Beiträge von LilaPause

    Liebe Mitstreiter,

    seit neustem streicht uns ein bestimmter MDK-Gutachter permanent Intensivbehandlungstage, da die Dokumentation der entsprechenden Merkmale durch die Pflege nicht ausreichend sei.

    Zitat: "Für die Kodierung der Prozeduren fanden sich keine ausreichenden Korrelate in der Doku. Hier ist darauf hinzuweisen, dass die Pflegedokumentation oder die Dokumentation durch nicht ärztliches Personal nicht ausreicht.“

    Bisher hatten wir hiermit keinerlei Schwierigkeiten und können ebenso keinen Hinweis im dazugehörigen OPS- Kode (9-61) finden, der diese These stützt.

    Gibt es hier ähnliche Erfahrungen und/oder Tipps zum Umgang hiermit?

    Vielen Dank

    Gruß

    LilaPause

    Liebe Mitstreiter,

    seit geraumer Zeit weist eine bestimmte Krankenkasse die mit "T" beginnt permanent Rechnung mit der Begründung ab, dass der Entlassungsgrund nicht plausibel sei.

    Dies betrifft meist Kurzliegerfälle in der Psychiatrie, die bspw. als "regulär beendet" entlassen wurden.

    Die Kasse wurde hier gebeten, ein Prüfverfahren einzuleiten wenn Sie wissen möchte, ob der Entlassungsgrund tatsächlich korrekt ist bzw. der Aufenthalt notwendig war.
    Die Rechnung selbst sei von der Kasse nicht reaktivierbar, sodass wir diese erneut schicken müssen damit diese gezahlt werden kann.

    Nach erneuter Rechnungsübermittlung ging jetzt die Prüfanzeige zur MDK-Prüfung ein, da eine neue Rechnung bekanntlich neue Fristen auslöst.

    Wer kennt diese Vorgehensweise noch? Die Kasse teilte mir mit, dass sie bei allen Häusern so vorgeht. Eine Rechtsgrundlage für die Zurückweisung der Rechnung konnte mir nicht genannt werden....ist mir persönlich auch nicht bekannt. Ggf. kann mich hier jemand eines Besseren belehren!?

    Vielen Dank für Rückmeldungen hierzu

    Gruß

    LilaPause

    Liebe Mitstreiter,

    zu o.g. Thema hätte ich eine bzw. mehrere Fragen.

    Dieser Kode wird kommende Woche erstmals bei uns durch den MDK geprüft und wir sind der Meinung, alle Mindestmerkmale erfüllen zu können.

    Hat jemand hierzu bereits eine MDK-Prüfung hinter sich und kann mir seine Erfahrungen mitteilen?

    Was erwartet der MDK z.B. in Bezug auf eine "Qualifizierte Diagnostik der Mutter/Vater-Kind-Beziehung"?

    Vielen Dank für Ihre Rückmeldungen!

    Gruß

    LilaPause

    Sehr geehrte Mitstreiter,

    wir haben i.R. einer PEPP- Prüfung Unterlagen an den MDK versandt nachdem uns die Prüfung durch den MDK und die Krankenkasse gem. PrüfvV angezeigt wurde.

    Nun erhielten wir nach mehreren Monaten kein Gutachten und haben beim MDK nach dem Bearbeitungsstand gefragt.
    Die Mitarbeiterin in der Verwaltung teilte uns mit, dass die Kasse den Prüfauftrag storniert hat nachdem wir bereits die Unterlagen versendet hatten und keine Begutachtung erfolgte.

    Nun stellt sich unsererseits die Frage, ob es möglich ist hier eine Aufwandspauschale abzurechnen?

    Gibt es ähnliche Erfahrungen und/oder Vorschläge hierzu?

    Vielen Dank!

    LilaPause

    Hallo liebe Diskussionsteilnehmer,

    leider gibt es im neuen OPS- Katalog für 2016 keine entsprechende Differenzierung der Mindestmerkmale/ Maßnahmen die unter diesen Kode fallen können.

