Beiträge von a_thomas

    Liebes Forum,

    leider konnte ich nichts befriedigendes zu dem Thema finden.
    In welchem Zeitraum kann die Private Kasse eine Rechnung prüfen (durch med. Dienst). Da sie ja nicht an die 6 Wochen gebunden ist, ist es legitim die Unterlagen mit Einverständnis des Versicherungsnehmers bis zur Verjährungsfrist von 4 Jahren anzufordern.
    Zwar habe ich gelesen, das die Anforderung von Unterlagen nicht gleich die Hemmung der Verjährung bedingt, finde es aber im Rahmen der Risikobewertung befremdlich, Anfragen zu erhalten aus 2013 abgerechneten Fällen.
    Es gibt ja ein paar Urteile bezüglich der Rechnungskorrektur durch die Krankenhäuser und der Prüfung der Krankenkassen, welche sich ja aber alle auf SGB V Verhältnisse beziehen. Aber warum soll der Grundsatz nach Treu und Glaube nicht auch in der Beziehung zur PKV gelten? Insofern sollte eine Prüfung der Rechnung doch innerhalb des Wirtschaftsjahres (bzw. max. des darauf folgenden) stattfinden.

    Ich will ja keine schlafenden Hunde wecken, aber ansonsten könnten ja insolvente PKV´n auf die Idee kommen noch mal schnell mal Fälle der letzten 4 Jahre prüfen und noch Fristgerecht nachfordern.... ?(
    Dies kann ja eigentlich im Rahmen des Vertrauensschutzes oder ähnlich gearteten Regelungen (UStG) nicht legitim sein!

    MfG
    Thomas

    Hallo F15.2 & Schmunzelmonster,

    ja die d3 hatte ich inzwischen auch gesehen und das ganze wird spezifischer, dennoch ist nicht darin enthalten das es ein "gekühlter" Katheter ist.
    Hat dann die größte gemeinsame Schnittmenge :S
    Der Dimdi FAQ ist klar, danke!
    Aber scheinbar ist 3D+gekühlt+Anpressdruck nicht monokausal mit einem Kode abzubilden ;(
    Was mache ich also wenn ich dann nur 3D und gekühlter Katheter habe. (mich für den entscheiden der in die F50A führt, klar :D )???

    MfG
    A.T.

    Liebe Forumgemeinde,

    Eine Ablation wurde sowohl im 3D Mappingverfahren (8-835.83) wie auch mit gekühlter Radiofrequenzablation und Messung des Anpressdruckes (8-835.c3) ausgeführt.

    MDK ist der Meinung da nur 1 Ablation durchgeführt wurde (linker Vorhof) ist diese auch mit 1 Kode monokausal abzubilden.
    Mit dem 8-835.83 alleine lande ich in der F50A mit der 8-835.c3 in der F50B. (Dies will natürlich der MDK + 1-268.1)
    Können beide Kodiert werden?
    Wenn nur 1 dann welche?
    Ist unter 1-268.1 Kardiales Mapping das 3D Mapping zu verstehen?

    Unser neuer EPU Doc mit MDK Erfahrung aus einem anderen Bundesland sagt das die Angabe beider Kodes bisher nie beanstandet wurde.


    Vielen Dank für Hilfe im Voraus! :)

    MfG
    A.T.

    Liebes Forum,

    wie ist eure Erfahrung für das aktuelle Jahr.
    Ist die Anzahl der Prüfungen d. MDK Verfahren gestiegen, gleichbleibend oder sogar weniger geworden.
    Falls wesentliche Änderungen im Prüfaufkommen sind, was meint Ihr, in welchem Zusammenhang es zu werten ist. (PrüfvV -> Ablehnung Falldialog Ja/Nein, sachlich- rechnerische Prüfungen, bestimmte Prozeduren, GBA, BSG, OGVD´s, etc.?).

    Wir beobachten einen signifikanten Anstieg dieses Jahr.

    Vielen Dank f. Eure Antworten :)

    MfG
    AT

    Hallo,

    ich stelle mal den Auszug aus dem OP Bericht ein:

    Nun erfolgt eine weitere Präparation nach distal. Die digitalen Nerven zur 3. und 4. Zehe werden
    identifiziert und weit distal koaguliert und durchtrennt. Nun weitere Präparation proximal. Hier werden
    ebenfalls die Hauptäste identifiziert und weitgehend proximal durchtrennt. Das intraoperative Präparat
    wird zur histologischen Untersuchung eingeschickt. Nun erfolgt eine lokale Denervation des gesamten
    OP-Bereiches mit Bipolar.

    Also wird das "anfallende" Material nur zur Histo geschickt? Ist also somit "üblicher" Bestandteil der Hauptprozedur, womit monokausal gesehen, die Biopsie nicht zusätzlich kodiert wird?
    Wo gibt es ggf. Ausnahmen? Wann ist es als extra zu sehen wann nicht?

