Beiträge von Thomas B.

    Guten Morgen,

    würde ich auch so werten wie Frau Suse104. Apothekerin würde ich den Spezialtherapeuten zuordnen.
    Die Aufzählung im OPS "Spezialtherapeuten (z.B. Ergotherapeuten, Physiotherapeuten, Sozialarbeiter, Logopäden, Kreativtherapeuten) werte ich als nicht abgeschlossene Liste. Hier könnte auch noch z.B. Diätassistenten, Körpertherapeut etc. stehen.
    Was jedoch zu beachten wäre ist der folgende Hinweis im OPS:
    "Anerkannt werden alle Leistungen, die durch Mitarbeiter erbracht werden, die eine Ausbildung in der jeweiligen, beim Primärkode spezifizierten Berufsgruppe abgeschlossen haben und in einem dieser Berufsgruppe entsprechend vergüteten Beschäftigungsverhältnis stehen."
    Gleiches würde ich für die Gärtner annehmen.

    Freundliche Grüße

    Hallo an Alle,

    ich habe eine Frage zu dem Mindestmerkmal Psy-BaDo aus dem OPS 9-63.
    Im OPS 2015 heißt es dort: "Soziodemographische Daten entsprechend der Basisdokumentation zur Psychotherapie (Psy-BaDo)". In der Klinik, in der ich arbeite, wird jedoch nicht der original Psy-BaDo verwendet sondern eine abgewandelte Variante die vom Inhaltlichen dem original Psy-BaDo entspricht.
    Jetzt stellt sich mir jedoch die Frage wie beurteilt der MDK dieses Mindestmerkmal und wie legt er den Wortlaut vom OPS aus? Hat jemand da schon Erfahrungen?
    Besteht der MDK darauf, dass der Psy-BaDo im original verwendet wird?


    Viele Grüße ;)

    Hallo,

    vielen dank für die schnellen Antworten und Hilfe. Gerade ein weiterer Fall hinzu gekommen in dem die KK die Prüfung veranlasst hat bevor der Fall entlassen war.

    Den Fall 2 haben habe ich nochmal genauer geprüft und festgestellt das bis einschließlich 02.01.2015 Zwischenrechnungen an die KK gestellt wurden. Die KK lehnt ja die AWP mit der Begründung ab, dass der MDk beauftragt wurde den Zeitraum vom 03.01.2015 bis 05.02.2015 zu prüfen. Da es sich um einen 2014 Fall handelt wurde der Prüfauftrag der KK an den MDK uns nicht übermittelt. Da jedoch nur der Zeitraum vom 03.01.2015 bis 05.02.2015 lt. KK überprüft werden sollte widerspricht, dem MDK - Gutachten in dem steht das der Zeitraum vom 18.11.2014 bis 05.02.2015 geprüft wurde. Entweder hat der MDK den Prüfauftrag eigenmächtig erweitert oder die KK hat uns falsche Informationen übermittelt. Im Falle dass die Aussage vom MDK stimmt, und er von der KK beauftragt wurde, das er den Zeitraum vom 18.11.2014 bis 05.02.2015 überprüfen soll, müsste doch ein Anspruche auf AWP bestehen da ja Zwischenrechnungen erstellt wurden oder liege ich da falsch?

    Falls ich nicht falsch liege könnte man ja Klage einreichen um an die Verwaltungsakte zukommen um es schwarz auf weiß zu haben was die KK beim MDK in Auftrag geben hat. Wäre auch sehr interessant zu sehen ob die KK falsche Information heraus gibt.


    Einen schönen Tag noch !!!

    Sehr geehrte Damen und Herren,

    ich habe eine Frage zu der Aufwandspauschale. Diese wurde mir in 2 Fällen abgelehnt von der KK. Es handelt sich bei beiden Fällen um Psychiatrische Fälle die nach BPflV abgerechnet wurden.

    Fall 1: Lt. MDK Gutachten: Zu überprüfen ist eine stationäre Behandlung vom 01.12.2014 bis zum 08.01.2015 - Ergebnis vom MDK alles Richtig und begründet - keine Rechnungsminderung. KK wießt Rechnung für Aufwandspauschale zurück mit der Begründung: "Gutachtenauftrag am 29.12.2014 und somit vor Rechnungsstellung, deshalb keine Aufwandspauschale abrechenbar"

    Fall2: lt. MDK Gutachten: Zu überprüfen ist eine stationäre Behandlung vom 18.112014 bis zum 05.02.2015 (Übernahme der Behandlungskosten durch die KK bis zum 02.01.2015). - Ergebnis vom MDK keine Auffälligkeiten alles Richtig und begründet - keine Rechnungsminderung. KK weißt Rechnung für Aufwandspauschale zurück mit der Begründung: "Der vom MDK zu prüfende Zeitraum 03.01.-05.02.2015 war zum Zeitpunkt des Begutachtungsauftrages am 19.01.2015 noch nicht abgerechnet. Deshalb MDK Aufwandspauschale nicht abrechnenbar"

    Meine Frage wie verhält sich der Sachverhalt wenn die KK einen Fall prüfen lässt bevor der Fall bei der KK abgrechnet wird. Entfällt somit der Anspruch auf die Aufwandspauschale? Es wurde ja in beiden Fällen vom MDK eine Prüfung über die komplette Verweildauer durch geführt. Ist das jetzt der neue Weg den die KK einschalgen die Fälle zu prüfen bevor eine Rechnung kommt um die Aufwandspauschale zu sparen?


    Für Hilfe wäre ich sehr dankbar.

    Allen ein schöbnes WE!!! ;)

    Hallo,

    ich bin zur Zeit, auf der Suche nach einer Prüfsoftware für die Kodierung nach PEPP. Sie sollte eine Prüfung auf Diagnosen, OPS und DKR - Psych enthalten. Eine Software konnte ich testen, aber die enthaltenen Prüfregeln waren überwiegend für das DRG und leider nur wenige für das PEPP.

    Wer kennt so eine Software und welche Erfahrungen wurden damit gemacht? Wie umfangreich waren die Prüfregeln für PEPP - Kodierung?

    Freundliche Grüße

    Thomas B.