Beiträge von Machaon

    Zitat

    Hallo,
    momentan bleibt zumindestens uns (GWI_OPENMED) keine andere Möglickeit als wie oben beschrieben so zu verfahren; zusätzlich haben unsere Gynis immer OR-prozeduren verschlüselt (Naht Epi..), die wir ebenfalls rauswerfen müssen, dann wirds korrekt.
    Fehler-DRG in der Gyn sind unserer Meinung nach nicht so toll und sind auch niedriger bewetet.

    Gruß

    A. Döring

    :bounce:


    Guten Morgen

    wir arbeiten ebenfalls mit OpenMed und haben unseren Gynäkologen eine Anleitung zur Hand gegeben, nach der nun konsequent entsprechend der Kodierrichtlinien verschlüsselt wird. Die "O80" erscheint bei uns in den zur Frage stehenden Fällen nur in den postoperativen Diagnosen und wird dann nicht in den Entlassungsdatensatz übernommen. Die Abrechnung der entsprechenden Fallpauschalen ist zumindest im GWI-KIS dann trotzdem problemlos möglich.

    Freundliche Grüße


    Dr. Haubold

    :smokin:

    Guten Tag

    wir arbeiten ebenfalls mit QSMED und haben vor einigen Tagen die Information von unserem KIS-Hersteller bekommen, dass in den nächsten Tagen die Freigabe der neuen Spezifikation 6.0 erfolgen soll. Schaun wir mal.

    Freundliche Grüße

    Dr. Haubold:smokin:

    Hallo

    ich würde diesen Fall ebenfalls mit der ICD Bridenileus K56.5 kodieren. Für eine Komplikation im Sinne des K 91.3 ist inzwischen zu viel Zeit vergangen, um noch als direkte postoperative Folge durchzugehen.

    Schönen Abend noch


    Machaon :smokin:

    Hallo Frau Bernauer

    Dieser interessante Sachverhalt ist auch bei uns aufgetreten (1 Fall). Da der Grouper deshalb nicht tätig wurde, mussten wir das Aufnahmegewicht auf 9999 g reduzieren. Eine durchaus einfache Möglichkeit der Gewichtsabnahme, die sich manch älterer wünschen würde. Aber nun ernsthaft, sicher ein Fehler im Mapping, aber durch uns nicht zu ändern.

    Freundliche Grüße aus KW

    Dr. Haubold :smokin:

    Guten Morgen

    Durch die internistischen Kollegen wurde die Frage an mich herangetragen, ob es für die medikamentöse Lyse eines Herzinfarktes (sehr Kosten intensiv) eine eigenständige ICPM gibt. Ich habe lange gesucht, aber eigentlich nicht so richtig was gefunden.
    Wie wird es bei Euch kodiert?? Wer kann helfen??

    Freundliche Grüsse aus KW, bewölkt und ohne Regen

    Dr. Haubold :smokin:

    Hallo Herr Kollege

    Die Erfassung der Zeiten erfolgt wie in Ihrem System. Hier wird standardmäßig die Systemzeit vorgesehen, ausser bei den Aufnahme- und Entlassungsdiagnosen. Die Zeit entspricht der Aufnahme/Entlassung in/aus dem System.

    Das GWI System kennt noch weitere Diagnosen (Fachabteilungsaufnahme- und Entlassungsdiagnosen - einzugeben bei internen Verlegungen; Behandlungsdiagnosen, Op-Diagnosen, die aus dem Subsystem Op kommen).

    Die Festlegung der letztlich relevanten Entlassungsdiagnosen - in Anlehnung an die Kodierrichtlinien nach Prüfung des Falls - erfolgt unproblematisch mittels Übernahme aus den bereits eingegebenen Diagnosen. Diese sind dann eindeutig im System als Entlassungsdiagnosen gekennzeichnet. Zusätzlich ist jederzeit die Einfügung weiterer Diagnosen mittels Kodip über eine OLE-Schnittstelle möglich.

    Ich denke, dass durch uns Ärzte durchaus Diagnosen eingegeben werden, die nicht unbedingt (Kodierrichtlinien) für den Fall relevant sind. Deshalb halte ich das Vorgehen unter unserem KIS durchaus für sinnvoll und letztlich ist jede Entlassung mit wenigen Mausklicks erledigt.

