Beiträge von medcont

    Hallo liebe Leser,
    wir haben ein MDK- Gutachten zur Problematik respiratorische Insuffizienz mit Abhängigkeit vom Beatmungsgerät erhalten. Bitte teilen Sie mir Ihre Meinung dazu mit. Auch wäre ich dankbar über eventuelle Argumentationshilfen.
    Ich zitiere: \"Bezüglich der Kodierung J96.1 und Z99.1 wird der gleiche Sachverhalt dargestellt, so dass hier die Z99.1 gestrichen wird.\" Natürlich ändert sich somit die DRG von A in B...
    Anmerken möchte ich, dass die Patn. zur Kontrolle der häuslichen maschinellen Beatmung gekommen war, der Kode 8-716.1 (Kontrolle/Optimierung ...) war angegeben. M. E. entspricht die Angabe beider Kodes die ND- Definition, entsprechender Aufwand war da. HD ist m. E. J96.1 (siehe Bsp. 4 der D002d Aszitis bei Leberzirrhose), ND ist Z99.1 weil dazu (Geräteeinstellungen überprüft) die entsprechende Prozedur stattfand. Ebenfalls fanden Untersuchungen zur resp. Situation statt. BGA, Body etc.

    Und noch ein Zitat aus einem anderen Gutachten (liegt nur handschriftlich und nur in Stichpunkten vor---> gibt es hier Form- Vorgaben ????) \" I50.9 Redundanz zu I11.00.\" Ich sehe das nicht so, bin aber kein Arzt.
    Herzlichen Dank für Ihre Bemühungen!
    Mit freundlichen Grüßen
    medcont

    Sehr geehrte Forumsteilnehmer

    in folgendem Fall weiß ich nicht so recht weiter und bitte deshalb um Hilfe:
    Patient mit Bronchialkarzinom kommt innerhalb der oGVWD wieder. Die Blutwerte sind nach der Chemotherapie im Voraufenthalt schlecht, er erhält Ery- Konzentrate und Neupogen. Zusätzlich hatte er eine Pneumonie, die wohl auf den Tumorverschluss eines Bronchus zurückzuführen ist. Der MDK ist der Meinung, FZF wegen Komplikationen. Der behandende Arzt gab die Pneumonie als HD an (zwei und mehr Diagnosen, die die HD- Def. erfüllen), den Krebs und die Blut- Diagnosen als ND an. Er ist der Meinung, die Fälle sind nicht zusammen zu führen. lt. Wiederaufnahmeregelung hätte er ja recht (Voraufenthalt DRG E71), wenn man die Komplikationen außer acht lässt...
    Wie ist Ihre Meinung zu diesem Fall?
    Mit freundlichen Grüßen und Dank im Voraus
    medcont

    Hallo Forumsteilnehmer,

    die Fragestellung zum Thema im März 2005 habe ich gelesen. Aber meine Frage ist nicht beantwortet. Pat. kommt wegen (bekannter) Aspergillose ins KH. Sie hat zusätzlich eine COPD, resp. Insuff. und Bronchiektasen. Diese Diagnosen sind alle bekannt und werden weiterbehandelt. Der MDK verwehrt uns die Broniektasen mit folgender Begründung: Zitat:\"anamnestisch bekannt, kein konkreter Ressourcenverbrauch, Sekretolytika im Rahmen Grundkrh. und COPD\". Wie sehen Sie das?
    Leider liegt mir die Akte noch nicht vor. Ich kann somit keine weiteren Aussagen z. B. über CT etc. treffen.
    Danke für Ihre Meinungen!
    Grüße
    medcont

    Hallo Forum,
    an der EDV- Lösung arbeiten wir noch....

