Beiträge von docholiday

    Nun der Tag hat doch 24 Stunden, ist das nicht ein rein organisatorisches Problem

    Nicht mehr ganz ernst,

    merguet


    Das Problem ist nur, dass das Vorhalten des hierfür notwendigen Personals sicher mehr kostet als die mögliche Kostenersparnis durch die Entlassung vor 24 Uhr. Kennt niemand eine entsprechendes Urteil? Wie wird dies in anderen Häusern gehandhabt?

    LG docholiday

    Liebe Kollegen,

    kann der MdK zur Vermeidung eines zusätzlichen Belegungstages eine Entlassung außerhalb der regulären Dienstzeit verlangen?

    Im konkreten Fall war noch eine Laboruntersuchung notwendig, deren Ergebnis erst nach Ende der normalen Dienstzeitr eintraf. Zu diesem Zeitpunkt war nur noch der ärztliche Bereischaftsdienst im Haus, der andere Sorgen (und Aufgaben) hatte als Patienten von der Normalstation zu entlassen. Die Entlassung erfolgte daher am Morgen des Folgetages.

    Falls der MdK dies verlangen kann, bis zu welcher Uhrzeit? Eigentlich müsste man für diese Fälle ja zusätzliches Personal vorhalten, was jedoch sicher in der regulären Fallkalkulation nicht enthalten ist...

    Da das Thema sicher nicht neu ist, gibt es hierzu irgendwelche Urteile / Empfehlungen?

    LG und vielen Dank

    Thomas Neumann

    Hallo,
    8-522.1 Hochvoltstrahlentherapie: Telekobaltgerät 3 bis 4 Bestrahlungsfelder, also 4 Bestrahlungen.
    Gruß


    Danke für den Hinweis auf den OPS-Text... :thumbup:

    Bei einer stereotaktischen Bestrahlung zählt jedoch jede Fraktion ("Zielvolumen") als eigene Bestrahlung (zumindest lt. Text zum OPS). Danke für die Unterstützung, Problem gelöst. :)

    Moin allerseits,

    bei einem unserer Patienten wurden an 4 Tagen jeweils 3 Metastasen an verschieden Lokalisationen des ZNS (jeweils neue Einstellung des Bestrahlungsgerätes) bestrahlt. Handelt es sich hier um 4 oder 12 Bestrahlungen? ?(

    Herzliche Grüße und Vielen Dank

    Thomas Neumann

    Guten Abend allerseits,

    aktuell bearbeite ich gerade ein Gutachten des MdK, welcher die Kodierung einer (eigentlich anerkannten) Mangelernährung (E44) mit dem Argument ablehnt, die Verabreichung von Trinknahrung sei kein Mehraufwand sondern Bestandteil der allgemeinen Verpflegung.

    Kennt jemand hierzu eine weiterführende Stellungnahme (Urteil, Gutachten, o.ä.)?

    Wie wird dies bei anderen MdK´s gehandhabt?

    Herzlichen Dank für Tips und Hilfe

    Liebe Kollegen, habe einen ähnlichen Fall.

    2010 kurative OP eines Tonsillenkarzionoms (Plattenepithel-Ca)

    2013 multiple Metastasen eines undifferenzierten Karzinoms

    Laut Pathologie ist eine Metastasierung des Tonsillen-CAs möglich aber nicht sicher.

    Wir haben kodiert C80.0 (CUP-Syndrom), MdK sagt C09.8 (Tonsillen-CA) mit deutlich niedrigerem Erlös

    Wer hat recht?

    Herzlichen Dank für ev. Hilfe

    Liebe Kollegen,

    in unserer Klinik werden die Patienten zur Vorbereitung auf eine allogene Stammzelltransplantation ca. 1 Woche vor Start der Konditionierung stationär aufgenommen. In dieser Woche erfolgen neben einer Implantation eines Quintonkatheters eine Vielzahl apparativer und laborchemischer Untersuchungen um Kontraindikationen und mögliche vorbestehende Infektherde auszuschließen. Der MDK streicht uns nun regelmäßig diese Vorbereitungszeit mit dem Argument, dass diese Untersuchungen ambulant durchgeführt werden könnten. Prinzipiell ist dies richtig, allerdings lässt sich die Vielzahl an Untersuchungen in der Praxis nicht ambulant organisieren bei Patienten die teilweise 100km von der Klinik entfernt wohnen.

    Gibt es andere Kliniken mit ähnlichen Problemen? Hat irgendjemand diesbezügliche Erfahrungen oder kennt Fälle in denen das Problem juristisch entschieden wurde? Bin für jeden Hinweis dankbar... :)