    Gibt es hier mittlerweile weitere Erfahrungen zum Umgang mit diesem Kode? Welche konkreten Leistungen bilden Sie über diese Kodes ab?
    Eventuell gibt es auch ein Optionshaus mit entsprechender MDK- Erfahrung unter den Mitlesern?

    Danke!

    Gruß

    LilaPause

    Hallo liebe Mitstreiter,


    ich muss nochmal auf die Kodierung der Zusatzkodes zurückkommen.


    helmutwg hat ja erklärt, dass alle Leistungen die in einer 1:1 Situation erbracht werden, auch als Einzelbetreuung kodiert werden. Habe ich das richtig verstanden?

    Was zählt Ihrer Meinung nach alles dazu? Auch ein ärztliches Einzelgespräch?


    Wenn der Sozialdienst bspw. einen Patienten in eine Einrichtung begleitet, würden Sie dies dann auch als Einzelbetreuung kodieren?


    Und wie sieht es mit den Kleinstgruppenbetreuungen aus. Wenn am Wochenende (wg. Belastungserprobungen) teilweise nur wenige Patientinnen auf Station sind, werden dann trotzdem alle Gruppen bis zu 3 Pat. über die Kleinstgruppe kodiert obwohl die Rahmenbedingungen das so vorgeben und es keinen primären therapeutischen Hintergrund hat?


    Ich stolpere immer wieder über die (sehr schwammigen) Mindestkriterien im Kode. Es ist einfach schwierig zu unterscheiden, welche Leistungen als reguläre TE und welche als Zusatzkodes kodiert werden sollen.


    Ich wäre hier über ein paar ergänzende Rückmeldungen zur Handhabung in anderen Häusern dankbar. Gibt es hier auch Optionshäuser mit KJP?

    Gruß


    LilaPause

    Guten Morgen liebe Mitstreiter,

    aktuell werden Fixierungen bei uns meist mit einer viertelstündlichen Sichtkontrolle dokumentiert. Tatsächlich besteht jedoch kontinuierlicher Hör- und Sichtkontakt zum Patienten. Dies ist auch Bestandteil unserer Behandlungsleitlinie. Lediglich die Dokumentation dieses Hör- und Sichtkontaktes erfolgt viertelstündlich.


    Die Zeiten der 1:1 Betreuung werden dann am Ende des Tages rückwirkend als Zusatzkode kodiert. Es werden nur Zeiträume addiert, die min. 2 Stunden betragen.

    In der Kodierung würde dann im Text ergänzt werden, dass sich der Patient in ständigem Hör- und Sichtkontakt befand.


    Wäre die viertelstündliche Dokumentation im Fixierverlaufsprotokoll und die o.g. Kodierung überhaupt ausreichend?

    Hat jemand bereits Erfahrungen damit sammeln können?


    Vielen Dank für Ihre Antworten :)

    Hallo liebe Forumsmitglieder,


    in 2015 werden in der KJP die, bisher über die Intensivbehandlung erbrachten, Einzel- und Kleinstgruppenbetreuungen als Zusatzkode kodiert.


    Die Kollegen in der Praxis stellen sich nun die Frage, welche Leistungen über reguläre TE´s und welche über Zusatzkodes erfasst werden sollen.

    Für die Intensivbehandlung gibt es ja in 2015 keinerlei TE Berechnung und folglich werden jegliche Leistungen die im Rahmen der IB kodiert werden würden, nicht berechnet werden.


    Andererseits ist es nun auch möglich, die Zusatzkodes für Einzel- und Kleinstgruppenbetreuung im Rahmen der Regelbehandlung zu kodieren.


    Dabei ist natürlich auch fraglich, welche Leistungen nun an welcher Stelle kodiert werden sollten.


    In den Mindestmerkmalen des Zusatzkodes (9-693) sind in den Mindestmerkmalen bspw. "ggf. gezielte, indizierte störungsspezifische Interventionen" genannt. Darunter könnte m.E. einiges fallen.


