Beiträge von medcont

    Hallo miteinander,
    bekomme ich heraus, ob es schon Anfragen diesbezüglich beim InEK gibt/gab? Kann man die Anfragen und die entsprechenden Antworten vielleicht einsehen?
    Herzliche Grüße
    medcont

    Guten Morgen allerseits,
    ich muss das Thema nochmal ansprechen. :rotwerd: Heute erhielt ich ein GA des MDK (anderer Arzt), in dem J44.10 und B96.5! anerkannt wurden. Es ist die gleiche Situation wie eingangs von mir beschrieben.

    Die von Ihnen hier genannten Argumentationen hab ich \"verinnerlicht\", ich danke sehr dafür und berücksichtige das natürlich in Zukunft bei der Kodierung. Denn ein \"das haben wir schon immer so gemacht\" ?( ist ja nicht akteptabel.

    Da ich allerdings zum gleichen Sachverhalt nun unterschiedliche Meinungen :augenroll: des MDK habe, muss ich doch noch über einen Widerspruch im 1. Fall nachdenken. :d_gutefrage:

    Ich wünsche allen einen schönen Tag
    herzliche Grüße
    medcont

    Hallo ETgkv, Hallo miteinander,
    es ist richtig, dass im o. g. Fall die COPD mit Exacerbation (BSK \"Schleimhaut mäßig entzündlich verändert mit mehr trüb- schleimiger als eitriger Hypersekretion\") angegeben wurde, eine Infektion (J44.0-) vom Arzt nicht bestätigt wurde. Zitat Epikrise: \"Bei fehlendem Anstieg der Entzündungsparameter und fehlenden Infektzéichen (Fieber) sahen wir von einer antibiotischen Therapie ab.\"
    Zitat Lunge:\"Darüber aber hinaus können diese Ausrufezeichenkodes bei anderen Situationen angegeben werden, wenn dies aus klinischer Sicht sinnvoll ist.\" Oft finde ich in den Epikrisen auch \"exacerbierte COPD mit Nachweis von .... im Bronchialsekret\" und so gebe ich es auch an.
    Den Keim meine ich verschlüsseln zu müssen, da er vorliegt und somit obligat anzugeben ist.
    Selbstverständlich gibt es nur bei den Fällen Streß, bei denen ein Keim erlösrelevant ist. Wir haben bei Vorliegen eines Keimes diesen immer verschlüsselt. Und er wurde auch nicht gestrichen in den Fällen, bei denen man z. B. 300 € Aufwandspauschale \"sparen\" könnte. Eben weil ein Keim verschlüsselt ist, was dann im Einzelfall gemäß MDK offenbar nicht rechtens sei....

    In dem Zusammenhang hätte ich doch gern (auch wegen der Zwischentöne) gewusst, wie ein Keimträger mit nachgewiesenem Keim ohne das Vorliegen von Infektionszeichen zu verschlüsseln ist. Bestimmt gibt es im Forum dazu schon etwas, ich hab aber nicht nachgeschaut. :d_zwinker:

    Nein, jetzt breche ich meinen Beitrag lieber ab, bevor er noch unsachlicher wird. :rotwerd:

    PS: vielen Dank Herr Schaffert für den Link und der Verweis auf den Zuständigkeitsbereich des InEK

    Ich wünsche allen einen schönen Tag!
    In der Hoffnung, keine gelbe Karte zu bekommen, verbleibe ich
    mit herzlichen Grüßen
    medcont

    Hallo miteinander,
    vielen Dank für Ihre Antworten.
    Aber WIE bzw. WOMIT kann ich den Gutachter überzeugen?
    Und wer ist denn zuständig für die Argumentationen nach DKR/ICD/OPS? Der MDK teilt bei diesbezüglichen Stellungnahmen nur ganz lapidar mit, ich zitiere \" es werden keine neuen med. Sachverhalte mitgeteilt ...\" Schicke ich aber solche Schreiben (auch zur Thematik FZF gemäß FPV) an den KTR, werden sie von dort an den MDK weiter geleitet. Und wieder heißt es nur \"es werden keine .... :devil: Vielleicht liegt der Schwerpunkt für den GA auf \"medizinisch\"? :augenroll:
    Auch direkte Gespräche führen nicht weiter. Manchmal tröste ich mich damit, dass u. a. ein Tier mit seinem bekanntermaßen dicken Schädel nicht umsonst das Landeswappen ziert.............

