Liebe Kollegen,
kann der MdK zur Vermeidung eines zusätzlichen Belegungstages eine Entlassung außerhalb der regulären Dienstzeit verlangen?
Im konkreten Fall war noch eine Laboruntersuchung notwendig, deren Ergebnis erst nach Ende der normalen Dienstzeitr eintraf. Zu diesem Zeitpunkt war nur noch der ärztliche Bereischaftsdienst im Haus, der andere Sorgen (und Aufgaben) hatte als Patienten von der Normalstation zu entlassen. Die Entlassung erfolgte daher am Morgen des Folgetages.
Falls der MdK dies verlangen kann, bis zu welcher Uhrzeit? Eigentlich müsste man für diese Fälle ja zusätzliches Personal vorhalten, was jedoch sicher in der regulären Fallkalkulation nicht enthalten ist...
Da das Thema sicher nicht neu ist, gibt es hierzu irgendwelche Urteile / Empfehlungen?
LG und vielen Dank
Thomas Neumann