    Gibt es hier weitere Mitarbeiter aus dem KJP-Bereich, die sich evtl. mit dieser Thematik befasst haben? Vielleicht denke ich auch einfach zu kompliziert :)


    Ich würde mich über Rückmeldungen freuen!


    lilapause

    Hallo liebe Forumsmitglieder,


    in Anbetracht der Neuerungen und Änderungen des Kodes 9-67 in 2015, greife ich dieses Thema erneut auf.

    Die Intensivbehandlung bei Kindern und Jugendlichen ist ja in 2015 nicht mehr von Einzel- oder Kleinstgruppenbetreuungen abhängig.

    Außerdem wurde der Hinweis "Ein Kode aus diesem Bereich ist nicht für Patienten anzuwenden, bei denen autonome soziale Integration, wie der Besuch einer externen Regelschule oder ein externes Praktikum, angeordnet ist." entfernt.


    Wir haben bisher keiner Patienten im tagesklinischen Setting in die Intensivbehandlung eingestuft.

    Jetzt ergibt sich anhand der Änderung des Kodes für mich allerdings die Frage, ob es nun eher möglich und vor allem zu rechtfertigen wäre einen TK-Patienten in die Intensivbehandlung einzustufen?


    Wie wird es in anderen KJP´n ab 2015 gehandhabt?


    Danke für Eure Antworten


    lilapause

    Hallo Kodisi,


    in den DKR-Psych ist ja geregelt, dass die Hauptdiagnose die Diagnose ist, "[...] die nach Analyse als diejenige festgestellt wurde, die hauptsächlich für die Veranlassung des stationären Krankenhausaufenthaltes des Patienten verantwortlich ist."


    Im 1. Fall ist meines Erachtens die Hypothyreose als HD zu kodieren, da keine Behandlung der Depression eingeleitet wurde.

    Siehe hier Beispiel aus den DKR:

    "Ein Patient wird wegen zunehmender Persönlichkeitsveränderungen (Distanzlosigkeit, Wutausbrüche, Vergesslichkeit, Konzentrationsstörungen, Stimmungsschwankungen) und Kopfschmerzen stationär aufgenommen. Der neurologische Befund und die weiterführende apparative Diagnostik ergibt die Diagnose eines Hirntumors. Es wird eine organische Persönlichkeitsstörung bei Hirntumor diagnostiziert. Der Patient wird drei Tage nach stationärer Aufnahme zur Operation des Hirntumors in die Neurochirurgie verlegt. Eine umfassende psychologisch-psychiatrische Persönlichkeitsdiagnostik wurde nicht durchgeführt.

    Hauptdiagnose: Hirntumor


    Nebendiagnose(n): Organische Persönlichkeitsstörung"

    Sollte für die Depression ein Aufwand in Form therapeutischer, diagnostischer oder pflegerischer Maßnahmen vorgelegen haben, kann diese auch als ND kodiert werden.


    Im 2. Fall wurde der Patient ja aufgrund einer bekannten und bereits behandelten Depression wieder aufgenommen. Die Diagnose ist dahingehend also schon gesichert und war der Grund für die Veranlassung des stationären Aufenthaltes! Die Somnolenz kann in jedem Fall als ND kodiert werden.


    Liebe Grüße


    lilapause

    Hallo,


    vielen Dank für die Antworten.

    Ich habe mich etwas schwammig ausgedrückt. Die Psych-PV hatte ich nicht gemeint (trotzdem danke). :)


    Sowohl die Eingruppierungsempfehlungen, als auch die Merkmale der Kodes 9-67 sind mir bekannt.

    Betrachtet man sich die Mindestmerkmale, bin ich mir allerdings nicht sicher, wo genau man diese PatientInnen wiederfindet.

    Sind sie z.B. eigengefährdet, oder droht vielleicht eine somatische Dekompensation wegen der Kachexie und den damit verbundenen Komplikatioenen?

    Für mich passt kein Merkmal so richtig zu dieser Patientengruppe.


    Deshalb möchte ich gerne wissen, wie es konkret in der Praxis mit der Einstufung dieser PatientInnen gehandhabt wird.


    Vielen Dank und viele Grüße


    LilaPause