Hallo fnk,
aus meinen Erfahrungen heraus gehe ich ganz stark davon aus, dass Ihnen der MDK das streichen wird. Der MDK könnte es so auslegen, da sich Patient und betreuende Person nicht im selben Raum befinden, könnte die betreuende Person abgelenkt werden und somit wäre eine Unterberechnung vorhanden.
Habe von einem Fall gehört wo der MDK die1:1 Betreuung gestrichen hat, da im Pflegebericht ein Vermerk war, dass der Patient auf das WC ging und die betreuende Person nicht mit auf das WC ging. Auch ist mir bekannt wenn der MDK in der Doku Hinweise findet wie "Pat. im Sichtbereich" etc. er die 1:1 Betreuung streicht.
In Ihrem Fall schildern Sie das "...gleichzeitig in zwei Räumen bis zu drei Pat. betreut werden können..." Dort wäre die 1:1 Betreuung schon erledigt, ob eine Betreuung in der Kleinstgruppe in Frage kommt bleibt fraglich. Ich gehe davon aus, dass auch hier der MDK es streichen wird.
Bisher ist mir es so bekannt das der MDK darauf achtet, dass sich Pat. und betreuende Person in ein und demselben Raum befinden, und die betreuende Person keinen anderen Aufgaben nachkommt.
Vielleicht sieht der MDK das bei Ihnen anders?
FG