    Danke im Voraus ^^

    VG
    AT

    Hallo,

    bräuchte mal Hilfe...

    MDK streicht regelmäßig die Biopsie d. Inzision raus, obwohl im Verzeichnis steht:
    Inkl.:Intraoperative Biopsie, Biopsie bei diagnostischer Endoskopie durch Inzision und intraoperativ

    mit der Begründung, die Biopsie wäre im OP enthalten.

    Aktuelles Beispiel:


    1-502.7 Biopsie an Muskeln und Weichteilen durch Inzision: Fuß
    mit:
    5-041-9 Exzision und Destruktion von erkranktem Gewebe von Nerven: Nerven Fuß

    Welche Einschränkungen außer den Exkl. im Verzeichnis gibt es denn bei den Biopsie- Code´s???

    Vielen Dank!!!

    VG
    AT

    Liebe Gemeinde,

    folgender Fall:
    In einer MDK Begehung wurde ein OPS gestrichen, dies erfolgte im Konsens. ;(
    Leider wurde nicht weiter geprüft wie die korrekte (vollständige) Kodierung des Falls gewesen wäre.
    Später setzt sich jemand hin u. geht das ganze noch mal im Katalog und nach dem OP Bericht durch u. findet den richtigen OPS, durch welchen man (zufällig)wieder in der ursprünglichen DRG landet.

    Seit dem sind ca. 2 Monate vergangen.

    Widerspruch wird abgelehnt unter Berufung auf PrüfV, neue Rechnung aber auch.

    Kann noch eine Rechnungskorrektur erfolgen, bei einem bereits geprüften Fall?
    (Rechnungskorrektur kann ja im Rahmen der "sachlich rechnerischen" Richtigstellung innerhalb eines längeren Zeitraumes erfolgen)
    :?:

    Vielen Dank!
    Beste Grüße
    a_th

    Hallo,

    Danke und ja, das die Fraktur als HD nicht sein kann, ist mir klar. Nach DKR muss die R31 einfach als HD bestehen bleiben.

    Mich nervt einfach bei so Fällen, das die OP in diesem Fall gar nichts bringt?

    In einem anderen Fall musste ein Patient in der Komplex nachamputiert werden, auch hier das gleiche, die Prozedur ist eigentlich für lau :P .

    Beste Grüße

    A.T.

    Sehr geehrtes Forum,


    von der Kasse haben wir bezüglich der Kodierung einer HD eine Anfrage bekommen, wo ich sehr unzufrieden wäre, wenn wir ihr ihren Einwand zugestehen müssten :evil:

    Folgender Fall:

    Patient bekommt in anderer Klinik im Juni XPS- Laser-Vaporisation der Prostata, wird entlassen, wenig später wieder aufgenommen wegen spülpflichtiger Makrohämatorie u. Harnblasentamponade, entwickelt im Aufenthalt eine Sepsis.

    Patient wird dann aus dieser Klinik, bei uns zur akutgeriatrischen Komplexbehandlung aufgenommen. HD für die geriatrische Frührehabilitation ist die R31 (dies hat ja zur Aufnahme geführt), PCCL 4 durch die ND.

    Am 14. Behandlungstag stürzt er u. zieht sich eine Femurfraktur zu, die am selbigen Tag genagelt wird.

    Patient bleibt noch weiter 5 Tage akutgeriatrisch und wird dann in die (Geri-)Reha entlassen.

    Die MDA haben die Fraktur (S72.2) als Entlass- HD kodiert. Womit wir in die I08C kommen.

    Jetzt schreibt die Kasse, das nach DKR D002f die R53 (Unwohlsein u. Ermüdung) HD sein müsste, :cursing: womit wir in der Z01B landen (Wäre auch bei der R31 so, die ja z. KH-Aufnahme geführt hat.).

    Allgemein landen akutgeriatrische Fälle mit dem 8-550.x die im Aufenthalt durch was auch immer eine operative OPS erhalten in einer Z- DRG?

    Wird ja aber dem Aufwand nicht gerecht, oder? ;( (s. Anmerkung 1 der D002f)

    Würde mich sehr über Hilfe u. Anregungen freuen!!! :rolleyes:

    Vielen Dank &

    Freundliche Grüße

    A. Thomas

    Hallo,

    das der VAC Wechsel im OP, also mit Anästhesie erfolgen muss steht dann wohl ausser Frage.

    Persönlich würde ich zum Telefon greifen und mit der Kasse telefonieren, wahrscheinlich das einfachste (sollen die doch Begutachten lassen in welcher Form Notwendigkeit besteht :wacko: ). Ansonsten evtl. vorgehen nach §2 Abs. 4 der FPV, oder die Pat. immer 2-3 Tage beurlauben :D (das wird dann aber für die Klinik sehr unrentabel ;( ).

    Evtl. haben andere bessere Vorschläge. Wäre schön zu erfahren wie es letztendlich gelaufen ist! :thumbup:

    MfG

    a_t