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    quote:

    Ich hoffe also weiterhin, dass diese resourcenfressenden und für alle Seiten unangenehmen Einzelprüfungen durch die Krankenkassen bald ein Ende haben werden. Beschäftigt denn der MDK noch nicht genug Ärzte? Wie soll denn die Überprüfung von Nebendiagnosen durch die Krankenkassen Ihrer Meinung nach praktisch funktionieren?
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    Zu ihren letzten Zeilen kann ich nur sagen, wir werden sehen. Sicher werden nicht die KK die Nebendiagnosen überprüfen, aber wer hindert sie, einfach den MDK zu beauftragen? Und das wir uns mit dem MDK, sprich den KK, nicht mehr um Behandlungstage streiten werden, ist wohl klar. Was bleibt??? Bleiben wird der Kostendruck und damit der Wunsch der KK, die Bezahlung zu drücken. Wo wir wieder oben angelangt sind. Unabhängig davon wird sicher der von Ihnen beschriebene Weg erfolgen, der aber nicht sofort wirksam ist. Hier passt gut rein, dass wir alle schon lange auf deutsche Relativgewichte etc. warten. Und wer denkt heutzutage schon weiter als maximal eine Legislaturperiode??

    Freundliche Grüsse aus KW, sehr sonnig

    Dr. Haubold :smokin:

    Sehr geehrter Herr Dr. Scholz

    eine sehr lange Antwort mit sehr unterschiedlichen angesprochenen Problemen.

    Alle eingegebenen Diagnosen werden vom KIS system mit einem Datum und einer Uhrzeit versehen. Zusätzlich erfolgt die Festlegung, um welche Art von Diagnose es sich handelt. Grundsätzlich werden vom Arzt die Aufnahmediagnosen eingegeben. Kommt es während der Behandlung zu relevanten Behandlungsdiagnosen, werden diese gleichfalls erfasst und sind als solche im System gekennzeichnet. Bei der Entlassung erstellt der Kollege, nach entsprechender Wertung der vorhandenen Diagnosen, die Entlassungsdiagnosen. Diese werden gegroupt und nach § 301 an die KK übermittelt.

    Alle eingegebenen Prozeduren, sei es über Subsysteme (Op-Programm, Radiologie-Programm) oder per Leitstellenmanagement (Funktionsdiagnostik) werden grundsätzlich übermittelt. Hier ist eine Auswahl/Selektion unmöglich und auch nicht wünschenswert.

    Sie glauben doch nicht im Ernst, dass die KK es bei der Übermittlung der im Haus ermittelten DRG bewenden lassen? Gerade die eingegebenen Nebendiagnosen führen in vielen Fällen zu einer "teureren" DRG. Diese Diagnosen werden die KK kontrollieren und dazu brauchen Sie weiter die Daten nach § 301. Sinnvoll ist es dann wohl, wenn die gegroupten Daten mit den § 301 Daten übereinstimmen.
    Freundliche Grüsse aus dem sommerlichen KW

    Dr. Haubold
    :smokin:

    Moin Moin

    in unserem KIS System der Firma GWI ist es problemlos möglich, die zum Grouping Prozess verwendeten Diagnosen selbst festzulegen. :dance1: Das macht m.E. auch Sinn, weil letztlich nur die Entlassungsdiagnosen an die Krankenkassen gemeldet werden und von diesen sicher auch nachgegroupt werden. Die Kollegen sichten bei Erstellung der Entlassungsdiagnosen alle bereits vorhandenen Diagnosen, um so entsprechend der Kodierrichtlinien festzulegen, was gemeldet wird.

    Freundliche Grüsse aus dem sonnigen sonntaglichen KW

    Dr. Haubold :smokin:

    Hallo

    zumindest aus unserem Haus kann ich sagen, dass mehr als 20 ICPM´s eher sehr unwahrscheinlich sind. Wir sind ein Krankenhaus der Regelversorgung. Im Jahre 2001 hatten wir maximal 15 ICM, das war allerdings ein Patient, der sehr lange auf der ITS lag und zudem oft operiert wurde. Hinzu kommt, dass die meisten ICPM sowieso zur Zeit noch keinen Einfluss auf das Grouping Ergebnis haben.

    Viele Grüsse aus dem mehr als warmen KW

    Dr. Haubold :smokin:

    Hallo

    hier noch ein kleiner Hinweis zur Nutzung des DRG-Workplaces aus OpenMed heraus. Standardmässig ist eingestellt, dass nicht nur die Entlassungsdiagnosen für den Grouper hinzugezogen werden. Das bringt natürlich die Gefahr mit sich, dass zuvor eingegebene Behandlungsdiagnosen (die nicht in der Entlassung nach § 301 erscheinen) gegroupt werden und ein nettes Ergebnis hervorzaubern. Aus diesem Grund habe ich bei uns nur die Entlassungsdiagnose eingestellt.

    Freundliche Grüsse aus dem verregneten und sehr kühlen KW


    Dr. Haubold :smokin: