Beiträge von ck

    hallo frau busley,

    auch wenn es vom thema fast-track sich entfernt:

    das problem der korrigierten rechnungen wird es bei einer ex post sicht immer geben, denn dann ist es ja auch nicht wirklich schwer den fall zu beurteilen!

    überspitzt ausgedrückt: ging es gut, kann man ja fast immer einen tag abziehen, ging es nicht gut ist es ja belegt und ggf. bei wiederaufnahme eine komplikation mit zusammenführung zu generieren. wie kann man eigentlich eine zusammenführung im verantwortungsbereich des krankenhauses bescheinigen, wenn man (mdk) zuerst den 1. fall um einen tag an die ugvd hinkürzt und dann nach ende des 2. falles eine komplikation im verantwortungsbereich des krankenhauses gutachterlich bescheinigt????????? :t_teufelboese:

    da verstehe ich das system nicht mehr - gehts gut -> erst abzug, kommt dann später eine komplikation wegen der eh schon zu frühen entlassung kann man ja auch eine fallzusammenführung wegen komplikation im verantwortungsbereiches des krankenhauses generieren. hier werden wohl die juristen weitere klärung herbeiführen müssen.

    von seiten der krankenkassen geht es ja auch nicht um eine blutige entlassung sondern schlicht und einfach bei medizinisch abgeschlossen versorgten patienten aus ex post sicht geld zu sparen - und um nichts anderes leider! dies trifft übrigens auch auf alle prüfungen zu - rightcoding interessiert NIEMANDEN - nur moneysaving über kodierung oder ugvd-abschläge (oder hat schon mal jemand im grossen stil mdk-prüfungen über ccl 0 diagnosen gehabt??)

    hallo ins forum,

    ich würde den text von herrn heller mal anders formulieren dürfen: wenn jemand ein neues - ggf. teureres oder aufwändigeres - op-verfahren einführt, das durch die neue methode den stationären aufenthalt verkürzt und in die nähe der ugv bringt, wird er nicht gerade dafür belohnt. der reflex des kassen-edv-systems oder des kassenmitarbeiters wird immer eine prüfung mit der fragestellung \"war die überschreitung der ugv medizinisch notwendig\" enden. wenn dann das verfahren wirklich gut ist, wird der mdk dies bestätigen und der für den patienten gute/innovative operateur ist auch der arme operateur.

    ein stück medizinische entwicklung wird so auf grund der systematik sicher dem gesundheitswesen verloren gehen.

    Hallo U.B.,

    nach meiner Erfahrung gibt es keine allumfassende Liste mit modularen Prothesen. Am besten ist es sich Kataloge und OP-Anleitungen zu besorgen, dann kann der MDK auch gleich vor Ort sehen, was geprüft wird (erleichtert die Inhouse-Prüfung). Die Schwierigkeit besteht auch darin, dass einige modulare Systeme nicht immer als modulare Prothese abgerechnet werden können (z.B. Femurteil mit Innengewinde statt Schraube)

    Schöne, nicht zu heisse Woche

    Hallo bern,

    also so ganz kann ich das noch nicht verstehen

    Zitat


    Original von bern:

    Wenn das Gutachten zutreffenderweise eine Fehlkodierung nachweist, die keine Rechnungsänderung zur folge hat, müssen Sie - theoretisch - die Rechnung stornieren und einen neuen Datensatz schicken. Da dieser von der Rechnungshöhe identisch mit der ersten ist, kann eine Rücküberweisung und nochmalige Bezahlung entfallen.

    Wenn wir also eine Fehlkodierung haben, die nicht zur Rechnungsminderung führt - wie im resultierenden MDK-Gutachten dann ausgeführt - wären für mich die 100 Euro - aus meiner bescheidenen Sicht - fällig, aus Ihrer ja eher nicht?!?

    Wenn Ihre Sicht die wahre wäre könnte ich mir ja ein schon fast surreales Szenario denken:

    Die Krankenkassen könnten ja - aufgrund ihrer Datensätze - den MDK informieren, dass bei dem Patienten XXX wohl die Diagnose YYY vergessen wurde, also bitte prüfen, ob die Diagnose (CCL 0 oder 1, aber auf alle Fälle nicht DRG-relevant ) nicht vergessen wurde. Nebenbei aber bitte mal nachsehen, ob das nicht verknüpft mit der Frage nach UGVD oder OGVD doch zu einer Minderung der Rechnung führen kann. Wenn ja -> perfekt, wenn nein -> keine 100 Euro, da ja auf Grund der Fehlkodierung erst mal die Rechnung storniert werden muss!!!!!

    Mir würde sich bei der Sichtweise der Sinn nicht erschliessen.

    Ach ja - und der MDK bekäme eine neue Aufgabe - Kontrolle der vollständigen Kodierung (Rightcoding - Upcoding - Totalcoding) :i_respekt:

    Hallo bern,

    also wenn ich erst den Gesetzestext lese:

    \"1c Bei Krankenhausbehandlung nach § 39 ist eine Prüfung nach Absatz 1 Nr. 1 zeitnah durchzuführen. Die Prüfung nach Satz 1 ist spätestens sechs Wochen nach Eingang der Abrechnung bei der Krankenkasse einzuleiten und durch den Medizinischen Dienst dem Krankenhaus anzuzeigen. Falls die Prüfung nicht zu einer Minderung des Abrechnungsbetrags führt, hat die Krankenkasse dem Krankenhaus eine Aufwandspauschale in Höhe von 100 Euro zu entrichten.\"

    und dann Ihren Kommentar:

    Zitat


    Original von bern:

    Siehe dazu einen Großteil des gesamten Threads. Um es noch mal ganz genau darzustellen:

    Wenn das Gutachten zutreffenderweise eine Fehlkodierung nachweist, die keine Rechnungsänderung zur folge hat, müssen Sie - theoretisch - die Rechnung stornieren und einen neuen Datensatz schicken. Da dieser von der Rechnungshöhe identisch mit der ersten ist, kann eine Rücküberweisung und nochmalige Bezahlung entfallen.