    Bisher hat der MDK diesbezüglich unsere detailierte Aufzeichnung anerkannt. Allerdings habe ich anlässlich einer Vorort- Begehung (nicht zu Beatmungspat.))in unserem Haus dieses Thema aus reiner Contollersicht mit der MDK- Ärztin besprochen. Aus meiner Sicht war das ein sehr konstruktives Gespräch.
    Freundliche Grüße
    medcont

    Guten Morgen!
    Die Erfassung der Beatmungsstunden ist ja ein viel und lang diskutiertes Thema.
    Wir haben in unserem Haus eine interne Regelung getroffen. (Ich bin sehr gespannt auf Ihre Reaktionen darauf.) Täglich werden die Beatmungszeiten von - bis in der Akte dokumentiert. Erfolgt ein Weaning mit CPAP zählen wir diese Zeiten zu den täglichen Beatmungsstunden dazu (wir haben das so aus den DKR herausgelesen....). Erfolgt Spontanatmung als Methode des Weanings, werden diese Zeiten von den tägl. Beatmungsstunden abgezogen. Liegt die Zeit unter einer Stunde täglich (Bsp. 4 x 5 min zu Beginn), wird das nicht abgezogen, da der Aufwand wie bei einer Beatmung wäre. Allerdings muss ich gestehen, dass wir tägl. auf- bzw. abrunden. Hier habe ich mal als Test minutengenau gerechnet, wir betrügen nicht...(harte Formulierung...). Bisher gab es einige Nachfragen vom MDK. Problematisch ist für mich die Sache, wenn Beatmungsprotokolle verlangt werden. Diese haben wir nicht, und die Verlaufskurven abzulichten, halte ich wegen des Aufwandes nicht für sinnvoll. Wir haben deshalb ein Formular entwickelt, das sich momentan noch in der Testphase befindet. Dort werden genauestens die entsprechenden Zeiten und die Methode des Weanings erfasst. Bisher hat der MDK das anerkannt.
    Um noch auf die Frage von Sophie zurückzukommen, wir handhaben das so: Wird ein Patient von der invasiven Beatmung auf die Heimbeatmung umgestellt, zählen wir Beatmungsstunden solange, wie der Pat. auf unserer Weaningstation liegt. Wird er auf eine periphere Stat. verlegt, stehen andere Dinge (also nicht sein Beatmungsproblem) im Vordergrund. Deshalb dann bei uns keine Angaben der Beatmungsstunden mehr.
    Und nun bin ich sehr gespannt...
    Einen schönen Tag!
    medcont

    Hallo Forum!
    Heute wage ich eine Frage zum Thema Dekubitus. Eine 85- jährige Patn. kam mit Verdacht auf Tbc (wurde bestätigt, ist HD) und mehreren Dekubiti. (sind als ND kodiert). Es wurden Wundabstriche durchgeführt, weil auch hier der Verd. auf Tb- Infektion bestand. Die Patn. verstarb, eine AB- Behandlung konnte nicht mehr eingeleitet werden. Als Keim wurde Escherichia coli gefunden. Meine Frage ist nun codiere ich den Keim mit B...!(lt. DKR obligat anzugeben)? Codiere ich noch T... (Wundinfektion)? Und beides zusätzlich zu L89...? Oder reicht L89... aus? Die Patn. kommt in E76B, mehr geht nicht, da diese DRG ja durch die VWD getriggert wird. Ich wollte nur den Dekubitus genau beschreiben, deshalb diese Überlegungen.
    Danke für Ihre Hilfe im Voraus!
    Herzliche Grüße
    medcont

    Guten Tag Forumteilnehmer,
    auch in unserem Haus wird dieses Thema viel diskutiert. Die J96... geben wir als HD an, wenn sie im Vordergrund der Behandlung steht, z. B. bei Ersteinstellung O2- Langzeittherapie oder Ersteinstellung BIPAP- Behandlung. Aber auch nur dann. Sonst ist selbstverständlich die COPD (J44...) HD. Als ND geben wir die resp. Insuff. nur an, wenn die ND- Def. erfüllt ist. Eine einzige BGA ist hierfür nicht ausreichend. Zu Grunde gelegt haben wir die DKR \"Symptom als HD\" und \"zwei oder mehr Diag. der HD- Def. entsprechen\". Der MDK hat dies bisher anerkannt.
    Viele Grüße
    medcont