Hallo und DANKE an alle!!
Genau diese Fragen beschäftigen mich auch seit einiger Zeit und ich bin nun froh, hier ähnlich ratlose bzw. ratsuchende Kollegen zu treffen :wacko: .
Eine spezielle Kasse geht sogar soweit, in Ihrer Mitteilung gem. §4 nicht mal zu benennen, was sie überhaupt prüfen wollen. Das wird dann immer erst klar, wenn der Prüfauftrag des MDK folgt.
Mit denen habe ich bereits mehrfache erbitterte Telefonate hierzu geführt. Die Antwort ist immer dieselbe (übrigens bei allen Kassen): das ist unsere Vorgabe, das können wir nicht anders machen. Und nun???
Hoffe, es gibt bald jemanden, der diese drängenden Fragen bzgl. der KONKRETEN Nennung der Auffälligkeiten und das überhaupt nicht zusenden derselben klären kann!
Viele Grüße
ELRA