Hallo Herr RA Berbuir,
das der MDK nach §277 Abs.1 SGB V nur ein Ergebnismitteilung übermitteln müsste ist mir bekannt. Das vollständige MDK-GA könnte er jedoch auch. In meinem Berufsalltag sieht die Praxis jedoch so aus, dass keine Ergebnismitteilung vom MDK verschickt werden. Ergebnismitteilung von den meisten Kassen kommen nur wenn eine Kürzung seitens der Kasse vorgenommen wird. Ist das Ergebnis das keine Kürzung vorgenommen werden kann, schicken die meisten Kassen keine Mitteilung.
Das bedeutet, dass die MDK-Fälle nach 9 Monaten geschlossen werden und die AWP in Rechnung gestellt wird. Jedoch kam es schon vereinzelt vor, dass Kassen ein falsches Ergebnis mitgeteilt haben und zu unrecht Kürzungen vorgenommen haben. Aus dieser Problematik heraus wäre es schon sehr hilfreich, um eine bessere Nachprüfbarkeit zu haben, dass der MDK direkt dem Krankenhaus das Ergebnis mitteilt. Weiterhin sollen ja Prüfung etc. immer den Charakter haben, dass man aus Fehlern lernen kann.
Der MDK selbst kann ja entscheiden ob er das vollständige MDK-GA schickt. Der Vorteil für das Krankenhaus wäre z.B. dass wenn eine lückenhafte Dokumentation zu einer Kürzung führt, kann man bei zukünftigen Behandlungsfällen dies verbessern und nicht weiterhin den gleichen Fehler machen.
Trotzdem Herr RA Berbuir vielen Dank für Ihren Tipp.
MfG