    Zurück zum Thema, fällt Ihnen noch eine weitere Argumentation ein? Es ist doch eigentlich schon alles gesagt. Soll ich um Begutachtung des Falles durch einen anderen Gutachter bitten? Oder bleibt nur Klage????
    Ich bedanke mich für`s lesen, mir ist nun ein wenig wohler.
    Herzliche Grüße
    medcont

    Hallo miteinander,
    leider habe ich in der Suchfunktion nichts zur Thematik gefunden. Zwar wurde die Problematik Keimverschlüsselung mehrfach diskutiert, aber ich habe nun ein konkreten Fall hierzu:
    Wir kodierten J44.10 (COPD mit akuter Exacerbation) und dazu B96.5! bei entsprechendem Keimnachweis. Eine antibiotische Therapie fand nicht statt.
    Der MDK erkennt den Keim nicht an. Es läge kein Ressourcenverbrauch vor, demnach sei gemäß DKR der Keim nicht verschlüsselbar.
    Wir legten Widerspruch ein. Zur Begründung führten wir an, dass der Keim obligat anzugeben ist und diag. Aufwand in Form der mikrobiologischen Testung bestand. Der Gutachter sagt nun, dass keine neuen Sachverhalte welche die Kodierung von B96.5! als ND nachvollziehbar machen, mitgeteilt werden. Die Angabe des Keimes sei nicht gerechtfertigt, da in der DKR D012f eine lokale Infektion als Voraussetzung zur Angabe des Erregers gefordert würde.

    Was meinen Sie dazu? :d_gutefrage:

    Herzliche Grüße
    medcont

    Hallo miteinander,
    ganz, ganz herzlichen Dank für Ihre schnellen Antworten und besonders Dank für die Begründungen.

    Ja, ich hab es genau so gesehen, Broca ist die HD. Schade ist, dass zwischen beiden Diagnosen so viel Geld liegt, richtig viel Geld, aber ich stelle lieber korrekte Rechnungen und hab ein reines Gewissen :d_zwinker:

    Liebe Grüße
    medcont

    Hallo miteinander,
    ich bitte um Hilfe bei der Benennung der Hauptdiagnose im folgenden Fall:
    Der Pat. wird mit dem Verdacht auf Miliartuberkulose zu uns verlegt, im dortigen Labor Nachweis säurefester Stäbchen im Sputum. Bei uns sofortige Einleitung der Therapie (EMB, INH, PZA, RMP), diese wurde dann nach 7 Tagen beendet. Eine BSK wurde durchgeführt, im Biopsiematerial keine Hinweise auf Miliartuberkulose oder Sarkoidose aber \"TBB ... mit atypischen muzinösen Epitelkomplexen entsprechend Anteilen einer muzinösen Neoplasie...\" Während des Aufenthaltes wurde u. a. eine ÖGD, eine Thorakoskopie und eine Koloskopie incl. Polypenabtragung durchgeführt. Eine Tbc wurde ausgeschlossen.
    Diverse Komorbiditäten wurden behandelt, u. a. eine Anämie.
    Es besteht der hochgradige Verdacht auf ein metastasiertes Bronchialkarzinom, wir verlegten den Patienten zur weiteren Diagnostik.
    Ich würde mich sehr freuen, wenn es Ihren möglich wäre, Ihre Meinung ganz kurz zu begründen.
    Vielen Dank für Ihre Hilfe!
    Herzliche Grüße
    medcont