    Da die KK diese neue Rechnung nicht mehr überprüfen wird (außer sie ist mit dem Klammerbeutel gepudert, gibt es ja auch) fallen auch keine 100 € an.

    stelle ich erstmal fest, dass das Wort Kodierung irgendwie nicht vorkommt - ich lese nur Rechungshöhe (= Eurobetrag).

    Daher bin ich nicht sicher, ob wir hier einen Konsens erreichen werden :c_gruebel:

    ciao

    Hallo Herr Bern, hallo an alle,

    vielleicht kann mir mal jemand den SINN erklären, wenn ich einen Kurzbericht an die Kasse schicken soll, die den 301-ser Datensatz zu diesem Zeitpunkt ja schon hat??!!?? Nach der hier und sonstwo diskutierten Meinung besteht der Kurzbericht ja in den Daten des 301-ser Datensatzes und sonst keinen weiteren Informationen. Wenn die Kassen natürlich einen OP-Bericht und einen ausführlichen Entlassbrief meint ... (ein Schelm wer das das Kasse unterstellt)

    Vielleicht sehe ich aber auch die Erleichterung vor lauter Papier nicht mehr???

    Hallo schnippler,

    Zitat


    Original von schnippler2:
    Irgendwo müssen die 100€ ja herkommen.

    na klar: mehr Prüfungen, mehr Streit, mehr Druck auf den MDK, agressivstes Angehen von OGVD und UGVD Tagen -->> mehr Sozialgericht - toll!!!!

    Ich denke das wird der Weg der Kostenträger sein - ist aber nur eine persönliche, durch negative Eindrücke der Vergangenheit geprägte Sicht.

    Wenn wir im System der Kostenträger und Leistungserbringer so weitermachen, werden wir erst nach 6 bis 9 Monaten merken, wenn es im Krankenhaus keine Patienten mehr gibt - die Bürokratie lässt es uns erst verzögert merken
    :i_respekt:

    trotzdem schönes wochenende :erschreck:

    Hallo ToDo,

    Zitat


    Original von ToDo:

    @ Mikka, rogerrabbit

    - Warum hat die Kasse bei stationären ambulanten OPs nicht Anspruch auf bestimmte Angaben, bevor der MDK eingeschaltet wird?
    --> Wenn die OP im Katalog als in der Regel ambulant durchführbar gekennzeichnet ist, hat doch wohl das Krankenhaus zu begründen, warum doch stationär behandelt wurde!? Die AEP-Kriterien müssen vom KH geprüft werden - und die Mitteilung der erfüllten AEP-Kriterien an die Kasse kann ich auch datenschutzrechtlich wirklich nicht bedenklich finden...

    Immerhin gibt es bereits jetzt vorbildlich dokumentierende Krankenhäuser, die entweder in Papierform (mit der Verordnung) oder per DTA als MBEG (Medizinische Begründung) UNAUFGEFORDERT die entsprechend erfüllten AEP-Kriterien für eine stationäre Aufnahme dokumentieren und übermitteln. Warum sollten andere Leistungserbringer dann selbst nach Aufforderung dies verweigern???

    Und wenn die Kasse das Vorliegen der übermittelten AEP-Kriterien anzweifelt, bin ich doch auch völlig auf Ihrer Seite, dass dann der MDK einzuschalten ist und auch weiterführende Dokumentation und/oder Patientendaten nur noch an den MDK gehen...

    da bin ich voll und ganz Ihrer Meinung. Meine Erfahrung zeigt allerdings, dass versucht wird zuerst die Prüfung durch den MDK mit fast allen Mitteln zu umgehen. Wenn das KKH dann eine Begründung nach AEP liefert, werden mit 99,99999 prozentiger Unschärfe alle Fälle dann doch - trotz Begründung !!!!!! - duch den MDK überprüft (der bisher dann immer die stationäre Notwendigkeit bestätigt hat).

    Da ich mich nicht bürokratisch unterfordert fühle finde ich das Vorgehen nur irgendwie sinnlos und nicht zielführend (für übrigens alle beteiligten Parteien), frei nach dem Motto: egal was es ist - nur der Preis dafür muss runter.


    immer

    Zitat


    Original von Mikka:

    ... Behandlungstage gekürzt werden (uGvD),oder die stationäre OP in ambulantes operieren umgewandelt werden soll.

    Gibt es ähnliche Tendenzen und wie wird dort verfahren?


    Hallo Mikka,

    eine Kürzung der Kassen ohne Einschalten des MDK halte ich schlichtweg für nicht möglich. Ich würde ein solches Vorgehen nicht akzeptieren. Ein solcher Trend ist bei uns (noch) nicht zu erkennen.

    Bei ambulanten stationären OP´s die ggf. auch ambulant durchgeführt werden könnten allerdings bekommen wir Schreiben mit der Auffoderung diese ambulant abzurechnen, oder der KK (allerdings nur einer!) direkt und ohne Einschaltung des MDK dies zu begründen. Dies habe ich bisher allerdings nicht getan. Ausser den 301 Daten besteht aus meiner Sicht keine Verpflichtung gegenüber den Kassen Daten zu liefern - dafür gibt es ja den MDK. Allerdings weigert sich die Kasse den MDK einzuschalten -> Ende im Moment noch offen.