die Prüfungsfrist von 6 Monaten im Gespräch, die ja leider ohne Sanktionen blieb.
    Dennoch nehmen wir das als Anhaltspunkt und rechnen für Fälle, die bereits länger beim SMD liegen, die AWP ab, sofern uns kein Gutachten vorliegt.

    Es zeigt sich nämlich, dass nur die Gutachten verschickt werden, bei denen ein Abschlag das Ergebnis ist, der Hinweis auf gewonnene Fälle aber, (vermutlich nicht ganz unabsichtlich) unterbleibt.

    Sollte einmal eine AWP zu unrecht abgerechnet worden sein, meldet sich die Kasse eh schneller als man schauen kann, und die Rückabwicklung stellt für die Abrechnung kein großes Problem dar.

    Nach einiger Zeit der Anwendung muss ich sagen, es funktioniert ganz toll!!

    In Sachen vorzeitiger Verrechnung: hatte gestern erst ein Telefonat mit der Kasse, die tatsächlich meint, angeblich nicht eingereichte bzw. angeblich nicht vollständig eingereichet Unterlagen begründen die Einbehaltung von Teilbeträgen vor SMD-Prüfung! :evil:

    Schönes Wochenende
    ELRA